Die Alterssicherungskommission (Rentenkommission) der Bundesregierung arbeitet seit Januar 2026 mit Hochdruck an Vorschlägen für eine umfassende Reform der Rente und Alterssicherung in Deutschland. Sie soll bis Ende des zweiten Quartals 2026 – also bis Sommer 2026 – konkrete Empfehlungen vorlegen, die Grundlage für neue Rentengesetze werden. Im Fokus stehen die Stabilität des Rentenniveaus, ein bezahlbarer Beitragssatz und das Zusammenspiel von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Offizielle Informationen zum Auftrag der Kommission finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Auftrag und Zeitplan: Ergebnisse bis Sommer 2026
Die Alterssicherungskommission (oft auch „Rentenkommission 2026“ genannt) wurde Anfang Januar 2026 von der Bundesregierung eingesetzt. Sie ist ein unabhängiges Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundestages sowie der Wissenschaft und soll die Alterssicherung langfristig stabil, gerecht und finanzierbar machen.
Laut BMAS und Bundesregierung gilt ein klarer Zeitrahmen:
- Start der Arbeit: 7. Januar 2026.
- Laufende Beratungen im Frühjahr 2026, u.a. mit Anhörungen und Datenauswertungen.
- Abgabe der Empfehlungen: bis Ende des zweiten Quartals 2026 (Mitte 2026).
Die Vorschläge der Kommission sollen direkt in Gesetzgebungsverfahren einfließen; die Bundesregierung hat angekündigt, noch im Jahr 2026 mit der Umsetzung zu beginnen.
Zusammensetzung: Wer sitzt in der Kommission?
Die Alterssicherungskommission besteht aus 13 Mitgliedern aus Politik und Wissenschaft. Den Vorsitz führen nach Angaben des BMAS zwei renommierte Expertinnen und Experten, unterstützt von Abgeordneten des Bundestags und weiteren Fachleuten aus der Forschung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt als Sachverständige an allen Sitzungen teil.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte zum Start, die Kommission solle „offen über alle Vorschläge sprechen“ und zugleich sicherstellen, dass die Alterssicherung „stabil, gerecht und nachhaltig“ bleibt. Damit ist klar: Es geht ausdrücklich auch um kontroverse Themen wie ein höheres Renteneintrittsalter oder stärkere Kapitaldeckung.
Zwischenstand März 2026: Woran die Kommission arbeitet
Im März 2026 liegt noch kein offizieller Zwischenbericht vor, doch zentrale Arbeitsfelder sind klar umrissen. Nach den bisher veröffentlichten Informationen aus BMAS, Bundesregierung und Deutscher Rentenversicherung gehören dazu:
- Gesetzliche Rentenversicherung:
Die Kommission analysiert, wie sich Rentenniveau und Beitragssätze nach der Rentenreform 2025 entwickeln, und welche Korridore künftig tragfähig sind. - Renteneintrittsalter:
Medienberichte zeigen, dass innerhalb der Kommission auch über ein perspektivisch höheres Rentenalter – bis hin zur „Rente mit 70“ – diskutiert wird. Offiziell ist jedoch noch keine Empfehlung beschlossen. - Betriebliche Altersversorgung:
Ein Schwerpunkt ist, mehr Beschäftigte – insbesondere in kleineren Betrieben – in die betriebliche Altersversorgung zu bringen. - Private Altersvorsorge:
Parallel verfolgt das Bundesfinanzministerium den „Neustart für die private Altersvorsorge“ mit einfacheren, stärker kapitalgedeckten Produkten. Die Kommission soll diese Entwicklungen in ein Gesamtbild einordnen. - Verteilungswirkungen:
Die Kommission untersucht, wie Reformvorschläge unterschiedliche Gruppen treffen – etwa Frauen, Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert parallel über aktuelle Zahlen, etwa zur Rentenanpassung 2026 (geplante Erhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026). Diese Daten fließen in die Szenarien der Kommission ein.
Politische Gemengelage: Regierungskommission trifft DGB-Rentenkommission
Zusätzlich zur staatlichen Alterssicherungskommission hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Ende Januar 2026 eine eigene Rentenkommission eingesetzt. Sie versteht sich ausdrücklich als „solidarischer Gegenentwurf“ zur Regierungslinie und setzt vor allem auf eine stärkere gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung.
Laut DGB soll auch dieses Gremium bis Sommer 2026 einen Abschlussbericht vorlegen. Damit ist ab Mitte 2026 mit zwei Konzepten zu rechnen:
- einem Vorschlag aus dem Umfeld von BMAS und Bundesregierung,
- sowie einem gewerkschaftlichen Konzept mit stärkerem Fokus auf Beitragserhöhungen und stabilen Haltelinien beim Rentenniveau.
Für die Öffentlichkeit bedeutet das: Der eigentliche politische Konflikt – etwa über Renteneintrittsalter, Rentenniveau und Finanzierungswege – beginnt, sobald beide Abschlussberichte vorliegen und im Bundestag beraten werden.
Was bedeutet dieser Zwischenstand für Versicherte und Rentner 2026?
Bis Sommer 2026 bleiben die bestehenden Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung nach Sechstem Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) unverändert in Kraft. Laufende Renten werden weiter auf Grundlage der geltenden Rentenformel und der jährlichen Rentenanpassung gezahlt. Das wird auch weiterhin in den kommenden Jahren so sein!
Wichtig für Sie:
- Die Arbeit der Kommission ändert kurzfristig nichts an Ihrer bereits bewilligten Rente.
- Für Beschäftigte und künftige Rentnerinnen und Rentner werden die Beschlüsse ab Mitte 2026 wichtig, weil sie über Rentenniveau, Beitragshöhe und mögliches Renteneintrittsalter der nächsten Jahrzehnte mitentscheiden.
- Wer heute seine Altersvorsorge plant, sollte sowohl die gesetzliche Rente (SGB VI), betriebliche Angebote als auch eine solide private Vorsorge im Blick behalten – unabhängig davon, wie die Kommission im Detail entscheidet.
Ein Beispiel: Wenn die Kommission eine moderate Anhebung des Renteneintrittsalters vorschlägt, könnte das dazu führen, dass jüngere Jahrgänge länger arbeiten müssen, während die Renten für bereits Ältere stabilisiert werden. Konkrete Zahlen dazu liegen aber im März 2026 noch nicht vor – sie werden Teil der Empfehlungen bis Sommer 2026 sein.
FAQ: Alterssicherungskommission – Fragen und Antworten (Stand März 2026)
Was genau ist die Alterssicherungskommission?
Die Alterssicherungskommission ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium, das Vorschläge zur Reform der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge erarbeiten soll.
Bis wann muss die Kommission Ergebnisse vorlegen?
Die Kommission soll laut BMAS und Bundesregierung bis Ende des zweiten Quartals 2026 – also bis Sommer 2026 – ihre Vorschläge präsentieren.
Gibt es im März 2026 schon konkrete Reformbeschlüsse?
Nein. Im März 2026 läuft die inhaltliche Arbeit, ein offizieller Zwischenbericht mit konkreten Maßnahmen liegt noch nicht vor. Politische Entscheidungen folgen erst nach Vorlage der Empfehlungen.
Wird die Rente mit 70 kommen?
Innerhalb der Kommission wird Medienberichten zufolge über ein höheres Renteneintrittsalter diskutiert. Eine Entscheidung über die Rente ab 70 gibt es aber noch nicht; die Frage wird Teil der Empfehlungen und der anschließenden politischen Debatte sein.
Ändert sich 2026 schon etwas an meiner laufenden Rente?
Laufende Renten richten sich weiterhin nach den bestehenden Regeln des SGB VI; kurzfristig ändert die Kommissionsarbeit daran nichts. Zum 1. Juli 2026 ist eine Rentenerhöhung vorgesehen, über die die Deutsche Rentenversicherung informiert.
Was macht die DGB-Rentenkommission?
Der DGB hat eine eigene Rentenkommission eingesetzt, die bis Sommer 2026 ein Konzept für eine „starke und gerechte Alterssicherung“ vorlegen soll – mit stärkerem Fokus auf die gesetzliche Rente. Die Ergebnisse werden parallel zu den Vorschlägen der staatlichen Kommission diskutiert.
Wo finde ich offizielle Informationen zur Kommission?
Offizielle Informationen gibt es beim BMAS, bei der Bundesregierung und bei der Deutschen Rentenversicherung.

