Rente  bei Schwerbehinderung: früher mehr Geld – wie das geht!

Personen, die eine anerkannte Schwerbehinderungen haben, haben die Möglichkeit, früher eine Rente wegen Alters zu beantragen als Personen ohne Handicap. Lesen Sie die Einzelheiten hier in unserem Artikel!

Altersrente bei Schwerbehinderung eher möglich

Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, kann früher eine Rente wegen Alters beanspruchen als Personen ohne Behinderung. Dies hat der Gesetzgeber als Nachteilsausgleich schon vor langer Zeit geregelt. Doch auch für schwerbehinderte Personen ist das Renteneintrittsalter angehoben worden. ABer wo liegt das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen genau. Was ist beim Rentenantrag zu beachten?

In unserem Artikel beantworten wir diese und weitere Frage im Zusammenhang mit der Rente bei Schwerbehinderung.

Bei Schwerbehinderung: Rente wegen Alters zwei Jahre früher möglich

Wann kann man die Altersrente bei Schwerbehinderung beantragen - mit und ohne Abschläge?
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Wer einen anerkannten GdB von 50 Prozent hat, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Doch ab welchem Alter?

Wer 1964 oder später geboren ist, der kann die Altersrente erst mit 67 Jahren beantragen. Wer eine anerkannten Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent hat, der kann die Regelaltersrente schon mit 65 Jahren beantragen.

Altersrente mit Abzügen beantragen

Die Altersrente kann auch schon vor Erreichen des regulären Renteneitrittsalters beantragt werden. Dann müssen allerdings Abzüge in Kauf genommen werden. Schwerbehinderte Menschen können die vorgezogene Altersrente mit Abzügen ab 62 Jahren beantragen.  Wie hoch die Abzüge dann tatsächlich sind, hängt davon ab, wann sie tatsächlich in Rente gehen.

Menschen mit Schwerbehinderungen können bereits mit 62 Jahren in die Altersrente gehen, müssen dann aber Abzüge hinnehmen, je nachdem, wann sie aus dem Berufsleben ausscheiden.

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitiger Rente?

Die Abzüge von der monatlichen Rente liegen bei einer vorgezogenen Rente für schwerbehinderte Personen bei 0,3 Prozent pro Monat, der vor Erreichen des regulären Renteneitrittsalter Rente beansprucht wird. Die Höchstgrenze der Abzüge beträgt 10,8 Prozent. Diese Höchst-Abzüge müssen in Kauf genommen werden, wenn man 3 Jahre vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters die Rente beziehen will.  

Der Abzug von der monatlichen Rente gilt für die gesamte Bezugsdauer der Rente, also bis zum Lebensende

Wer kann die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen?

Die Frage, wer die Rente für schwerbehinderte Personen beanspruchen kann, lässt sich mit Blick auf den vom Amt festgestellten Grad der Behinderung (GdB) beantworten. Beträft der GdB mindestens 50 Prozent, so kann die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch genommen werden. Schwerbehinderung in diesem Sinne, also in Höhe von wenigsten 50 Prozent, muss bei Beginn der Rente gegeben sein. Nachträgliche Änderungen sind unerheblich.

Weitere Voraussetzung für die Beanspruchung der Rente bei Schwerbehinderung ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit. Diese beträgt bei der Rente für schwerbehinderte Personen 35 Jahre.

Wann können Personen mit Schwerbehinderungen in Rente gehen?

In eine Altersrente ohne monatliche Abzüge können die Betroffenen je nach Jahrgang in folgendem Lebensalter starten:

  • 1958: mit 64 Jahren,
  • 1959: mit 64 Jahren und zwei Monaten,
  • 1960: mit 64 Jahren und 2 Monaten.

Jedes Geburtsjahr lässt die Grenze um zwei Monate ansteigen. Für Geburten im Jahr 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahre.

Für eine Altersrente mit Abschlägen beträgt das Renteneintrittsalter

  • beim Jahrgang 1958: 61 Jahre,
  • beim Jahrgang 1959: 61 Jahre und zwei Monate,
  • beim Jahrgang 1960: 61 Jahre und 4 Monate.

Für 1964 geborene Personen mit Behinderung kann die vorgezogene Rente mit Abschlägen mit Erreichen des 62. Lebensjahre beantragt werden.  

Wir haben die Zeiten nach Geburtsjahrgängen noch einmal übersichtlich in der Rententabelle zusammengestellt:

Tabelle Renteneitrittsalter bei Schwerbehinderung für Rente mit und ohne Abschläge

GeburtsjahrgängeRegelaltersgrenze ohne AbschlägeVorzeitige Rente mit AbschlägenMaximaler AbschlagMindestversicherungszeitGrad der Behinderung
Bis 195163 JahreAb 60 Jahren möglich10,80 %35 JahreMindestens 50 %
195263 Jahre und 1 MonatAb 60 Jahren und 1 Monat möglich10,80 %35 JahreMindestens 50 %
195363 Jahre und 2 MonateAb 60 Jahren und 2 Monate möglich10,80 %35 JahreMindestens 50 %
196364 Jahre und 11 MonateAb 61 Jahren und 11 Monate möglich10,80 %35 JahreMindestens 50 %
196465 JahreAb 62 Jahren möglich10,80 %35 JahreMindestens 50 %
196565 JahreAb 62 Jahren möglich10,80 %35 JahreMindestens 50 %

Zusammenfassung

  • Die Regelaltersgrenzen in der Tabelle gelten für die abschlagsfreie Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
  • Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente wird diese je Monat des Vorverlegens um 0,3 % gekürzt.
  • Der maximale Abschlag beträgt somit 10,8 %, wenn die Rente 36 Monate (3 Jahre) vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird.
  • Für die Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist außerdem erforderlich, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorliegt.

Weiterführende Informationen und Quellen: