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Rente: Die wichtigsten Änderungen ab Januar 2026 – das müssen Rentner jetzt wissen

Ab Januar 2026 treten für Rentnerinnen und Rentner gleich mehrere wichtige Neuerungen in Kraft: Aktivrente mit steuerfreiem Hinzuverdienst, höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten, ein gestiegener Steuer‑Grundfreibetrag sowie neue Beitrags- und Bemessungswerte in der Rentenversicherung. Wer bereits Rente bezieht oder 2026 in den Ruhestand geht, sollte diese Änderungen kennen, weil sie Netto-Rente, Steuern und mögliche Zuverdienste direkt beeinflussen. Und: wer im Januar 2026 erstmals in Rente gehen kann. - Ein Überblick auf Bürger & Geld.

2026 wird zum Weichensteller-Jahr

Zum Jahreswechsel 2025/2026 startet eine ganze Welle an Reformen, die Millionen Rentner betreffen – von neuen Zuverdienstmöglichkeiten über Steuerregeln bis hin zu geänderten Beitragswerten. Besonders wichtig ist der Start der sogenannten Aktivrente, die längeres Arbeiten im Alter attraktiver machen soll, sowie ein höherer Grundfreibetrag, der viele Ruheständler steuerlich entlasten kann. Gleichzeitig steigen Beitragsbemessungsgrenzen und freiwillige Mindestbeiträge, was insbesondere Gutverdiener und freiwillig Versicherte betrifft.

Doch zunächst ein Blick auf folgendes Thema: welche Jahrgänge im Januar 2026 in den Ruhestand starten können – regulär oder vorzeitig – und wie sich die vier wichtigsten Rentenarten unterscheiden. Wer exakt planen will, muss immer Geburtsdatum, Versicherungsjahre und ggf. Schwerbehinderung im Blick haben.

Wer im Januar 2026 in Rente gehen kann – nach Rentenart

1. Regelaltersrente (ohne Abschläge)

  • Die Regelaltersgrenze liegt für den Geburtsjahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten.
  • Beispiel: Wer im November 1959 geboren wurde, erreicht seine Regelaltersgrenze im Januar 2026 und kann ab 1. Januar 2026 Regelaltersrente ohne Abschläge beziehen.
  • Generell gilt: Alle Versicherten, deren Regelaltersgrenze bis Ende Dezember 2025 erreicht wird, können bereits mit Januar 2026 die reguläre Altersrente erhalten, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt ist.

2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, ohne Abschläge)

  • Diese Rentenart ist für Versicherte mit mindestens 45 Jahren rentenrechtlicher Zeiten gedacht und ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge.
  • Für vor 1964 Geborene liegt die Altersgrenze hier – je nach Jahrgang – unter der jeweiligen Regelaltersgrenze; für Jahrgänge um 1960/1961 sind Konstellationen möglich, in denen der abschlagsfreie Start in die Rente für besonders langjährig Versicherte schon Ende 2025 bzw. ab Januar 2026 erreicht wird.
  • Wer also 45 Versicherungsjahre voll hat und seine spezielle Altersgrenze im Dezember 2025 erreicht, kann ab 1. Januar 2026 abschlagsfrei in diese Rentenart wechseln.

3. Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre, mit Abschlägen)

  • Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt mindestens 35 Versicherungsjahre voraus und erlaubt ein Vorziehen der Rente mit dauerhaften Abschlägen.
  • Das frühestmögliche Eintrittsalter liegt – je nach Jahrgang – bei etwa 63 Jahren, steigt aber schrittweise mit der Anhebung der Regelaltersgrenze.
  • Typisch für Januar 2026: Teile der Jahrgänge 1961–1963, die zu diesem Zeitpunkt ca. 63 Jahre alt sind und 35 Jahre Wartezeit erfüllen, können in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen – allerdings mit Abschlägen von bis zu rund 13,8% bei drei Jahren Vorziehen.

4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Voraussetzungen: anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 und in der Regel mindestens 35 Versicherungsjahre.
  • Die Altersgrenzen liegen unterhalb der Regelaltersgrenze, werden aber ebenfalls schrittweise angehoben; je nach Jahrgang ist ein Rentenbeginn mit Abschlägen schon mit 62 Jahren, ohne Abschlag etwas später möglich.
  • Für Januar 2026 gilt: Schwerbehinderte Versicherte des Jahrgangs 1960/1961, die ihre individuelle Altersgrenze (abhängig vom Gesetz und Jahrgangstabelle) bis Ende 2025 erreichen, können ab 1. Januar 2026 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln.

Aktivrente ab Januar 2026: Steuerfrei bis 2.000 Euro dazuverdienen

  • Mit dem Aktivrentengesetz wird zum 1. Januar 2026 die Aktivrente eingeführt: Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis hinzuverdienen.
  • Die Regelung gilt ausdrücklich nur für abhängig Beschäftigte; Selbstständige, Beamte und Pensionäre fallen nicht darunter, wie u.a. die Bundesregierung und Fachmedien betonen.
  • Sozialversicherungsbeiträge auf den Verdienst bleiben grundsätzlich fällig, allerdings werden Rentenansprüche weiterhin auf Basis des vollen Verdienstes berechnet, sodass zusätzlich noch Entgeltpunkte aufgebaut werden können.

Für wen sich die Aktivrente besonders lohnt

  • Rentner mit regulärer Altersvollrente, die bereits in Teilzeit arbeiten oder wieder einsteigen wollen, können ihr Einkommen erheblich aufstocken, ohne auf die 2.000 Euro Hinzuverdienst Steuern zu zahlen.
  • Für Menschen mit geringen Renten kann die Aktivrente helfen, Altersarmut abzufedern – wichtig ist aber, mögliche Wechselwirkungen mit Grundsicherung im Alter und anderen Sozialleistungen zu prüfen.

