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Rente im September 2025: Wer jetzt abschlagsfrei oder vorzeitig in Rente gehen kann

Neuer Rentenstart für Millionen: Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., bietet hier den großen Überblick, welche Jahrgänge ab September 2025 erstmals Altersrente beziehen können – regulär oder vorzeitig mit Abschlag. Expertenwissen, Tabellen, FAQs und alles zu den wichtigsten Voraussetzungen, direkt für die persönliche Rentenplanung.

Überblick: Welche Jahrgänge werden 2025 erstmals rentenberechtigt?

Ab September 2025 stehen vor allem die Jahrgänge 1958, 1959, 1960, 1961 und 1962 im Fokus, je nach Rentenart und Versicherungszeiten. Die wichtigsten sind:

  • Geburtsdatum 01.07.1959 bis 01.10.1959 für die Regelaltersrente
  • Geburtsdatum 02.08.1960 bis 01.06.1961 für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte
  • Geburtsdatum 02.12.1961 bis 01.12.1962 für die Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen)
  • Geburtsdatum 02.08.1960 bis 01.06.1961 für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Rentenarten: Unterschiede und Voraussetzungen

Regelaltersrente

Ab 66 Jahren und 2 Monaten bricht für alle ab 2. Dezember 1958 bis 1. Oktober 1959 Geborenen die reguläre Rentenzeit ohne Abschlagsbefürchtung an.

  • Mindestversicherungszeit: 5 Beitragsjahre
  • Kein Abschlag, volle Rentenzahlung

Tabelle: Regelaltersrente

MonatJahrgangGeburtsdatumEintrittsalter
September195901.07.195966 Jahre, 2 Monate
Oktober195901.08.195966 Jahre, 2 Monate
November195901.09.195966 Jahre, 2 Monate
Dezember195901.10.195966 Jahre, 2 Monate

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)

Wer mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf bereits ab ca. 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente.

  • Jahrgänge: 2. August 1960 bis 1. Juni 1961
  • Kein Abschlag, volles Renteneinkommen

Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen)

Diese “Rente mit 63” ist auch 2025 möglich – jedoch gelten deutliche Abschläge.

  • Geburtszeitraum: 2. Dezember 1961 bis 1. Dezember 1962
  • Voraussetzungen: Mindestens 35 Beitragsjahre
  • Abschläge: 12,6 – 13,2% lebenslang

Tabelle: Abschläge für Rentenbeginn mit 63 (Beispiele)

GeburtsjahrRentenalterAbschlag (%)Praktische Kürzung (€)
19616312,6252 € bei 2.000 €
19626313,2264 € bei 2.000 €

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Auch ab September 2025 können Versicherte mit anerkanntem GdB von mindestens 50 nach 35 Beitragsjahren früher in Rente.

  • Eintrittsalter ca. 62 Jahre und 6 Monate
  • Abschläge maximal 10,8%

Rentenerhöhung und Auszahlung: Was gilt ab September 2025?

  • Die Renten werden ab 1. Juli 2025 bundesweit um 3,74% erhöht. Der Wert pro Entgeltpunkt steigt auf 40,79 €.
  • Reguläre Auszahlung: Am letzten Bankarbeitstag des Monats, für September am 30.09.2025.

Besonderheiten und Fristen für den Rentenantrag

  • Der Antrag sollte spätestens 3 Monate vor gewünschtem Eintritt gestellt werden.
  • Wichtig ist eine aktuelle Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Abschläge sind lebenslang, bessere Planung kann dauerhafte Einbußen verhindern.
  • Mit dem richtigen Versicherungszeitraum lässt sich die Rentenhöhe erhöhen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Rente ab September 2025

Wer kann ab September 2025 erstmals regulär in Rente gehen?

Alle, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und 1. Oktober 1959 geboren sind und 66 Jahre, 2 Monate alt sind, dürfen die Regelaltersrente beantragen.

Gibt es weiterhin eine “Rente mit 63”?

Ja, für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren – allerdings mit wesentlichen Abschlägen (bis 13,2%)

Wie wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen berechnet?

Mindestens 35 Beitragsjahre und ein Grad der Behinderung von 50 sind erforderlich. Die maximalen Abschläge betragen 10,8%.

Was ist bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte wichtig?

Wer 45 Beitragsjahre erfüllt, kann vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente. Die Rente kann niedriger sein als bei späterer regulärer Beantragung.

Steigt das Renteneintrittsalter weiter?

Ab Jahrgang 1964 steigt die gesetzliche Altersgrenze auf 67 Jahre.

Tipps: Vorbereitung und Beratung

  • Frühzeitige Antragstellung, idealerweise mit Expertenbegleitung sichern.
  • Online-Kontenklärung spart Zeit und beugt Fehlern vor.
  • Individuelle Berechnung der Abschläge und Hinzuverdienstmöglichkeiten prüfen.
  • Beratung nutzen, um alle Rentenoptionen optimal auszuschöpfen.

Fazit

September 2025 ist für viele Versicherte ein historischer Monat: Der Rentenbeginn für diverse Jahrgänge und Rentenarten eröffnet neue Chancen – mit und ohne Abschläge. Entscheidend sind Geburtsdatum, Versicherungsdauer und die clevere Wahl des Eintrittszeitpunkts. Mit aktueller Planung und Expertenrat steht dem entspannten Start in den Ruhestand nichts im Wege.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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