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Rente 2026: 72.696 Euro steuerfrei für Rentner – Paare! Unglaublicher finanzieller Zuverdienst! So geht ‘s!

Ab 2026 verändern sich die steuerlichen Spielregeln für verdienende Rentner in Deutschland grundlegend: Mit der neuen Aktivrente können Menschen im Ruhestand deutlich mehr steuerfrei hinzuverdienen als jemals zuvor. Auch für Rentnerehepaare ergibt sich ein Steuerbonus in bisher unerreichter Höhe. Auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. , erfährst du, wie viel im Detail steuerfrei möglich ist, wie die Freibeträge zusammengesetzt werden, was bei Rentnerpaaren und unterjährigem Rentenbeginn gilt, und wie die Aktivrente das Arbeiten im Alter revolutioniert.

Was ist die Aktivrente ab 2026?

Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für alle, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (2026 ca. 66 Jahre) weiter in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten. Der jährliche Aktivrenten-Freibetrag beträgt 24.000 € – und gilt zusätzlich zum normalen steuerlichen Grundfreibetrag. Damit können Rentner mit regulärer Altersrente im Ruhestand deutlich mehr steuerfrei verdienen, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.

Grundfreibetrag und Aktivrente im Detail

Im Steuerjahr 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für Ehepaare. Die Aktivrente von 24.000 € kommt on top – das bedeutet, dass Rentner insgesamt bis zu 36.348 Euro im Jahr steuerfrei verdienen können, kombiniert aus passiver Rentenzahlung und aktivem Hinzuverdienst.

Beispielrechnung: Einzelperson

  • Rente: 11.000 €
  • Aktivrente (Hinzuverdienst): 20.000 €
  • Gesamteinkommen: 31.000 €
  • Steuerpflichtig: keine, liegt unter der Gesamtschwelle

Beispielrechnung: Rentnerehepaar

  • Partner A: Rente 12.000 €, Hinzuverdienst 18.000 €
  • Partner B: Rente 10.000 €, Hinzuverdienst 22.000 €
  • Jeder Partner: bis zu 36.348 € jährlich steuerfrei
  • Zusammen: bis zu 60.696 € steuerfrei für das Paar

Absolute Zahlen bei voller Ausnutzung

PersonenkreisAktivrente steuerfreiGrundfreibetragSumme steuerfrei (2026)
Einzelperson24.000 €12.348 €36.348 €
Ehepaar48.000 €24.696 €72.696 €

Quotelung bei unterjährigem Rentenbeginn

Beginnt die Aktivrente im laufenden Jahr (beispielsweise im Juli 2026), wird der steuerfreie Hinzuverdienst anteilig berechnet: Für sechs Monate beträgt der steuerfreie Aktivrentenbetrag 12.000 € (6/12 von 24.000 €). Der Grundfreibetrag gilt trotzdem voll.

Wer profitiert von der Aktivrente?

  • Alle Rentner nach der Regelaltersgrenze mit einem sozialversicherungspflichtigen Job
  • Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte; Minijobber aktuell nicht, ebenso nicht Selbstständige/Beamte
  • Ehepaare profitieren doppelt

Praxis: Automatische Steuerentlastung

Die Steuerfreiheit wird direkt über den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers (elektronische Lohnsteuerkarte/ELStAM) berücksichtigt. Es ist kein Antrag nötig, das Finanzamt regelt die Entlastung ohne Bürokratie.

Besonderheiten und Vorteile

  • Aktivrente gilt nicht für Frührentner oder Erwerbsminderungsrentner – hier greifen andere Regeln zum Hinzuverdienst.
  • Kein Progressionsvorbehalt: Die Steuerfreiheit gilt auch für weitere Nebeneinkünfte.
  • Der Grundfreibetrag kommt immer obendrauf – die Aktivrente ist ein „echter Extrabonus“ für arbeitende Rentner.

Fazit

Mit der Aktivrente ab 2026 erleben Rentner und Rentnerehepaare einen historischen Steuerbonus: Einzelpersonen können bis zu 36.348 € jährlich, Ehepaare sogar bis zu 72.696 € steuerfrei verdienen, wenn beide die Freibeträge maximal ausreizen. Die Kombination aus Grundfreibetrag und Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver als je zuvor. Wer nach der Regelaltersgrenze gerne weiterberufstätig bleiben will, sollte jetzt prüfen, wie viel Netto aus dem Brutto tatsächlich im Ruhestand übrig bleibt – und rechtzeitig für die Aktivrente planen.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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