Höherer Steueranteil und Grundfreibetrag für Rentner

  • Wer 2026 neu in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern: Der steuerpflichtige Anteil steigt auf 84%, 16% der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei.
  • Für Bestandsrentner ändert sich der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenanteil nicht – betroffen sind nur Neurentner-Jahrgänge.
  • Gleichzeitig steigt der Steuer-Grundfreibetrag ab Januar 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende (2025: 12.096 Euro), was die Steuerlast für viele Rentner senken oder eine Steuerpflicht vermeiden kann.

Konsequenzen für die Steuererklärung 2026

  • Durch steigende Renten und den höheren Besteuerungsanteil können bisher nicht veranlagte Rentner in die Steuerpflicht rutschen – insbesondere bei zusätzlichem Einkommen (z.B. Mieten, Kapitalerträge, Aktivrente).​
  • Gleichzeitig sorgt der höhere Grundfreibetrag dafür, dass niedrige und mittlere Renten oft weiterhin unter der Besteuerungsgrenze bleiben, wenn keine größeren Zusatz-Einkünfte vorhanden sind.

Neue Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

  • Die Deutsche Rentenversicherung hebt zum 1. Januar 2026 die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrente an: Bei voller Erwerbsminderung liegt die Jahresgrenze künftig bei rund 20.700–20.763 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei etwa 41.500–41.527 Euro.
  • Wer diese Grenzen überschreitet, muss mit einer teilweisen Anrechnung oder Kürzung der Rente rechnen, da die Erwerbsfähigkeit dann als nicht mehr im bisherigen Umfang gemindert gelten kann.
  • Für Erwerbsgeminderte mit stabilisierten Gesundheitsverläufen eröffnet der höhere Hinzuverdienst allerdings mehr Spielraum, in Teilzeit zu arbeiten, ohne die Rente sofort zu gefährden.

Beitragsbemessungsgrenze, Midijob-Zone und Minijob-Grenze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt 2026 auf 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich, was vor allem gutverdienende Pflichtversicherte betrifft.
  • Die Grenze für den Minijob erhöht sich – gekoppelt an den Mindestlohn – von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat; zugleich steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro.
  • Im erweiterten Übergangsbereich (Midijob) profitieren Beschäftigte zwischen Minijob und 2.000 Euro Verdienst davon, dass sie reduzierte Beiträge zahlen, während die Rentenansprüche aus dem vollen Entgelt berechnet werden.

Freiwillige Rentenversicherung: Beiträge steigen

  • Der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab Januar 2026 auf 112,16 Euro im Monat.
  • Der Höchstbeitrag für freiwillige Beiträge erhöht sich auf rund 1.571,70 Euro monatlich; damit können insbesondere Selbstständige ohne Pflichtversicherung gezielt Entgeltpunkte aufbauen.
  • Bis zum 31. März 2026 können noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 nachgezahlt werden – ein wichtiges Zeitfenster, um Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen oder Abschläge zu mindern.

Blick über den Januar hinaus: Rentenerhöhung im Juli 2026

  • Für Juli 2026 zeichnen Modellrechnungen eine Rentenerhöhung von etwa 3,4–3,7% ab, was einer Erhöhung von ca. 34–37 Euro bei einer 1.000‑Euro-Rente entspricht.
  • Diese Erhöhung wird erst zur Jahresmitte wirksam, ist aber Teil des Gesamtbildes der Rentenentwicklung 2026, insbesondere im Zusammenspiel mit Inflation und steigender Steuerlast.

Checkliste: Was Rentner jetzt konkret tun sollten

  • Bescheid prüfen: Zahlungsmitteilungen und Infos der Deutschen Rentenversicherung zu Hinzuverdienst, freiwilliger Versicherung und Steueranteil aufmerksam lesen.
  • Steuerwirkung simulieren: Mit Steuerrechner oder Steuerberatung prüfen, ob durch höhere Rente und 84‑%‑Besteuerung eine Steuerpflicht entsteht – Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale berücksichtigen.
  • Zuverdienst planen: Wer von Aktivrente oder höheren Hinzuverdienstgrenzen profitieren will, sollte Arbeitsstunden und Löhne auf die 2.000‑Euro‑Grenze sowie EM‑Grenzen abstimmen.
  • Freiwillige Beiträge optimieren: Bis 31. März 2026 prüfen, ob freiwillige Beiträge für 2025 strategisch sinnvoll sind, um Entgeltpunkte aufzubauen oder Abschläge auszugleichen.

FAQ: Häufige Fragen zu den Rentenänderungen ab Januar 2026

Muss ich als Bestandsrentner 2026 automatisch mehr Steuern zahlen?

Nicht automatisch: Entscheidend sind Gesamteinkommen, steuerpflichtiger Rentenanteil und der neue Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Steigt die Rente deutlich oder kommen neue Einkünfte hinzu, kann eine Steuerpflicht entstehen – eine individuelle Berechnung ist ratsam.

Gilt die Aktivrente auch für meine bestehende Teilzeitbeschäftigung?

Ja, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben – darüber hinausgehende Beträge bleiben steuerpflichtig. Selbstständige sind von der Aktivrenten-Regelung ausgeschlossen.

Lohnt es sich, freiwillige Beiträge 2026 noch zu zahlen?

Für Menschen mit Lücken im Versicherungsverlauf, kurz vor der Altersgrenze oder mit niedrigen Entgeltpunkten können freiwillige Beiträge ein sinnvolles Instrument sein, um Rentenansprüche zu erhöhen. Ob sich das im Einzelfall rechnet, hängt von Lebenserwartung, Steuerlast und vorhandenen Rücklagen ab und sollte gegebenenfalls mit einem Rentenberater durchgerechnet werden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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