Rente 2026: Diese 5 zusätzlichen Anträge sollten Rentner jetzt prüfen

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Viele Rentner verschenken 2026 Hunderte Euro im Monat, weil sie wichtige Zusatzleistungen nicht beantragen. Wer seine Ansprüche systematisch prüft, kann Rente, Wohngeld und Zuschüsse deutlich aufstocken. Was in Betracht kommt, erklären wir hier auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., in nachfolgendem Beitrag!

Warum 2026 besonders wichtig ist

2026 steigen nicht nur viele Preise, sondern auch einige Sozialleistungen und Freibeträge – gerade für Senioren mit kleiner oder mittlerer Rente lohnt sich ein genauer Blick. Mehrere Zuschüsse werden gezielt für Menschen mit niedrigen Einkommen oder hohen Wohnkosten verbessert. Rentner sollten daher nicht nur den Rentenbescheid lesen, sondern auch zusätzliche Anträge prüfen, die sofort mehr Netto bedeuten können.

Diese Anträge sollten Rentner 2026 prüfen

Grundsicherung im Alter

Wer mit seiner gesetzlichen Rente und eventuellen kleinen Zusatz-Einkünften die laufenden Ausgaben nicht decken kann, sollte einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen. Als Faustregel gilt: Liegt das monatliche Einkommen deutlich unter etwa 1.060 Euro, kann sich ein Antrag lohnen, weil Regelsatz, Miete und Nebenkosten zum großen Teil übernommen werden.

Zur Grundsicherung gehören ein monatlicher Regelbedarf (2026 rund 563 Euro für Alleinstehende) plus angemessene Kosten für Miete und Heizung. Wichtig: Kinder müssen in der Regel nur dann finanziell einspringen, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt – bei den meisten Familien ist das nicht der Fall.

Wohngeld und Lastenzuschuss

Viele Senioren liegen knapp über der Grundsicherungsgrenze und haben deshalb keinen Anspruch darauf – zahlen aber einen Großteil ihrer Rente für Miete. Für sie ist Wohngeld 2026 eine zentrale Entlastung: Der Staat beteiligt sich als Mietzuschuss an den Wohnkosten, auch für Rentner mit kleiner Eigentumswohnung gibt es den sogenannten Lastenzuschuss.

Ob ein Anspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab: Höhe der Rente und weiterer Einkünfte, Miete oder Belastung fürs Eigenheim und der Mietstufe des Wohnorts. Wer mit seiner Rente knapp über dem Existenzminimum liegt, sollte zuerst einen Wohngeldrechner nutzen oder direkt bei der Wohngeldstelle nachfragen – liegt das Einkommen zu niedrig, ist stattdessen Grundsicherung die richtige Adresse.

Grundsicherung vs. Wohngeld – was passt zu wem?

Für sehr niedrige Gesamteinkommen ist Grundsicherung meist sinnvoller, weil sie neben Regelbedarf auch Miete, Nebenkosten und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abdeckt. Wer etwas mehr Rente hat, aber sehr hohe Miete zahlt, profitiert häufig stärker vom Wohngeld oder Lastenzuschuss – hier lohnt sich eine individuelle Berechnung.

Faustregel:

  • Reicht die Rente nicht für das Lebensnotwendige, inklusive Miete, ist Grundsicherung der erste Ansprechpartner.
  • Reicht die Rente knapp, aber vor allem die Miete ist hoch, ist Wohngeld/Lastenzuschuss meist besser.
  • Wichtig: im Zweifel beide Antrag stellen, dann wird kein Geld verschenkt; die Behörden prüfen, welcher Anspruch gegen ist.
  • Wichtig ebenfalls: Der Anspruch auf Wohngeld besteht nur, wenn Rente plus Wohngeld höher sind, als der individuelle Anspruch auf Grundsicherung im Alter.

Grundrentenzuschlag wird automatisch geprüft

Der Grundrentenzuschlag ist ein Aufschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber nur wenig verdient haben. Er wird gewährt, wenn mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten zusammenkommen, etwa durch Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehungszeiten oder Pflege.

Die gute Nachricht: Den Grundrentenzuschlag müssen Rentner nicht gesondert beantragen, die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch. Trotzdem lohnt es, den Rentenbescheid genau zu lesen oder sich beraten zu lassen, wenn die eigene Erwerbsbiografie viele Jahre niedriger Einkommen enthält, weil der Zuschlag die Rente um mehrere Hundert Euro erhöhen kann.

Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherte Rentner können einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung bekommen. Dieser Zuschuss muss beantragt werden und richtet sich nach der Höhe der Rente sowie den tatsächlichen Versicherungsbeiträgen.

Gerade wer privat versichert ist und im Alter hohe Beiträge zahlt, sollte diesen Antrag nicht vergessen. Der Zuschuss mindert die monatliche Belastung und sorgt dafür, dass von der Rente mehr übrig bleibt.

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Rentner zahlen Zuzahlungen für Medikamente, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze – darüber hinaus können sie sich befreien lassen. Diese Grenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke sogar nur bei 1 Prozent.

Wer viele Medikamente braucht oder öfter im Krankenhaus ist, erreicht diese Grenze oft schon früh im Jahr. Es lohnt sich, alle Quittungen zu sammeln und bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen – danach bleiben Rezepte und Behandlungen im laufenden Jahr zuzahlungsfrei.

Steuerliche Entlastung und Aktivrente

2026 steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 12.348 Euro, was viele Rentner von der Steuerpflicht entlastet oder ihre Steuerlast senkt. Neu- Rentner von 2026 müssen zwar 84 Prozent ihrer Rente versteuern, profitieren aber ebenfalls vom höheren Freibetrag.

Zusätzlich diskutieren viele Medien das Modell der „Aktivrente“, bei dem länger arbeitende Senioren von Steuervergünstigungen profitieren können. Ob und wie sich das lohnt, hängt stark von Einkommen, Steuerklasse und Gesundheitszustand ab – eine individuelle Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe kann hier zusätzliche Vorteile aufdecken.

Beispiele

Beispiel 1: Eine alleinstehende Rentnerin mit 950 Euro Monatsrente und 500 Euro Warmmiete hat nach Abzug der Fixkosten kaum Spielraum. Sie sollte sowohl Grundsicherung als auch Wohngeld prüfen – liegt ihr Einkommen unter der Faustregel von etwa 1.060 Euro, ist Grundsicherung wahrscheinlich die bessere Lösung, inklusive Übernahme der Mietkosten.

Beispiel 2: Ein Rentner mit 1.350 Euro Rente und 800 Euro Warmmiete hat für den Lebensunterhalt relativ wenig übrig, liegt aber zu hoch für Grundsicherung. Für ihn kann Wohngeld oder Lastenzuschuss mehrere Hundert Euro im Monat bringen und die Rente spürbar entlasten.

Übersichtstabelle: Ansprüche neben der Rente

Bereich / LeistungFür wen geeignet?Braucht man 2026 einen Antrag?Möglicher Vorteil
Grundsicherung im AlterSehr niedrige Rente, Einkommen meist unter ca. 1.060 EuroJa, beim Sozialamt bzw. GrundsicherungsamtÜbernahme von Regelbedarf, Miete, Nebenkosten
Wohngeld / LastenzuschussRente knapp über Grundsicherung, hohe WohnkostenJa, bei der örtlichen WohngeldstelleZuschuss zur Miete oder Belastung fürs Eigenheim
Grundrentenzuschlag33+ Jahre mit niedrigen Einkommen, Erziehungs- oder PflegezeitenNein, wird automatisch geprüftAufstockung der gesetzlichen Rente um teils Hunderte Euro
Zuschuss zur KrankenversicherungPrivat oder freiwillig gesetzlich versicherte RentnerJa, Antrag bei der RentenversicherungMonatlicher Zuschuss zu Krankenkassenbeiträgen
Zuzahlungsbefreiung KrankenkasseRentner mit hohen GesundheitskostenJa, Antrag bei der KrankenkasseKeine Zuzahlungen mehr nach Erreichen der Belastungsgrenze
Steuerliche EntlastungRentner knapp über dem SteuerfreibetragAutomatisch über SteuererklärungWeniger Einkommensteuer durch höheren Grundfreibetrag

Wer 2026 seine Rente optimieren möchte, sollte Schritt für Schritt prüfen, welche dieser Leistungen in Frage kommen – oft sind zwei oder mehr Zuschüsse gleichzeitig möglich. Eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, der Wohngeldstelle oder Verbraucherzentralen hilft, die passenden Anträge zu finden und korrekt zu stellen.

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