Plus auf dem Rentenkonto: So sichern Sie sich den Extra-Zuschlag

Den Exta-Zuschlag zur EM-Rente gibt es aufgrund eines neuen Auszahlungsgesetzes in 2 Stufen. Wir erklären in unserem Beitrag, ob Rentner etwas tun müssen und ggf. was sie tun müssen, um den Extra-Rentenzuschlag zu erhalten.

Extra Rentenzuschlag zur EM Rente Juli 2024 sichern
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Die Deutsche Rentenversicherung zahlt ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten.  Die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten werden damit umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente bekommen alle Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.

Doch die Deutsche Rentenversicherung kündigte Probleme bei der Auszahlung an. Wir beleuchten die Hintergründe, den aktuellen Sachstand und beantworten vor allem die Frage, ob und was die anspruchsberechtigten Rentner tun müssen, um sich den Extra-Rentenzuschlag fristgerecht zu sichern.

Das Wichtigste zum Extra-Renten-Zuschlag vorab

Wie den Extra-Rentenzuschlag 2024 im Juli sichern?
Was muss man tun, um als EM-Rentner den Extra-Rentenzuschlag ab Juli 2024 zu erhalten?

Alle anspruchsberechtigten Rentner müssen nichts veranlassen, um den Zuschlag zu erhalten, insbesondere ist kein Antrag erforderlich!


Neues Auszahlungsgesetz für die EM-Rente

Die Deutsche Rentenversicherung und die anderen gesetzlichen Rentenversicherungsträger hatten zunächst bekanntgegeben, die Extrazuschläge an Rente nicht fristgerecht zum 1. Juli 2024 für rund 3 Millionen Versicherte auszahlen zu können.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales handelte im März 2024 und brachte ein neues Gesetz auf den Weg, das sogenannte EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz.  Dieses Gesetz stellt die die pünktliche Auszahlung der Extrazuschläge an Rente ab dem 1. Juli 2024 für rund 3. Mio Menschen sicher, die EM-Renten oder eine Hinter­bliebenenrente erhalten.

Die Auszahlung der verbesserten EM-Rente zum 1. Juli 2024 wird also mit dem EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz gewährleistet. So ist sicher, dass die Rentenerhöhung, die bis hin zu 7,5 Prozent betragen kann, zum 1. Juli 2024 für alle anspruchsberechtigten EM-Bestandsrentner fristgemäß durchgeführt wird. Das Gesetz zur Auszahlung sieht ein Zweistufenmodell vor.

Auszahlung der verbesserten EM-Rente zum 1. Juli 2024

Pünktlich zum 1. Juli 2024 wird mit der ersten Stufe des neuen Auszahlungsgesetzes jeden Monat ein Rentenzuschlag ausgezahlt, und zwar getrennt von der eigentlich monatlichen EM Rente. Die Auszahlung wird in der Mitte des jeweiligen Monats erfolgen. Der Gesetzgeber will damit gewährleisten, dass die anspruchsberechtigten Rentner den ihnen zustehenden Zuschlag zur Rente auf ihr Konto gezahlt bekommen.


Auszahlung mit der 2. Stufe ab Dezember 2025

Ab Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung des Zuschlags als Bestandteil der Rente, also in einer Summe. So war es auch ursprünglich geplant.  

Warum neues 2-Stufen-Gesetz zur Rentenauszahlung notwendig?

Hintergrund für das Handeln des Gesetzgebers war die Ankündigung der Deutschen Rentenversicherung,  dass sie nicht in der Lage sei, den Renten –  Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent fristgerecht zum 1. Juli 2024 zu berechnen und auszuzahlen. Dies habe mit den Computerprogrammen zu tun, deren Ausgestaltung zeitlich aufwendiger seien als gedacht. Zudem gebe es eine Überlastung der Mitarbeiter durch gleichzeitig umzusetzende weitere gesetzliche Vorgaben auf anderem Gebiet. Als Beispiel nannte die Deutsche Rentenversicherung die Ost-West-Rentenangleichung.


Rentner müssen nichts veranlassen: kein Antrag erforderlich

Alle Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung