Immer mehr Menschen im Ruhestand sind auf Pflege angewiesen. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen werden oft unterschätzt. Umso wichtiger: Wer als Rentner oder Rentnerin einen anerkannten Pflegegrad hat, kann viele Ausgaben rund um die Pflege steuerlich absetzen – und so seine finanzielle Situation spürbar verbessern.
Zu den absetzbaren Kosten zählen:
- Ausgaben für ambulante Pflegedienste
- Kosten einer Pflegekraft, auch bei 24-Stunden-Betreuung
- Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Pflegeheime sowie Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
- Medikamente und spezielle Lebensmittel, die aufgrund der Pflegebedürftigkeit benötigt werden
- Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Rollstühle, Pflegebetten, Badewannenlifte)
- Umbaukosten für Barrierefreiheit, etwa für ein behindertengerechtes Bad
- Honorare für Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter
- Fahrtkosten, die direkt mit der Pflege in Zusammenhang stehen (z.B. zu Arztbesuchen)
Wichtig: Erstattungen durch Pflegekassen oder Versicherungen (wie Pflegegeld) sowie der Anteil der Haushaltsersparnis müssen zuvor abgezogen werden. Nur tatsächlich selbst getragene Kosten dürfen berücksichtigt werden.
Wege zur steuerlichen Entlastung bei Pflegekosten
Für pflegebedürftige Rentner gibt es grundsätzlich drei steuerliche Möglichkeiten:
- Außergewöhnliche Belastungen: Die häufigste Form. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und die Kosten etwa wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit entstehen, kann diese als außergewöhnliche Belastung angeben. Hierbei gilt jedoch eine zumutbare Eigenbelastung, die sich am Einkommen, Familienstand und der Zahl der Kinder orientiert. Nur Kosten, die diese Grenze übersteigen, wirken steuermindernd.
- Pflege-Pauschbetrag: Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflegepauschbetrag nutzen. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Für Unterstützung im Haushalt wie Putzen, Kochen, Einkaufen oder Betreuung können bis zu 20% der Kosten (maximal 4.000€ jährlich) geltend gemacht werden.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite des Familienportals des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Welche Nachweise müssen erbracht werden?
Für die steuerliche Anerkennung von Pflegekosten ist ein Nachweis des Pflegegrads (Bescheid der Pflegekasse) sowie Rechnungen über erbrachte Pflegeleistungen oder Haushaltshilfen notwendig. Zusätzlich empfiehlt sich, alle Belege – zum Beispiel für Medikamente, Umbauten oder Fahrtkosten – geordnet aufzubewahren. Seit 2017 gilt: Sie müssen diese Unterlagen nicht mehr automatisch einreichen, aber im Fall einer Nachprüfung dem Finanzamt vorlegen können.
Wo werden Pflegekosten in der Steuererklärung eingetragen?
Die Pflegekosten müssen in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden:
- Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ für pflegebedingte Ausgaben (z. B. Zeile 31 bis 35)
- Pflegepauschbetrag im entsprechenden Feld (abhängig vom Pflegegrad)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnis eines Minijobbers (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Zeile 36–38)
Tabelle: Übersicht der absetzbaren Pflegekosten
Kostenart | Absetzbar als | Bemerkung |
---|---|---|
Pflegeheim | Außergewöhnliche Belastung | Eigenanteil beachten, Haushaltsersparnis abziehen |
Ambulante Pflege | Außergewöhnliche Belastung | Nach Abzug von Pflegegeld |
Medikamente/Hilfsmittel | Außergewöhnliche Belastung | Nur bei Pflegebedürftigkeit |
Haushaltshilfen/Alltagshilfen | Haushaltsnahe Dienstleistungen | Bis 4.000€ jährlich, 20% der Kosten |
Umbaukosten (Barrierefreiheit) | Außergewöhnliche Belastung | Nachweis erforderlich |
Fahrtkosten zur Pflege | Außergewöhnliche Belastung | Nur für Pflege, nicht Besuche |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit ich Pflegekosten absetzen kann?
Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad und die Ausgaben müssen eindeutig im Zusammenhang mit der Pflege stehen.
Wird das Pflegegeld gegengerechnet?
Ja. Erstattungen durch die Pflegeversicherung müssen vor dem Eintrag in der Steuererklärung abgezogen werden.
Kann ich Umbaukosten, z.B. für ein barrierefreies Bad, absetzen?
Ja, sofern der Umbau wegen Pflegebedürftigkeit erforderlich ist und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.
Darf ich auch Fahrtkosten ansetzen?
Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien im Rahmen der Pflege sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, aber keine Besuchsfahrten von Angehörigen.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Mindestens 4 Jahre, besser aber mehrere Jahre.
Fazit vom Verein Für soziales Leben e. V.
Die steuerliche Entlastung für pflegebedürftige Rentner kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung im Alltag sein. Wir vom Verein Für soziales Leben e. V. empfehlen allen Betroffenen, ihre Pflegekosten gut zu dokumentieren, sämtliche Nachweise aufzubewahren und die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen. So lassen sich Pflegekosten gezielt reduzieren und das zur Verfügung stehende Einkommen spürbar erhöhen. Informieren Sie sich jährlich über neue Freibeträge und aktualisierte Pauschalen und nutzen Sie bei Unsicherheiten die Beratungsangebote von Steuerexperten oder Sozialverbänden.