Was ist die Aktivrente ab 2026?
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für alle, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (2026 ca. 66 Jahre) weiter in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten. Der jährliche Aktivrenten-Freibetrag beträgt 24.000 € – und gilt zusätzlich zum normalen steuerlichen Grundfreibetrag. Damit können Rentner mit regulärer Altersrente im Ruhestand deutlich mehr steuerfrei verdienen, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
Grundfreibetrag und Aktivrente im Detail
Im Steuerjahr 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für Ehepaare. Die Aktivrente von 24.000 € kommt on top – das bedeutet, dass Rentner insgesamt bis zu 36.348 Euro im Jahr steuerfrei verdienen können, kombiniert aus passiver Rentenzahlung und aktivem Hinzuverdienst.
Beispielrechnung: Einzelperson
- Rente: 11.000 €
- Aktivrente (Hinzuverdienst): 20.000 €
- Gesamteinkommen: 31.000 €
- Steuerpflichtig: keine, liegt unter der Gesamtschwelle
Beispielrechnung: Rentnerehepaar
- Partner A: Rente 12.000 €, Hinzuverdienst 18.000 €
- Partner B: Rente 10.000 €, Hinzuverdienst 22.000 €
- Jeder Partner: bis zu 36.348 € jährlich steuerfrei
- Zusammen: bis zu 60.696 € steuerfrei für das Paar
Absolute Zahlen bei voller Ausnutzung
Personenkreis | Aktivrente steuerfrei | Grundfreibetrag | Summe steuerfrei (2026) |
---|---|---|---|
Einzelperson | 24.000 € | 12.348 € | 36.348 € |
Ehepaar | 48.000 € | 24.696 € | 72.696 € |
Quotelung bei unterjährigem Rentenbeginn
Beginnt die Aktivrente im laufenden Jahr (beispielsweise im Juli 2026), wird der steuerfreie Hinzuverdienst anteilig berechnet: Für sechs Monate beträgt der steuerfreie Aktivrentenbetrag 12.000 € (6/12 von 24.000 €). Der Grundfreibetrag gilt trotzdem voll.
Wer profitiert von der Aktivrente?
- Alle Rentner nach der Regelaltersgrenze mit einem sozialversicherungspflichtigen Job
- Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte; Minijobber aktuell nicht, ebenso nicht Selbstständige/Beamte
- Ehepaare profitieren doppelt
Praxis: Automatische Steuerentlastung
Die Steuerfreiheit wird direkt über den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers (elektronische Lohnsteuerkarte/ELStAM) berücksichtigt. Es ist kein Antrag nötig, das Finanzamt regelt die Entlastung ohne Bürokratie.
Besonderheiten und Vorteile
- Aktivrente gilt nicht für Frührentner oder Erwerbsminderungsrentner – hier greifen andere Regeln zum Hinzuverdienst.
- Kein Progressionsvorbehalt: Die Steuerfreiheit gilt auch für weitere Nebeneinkünfte.
- Der Grundfreibetrag kommt immer obendrauf – die Aktivrente ist ein „echter Extrabonus“ für arbeitende Rentner.
Fazit
Mit der Aktivrente ab 2026 erleben Rentner und Rentnerehepaare einen historischen Steuerbonus: Einzelpersonen können bis zu 36.348 € jährlich, Ehepaare sogar bis zu 72.696 € steuerfrei verdienen, wenn beide die Freibeträge maximal ausreizen. Die Kombination aus Grundfreibetrag und Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver als je zuvor. Wer nach der Regelaltersgrenze gerne weiterberufstätig bleiben will, sollte jetzt prüfen, wie viel Netto aus dem Brutto tatsächlich im Ruhestand übrig bleibt – und rechtzeitig für die Aktivrente planen.