Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Welche Pflegekosten können Rentner steuerlich geltend machen?

Im aktuellen Beitrag von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, wie Rentnerinnen und Rentner mit Pflegegrad in Deutschland ihre Pflege- und Betreuungskosten gezielt von der Steuer absetzen können. Unser praxisnaher Überblick zeigt, welche Ausgaben berücksichtigt werden, worauf Sie bei der Steuererklärung achten müssen und wie Sie finanzielle Entlastungen bestmöglich nutzen. Jetzt lesen und Vorteile sichern!

Immer mehr Menschen im Ruhestand sind auf Pflege angewiesen. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen werden oft unterschätzt. Umso wichtiger: Wer als Rentner oder Rentnerin einen anerkannten Pflegegrad hat, kann viele Ausgaben rund um die Pflege steuerlich absetzen – und so seine finanzielle Situation spürbar verbessern.

Zu den absetzbaren Kosten zählen:

  • Ausgaben für ambulante Pflegedienste
  • Kosten einer Pflegekraft, auch bei 24-Stunden-Betreuung
  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Pflegeheime sowie Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
  • Medikamente und spezielle Lebensmittel, die aufgrund der Pflegebedürftigkeit benötigt werden
  • Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Rollstühle, Pflegebetten, Badewannenlifte)
  • Umbaukosten für Barrierefreiheit, etwa für ein behindertengerechtes Bad
  • Honorare für Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter
  • Fahrtkosten, die direkt mit der Pflege in Zusammenhang stehen (z.B. zu Arztbesuchen)

Wichtig: Erstattungen durch Pflegekassen oder Versicherungen (wie Pflegegeld) sowie der Anteil der Haushaltsersparnis müssen zuvor abgezogen werden. Nur tatsächlich selbst getragene Kosten dürfen berücksichtigt werden.

Wege zur steuerlichen Entlastung bei Pflegekosten

Für pflegebedürftige Rentner gibt es grundsätzlich drei steuerliche Möglichkeiten:

  • Außergewöhnliche Belastungen: Die häufigste Form. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und die Kosten etwa wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit entstehen, kann diese als außergewöhnliche Belastung angeben. Hierbei gilt jedoch eine zumutbare Eigenbelastung, die sich am Einkommen, Familienstand und der Zahl der Kinder orientiert. Nur Kosten, die diese Grenze übersteigen, wirken steuermindernd.
  • Pflege-Pauschbetrag: Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflegepauschbetrag nutzen. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Für Unterstützung im Haushalt wie Putzen, Kochen, Einkaufen oder Betreuung können bis zu 20% der Kosten (maximal 4.000€ jährlich) geltend gemacht werden.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite des Familienportals des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Für die steuerliche Anerkennung von Pflegekosten ist ein Nachweis des Pflegegrads (Bescheid der Pflegekasse) sowie Rechnungen über erbrachte Pflegeleistungen oder Haushaltshilfen notwendig. Zusätzlich empfiehlt sich, alle Belege – zum Beispiel für Medikamente, Umbauten oder Fahrtkosten – geordnet aufzubewahren. Seit 2017 gilt: Sie müssen diese Unterlagen nicht mehr automatisch einreichen, aber im Fall einer Nachprüfung dem Finanzamt vorlegen können.

Wo werden Pflegekosten in der Steuererklärung eingetragen?

Die Pflegekosten müssen in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden:

  • Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ für pflegebedingte Ausgaben (z. B. Zeile 31 bis 35)
  • Pflegepauschbetrag im entsprechenden Feld (abhängig vom Pflegegrad)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnis eines Minijobbers (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Zeile 36–38)

Tabelle: Übersicht der absetzbaren Pflegekosten

KostenartAbsetzbar alsBemerkung
PflegeheimAußergewöhnliche BelastungEigenanteil beachten, Haushaltsersparnis abziehen
Ambulante PflegeAußergewöhnliche BelastungNach Abzug von Pflegegeld
Medikamente/HilfsmittelAußergewöhnliche BelastungNur bei Pflegebedürftigkeit
Haushaltshilfen/AlltagshilfenHaushaltsnahe DienstleistungenBis 4.000€ jährlich, 20% der Kosten
Umbaukosten (Barrierefreiheit)Außergewöhnliche BelastungNachweis erforderlich
Fahrtkosten zur PflegeAußergewöhnliche BelastungNur für Pflege, nicht Besuche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit ich Pflegekosten absetzen kann?

Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad und die Ausgaben müssen eindeutig im Zusammenhang mit der Pflege stehen.

Wird das Pflegegeld gegengerechnet?

Ja. Erstattungen durch die Pflegeversicherung müssen vor dem Eintrag in der Steuererklärung abgezogen werden.

Kann ich Umbaukosten, z.B. für ein barrierefreies Bad, absetzen?

Ja, sofern der Umbau wegen Pflegebedürftigkeit erforderlich ist und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Darf ich auch Fahrtkosten ansetzen?

Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien im Rahmen der Pflege sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, aber keine Besuchsfahrten von Angehörigen.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Mindestens 4 Jahre, besser aber mehrere Jahre.

Fazit vom Verein Für soziales Leben e. V.

Die steuerliche Entlastung für pflegebedürftige Rentner kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung im Alltag sein. Wir vom Verein Für soziales Leben e. V. empfehlen allen Betroffenen, ihre Pflegekosten gut zu dokumentieren, sämtliche Nachweise aufzubewahren und die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen. So lassen sich Pflegekosten gezielt reduzieren und das zur Verfügung stehende Einkommen spürbar erhöhen. Informieren Sie sich jährlich über neue Freibeträge und aktualisierte Pauschalen und nutzen Sie bei Unsicherheiten die Beratungsangebote von Steuerexperten oder Sozialverbänden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.