Rentenauszahlung im Januar 2026
Zum Jahresanfang bleibt es dabei:
- Laufende Monatsrenten werden wie üblich entweder vorschüssig (Zahlung Ende Dezember 2025) oder nachschüssig (Zahlung Ende Januar 2026) überwiesen, je nach Rentenart und Bescheid.
- Auch Grundsicherung im Alter, Bürgergeld und Wohngeld werden für Januar 2026 wie bisher grundsätzlich am letzten Werktag des Vormonats ausgezahlt, damit das Geld zum Monatsbeginn zur Verfügung steht.
Steueränderungen: Grundfreibetrag und Steueranteil
Ab 1. Januar 2026 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Rentner deutlich.deutsche-rentenversicherung+1youtube
- Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro pro Person, für Ehepaare auf 24.696 Euro.
- Wer 2026 neu in Rente geht, muss seine Rente zu 84 % versteuern; 16 % der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei.
Bestandsrentner behalten ihren einmal festgestellten steuerfreien Rentenanteil, sind aber von der Anhebung des Grundfreibetrags ebenfalls begünstigt.
Hinzuverdienst, Aktivrente und Minijob
Für arbeitende Rentner und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten bringt 2026 mehrere finanzielle Hebel.
- Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten steigen: Bei voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Grenze bei rund 20.763 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei etwa 41.527 Euro.
- Die Aktivrente startet zum 1.1.2026: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie weiter arbeiten.
Auch der Minijob verändert sich:
- Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.
- Die Minijob-Grenze erhöht sich dadurch auf 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich – Rentner können im Minijob damit etwas mehr hinzuverdienen, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.
Beiträge, Entgeltpunkte und freiwillige Versicherung
Zum Jahresbeginn 2026 werden mehrere Kennzahlen in der Rentenversicherung angepasst.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro im Monat bzw. 101.400 Euro im Jahr.
- Für freiwillig Versicherte erhöhen sich Mindest- und Höchstbeitrag: Der Mindestbeitrag liegt bei 112,16 Euro monatlich, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro.
Mit der Anhebung des Durchschnittsentgelts verteuern sich auch die Rentenentgeltpunkte, was zusätzliche Einzahlungen für künftige Rentensteigerungen teurer macht, aber gleichzeitig das spätere Rentenniveau sichern hilft.
Grundsicherung, Bürgergeld, Wohngeld und weitere Leistungen
Auch ergänzende Sozialleistungen bleiben für viele Rentner im Januar 2026 entscheidend.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird weiter an die allgemeine Regelsatzentwicklung gekoppelt. Eine Erhöhung zum Januar fand nicht statt: Die Leistungen werden im Voraus gezahlt, meist am letzten Werktag des Vormonats.
- Bürgergeld betrifft weiterhin nur erwerbsfähige Personen vor der Regelaltersgrenze; bei teilweiser Erwerbsminderung und niedriger Rente kann Bürgergeld als Aufstockung relevant sein, ebenfalls mit Vorauszahlung am Monatsanfang.
- Beim Wohngeld gilt weiterhin: Die Zahlung soll zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Miete (oft der 1. des Monats) auf dem Konto sein, weshalb die Überweisung regelmäßig noch im Vormonat erfolgt.
Praktische Tipps für Rentner im Januar 2026
Für einen guten Start ins Rentenjahr 2026 sollten Rentner einige Punkte aktiv prüfen.
- Kontoauszüge im Januar kontrollieren: Stimmen Rentenbetrag, mögliche Zuschläge und Sozialversicherungsbeiträge, und ist der Zahlungseingang termingerecht erfolgt
- Steuerliche Situation prüfen: Durch höheren Grundfreibetrag und steigenden Steueranteil kann sich erstmals eine Steuerpflicht ergeben – eine Einkommensteuererklärung 2026 kann Pflicht oder finanziell lohnend sein.
- Nebenverdienst planen: Wer mit Minijob, Aktivrente oder Erwerbsminderungsrente hinzuverdient, sollte die neuen Grenzen kennen, um Nachforderungen oder Rentenkürzungen zu vermeiden.
Last not least: Wer im Januar 2026 erstmals in Rente gehen kann
Diese Geburtsjahrgänge können erstmals ab Januar 2026 in Rente gehen:
Regelaltersrente
Jahrgang 02.10.1959 bis einschließlich 01.11.1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Geburtstag am 01.01.1964: mit 62 Jahren und 10,8 % Abschlag
Geburtsjahrgang 02.06.1961 bis 01.07.196: 1 ab Januar 2026 ohne Abschlag, und zwar mit 64 Jahren und 6 Monaten sowie einer Wartezeit von 35 Jahren und einem GdB von 50
Altersrente für langjährig Versicherte
Geburtsjahrgänge 02.12.1962 bis 01.01.1963, dabei der Jahrgang 1962 mit 13,2 % Abschlag und der Jahrgang 1963 mit 13,8 % Rentenabschlag
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahrgänge vom 02.06.1961 bis einschließlich 01.07.1961 mit 45 Jahre Wartezeit ohne Abschlag.
Fazit: Wer den Rentenantrag noch nicht gestellt hat, sollte dies jetzt nachholen!


