Im März 2026 wird der Monat für Millionen Rentner zum finanziellen Wendepunkt: Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass höhere Zusatzbeiträge der Krankenkassen erstmals voll auf die Rentenzahlungen durchschlagen und damit die Netto-Rente vieler Ruheständler senken. Gleichzeitig fällt im März die politische Entscheidung darüber, wie stark die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 steigen werden – Prognosen liegen aktuell bei gut 3 bis 4 Prozent. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., ordnet die wichtigsten Neuerungen ein, zeigt konkrete Rechenbeispiele und erklärt, welche Fristen und Stellschrauben Rentner jetzt kennen müssen; unsere Redaktion hat dazu aktuelle Fachinformationen von Deutscher Rentenversicherung, BMAS und Sozialverbänden ausgewertet.
Weniger Netto-Rente durch höhere Krankenkassenbeiträge
Zum Jahresbeginn 2026 haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben, die Anpassung in den Rentenzahlungen erfolgt mit zweimonatiger Verzögerung und wirkt deshalb ab der Rentenüberweisung für März 2026. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist aber auf rund 2,9 Prozent gestiegen, je nach Kasse liegen die Werte etwa zwischen 2,18 und 4,39 Prozent.
Für Rentner bedeutet das: Die Bruttorente bleibt unverändert, aber der einbehaltene Krankenversicherungsbeitrag steigt – die Rentenversicherung führt die Beiträge direkt an die Kasse ab, rechtliche Grundlage sind insbesondere § 242 SGB V und § 106 SGB VI. Nach Angaben von Sozialverbänden übernimmt die Rentenversicherung – ähnlich wie ein Arbeitgeber – die Hälfte des Zusatzbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentner; erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag um 1 Prozentpunkt, reduziert sich die Netto-Rente um 0,5 Prozentpunkte.
Ein Beispiel: Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro führt ein Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,4 Prozentpunkte dazu, dass der Rentner 0,2 Prozentpunkte mehr trägt – das sind rund 3 Euro weniger im Monat, bei 2.000 Euro Bruttorente steigt die Einbuße entsprechend. Da viele Kassen teils deutlich höhere Aufschläge beschlossen haben, summiert sich die Belastung bei höheren Renten schnell auf 10 bis 20 Euro netto pro Monat.
März als „Doppelmonat“: Weichenstellung für Rentenerhöhung ab Juli
Unabhängig von den Krankenkassenbeiträgen kommt dem März 2026 noch eine zweite Schlüsselrolle zu: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt aller Voraussicht nach in diesem Monat fest, wie stark die Renten zum 1. Juli 2026 steigen. Grundlage ist § 68 SGB VI, der die jährliche Rentenanpassung an die Lohnentwicklung regelt; das Ergebnis fließt in die Rentenwertbestimmungsverordnung ein und bestimmt den neuen aktuellen Rentenwert.
Prognoserechnungen sprechen für 2026 von einer Rentenerhöhung um etwa 3,7 Prozent. Bei 1.500 Euro Bruttorente wären das rund 56 Euro mehr im Monat, bei 2.000 Euro etwa 75 Euro – wie viel davon netto bleibt, hängt maßgeblich von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie der Steuerlast ab.
Unser Rentenexperte Ingo Kosick beschreibt den März als „Doppelmonat“: Einerseits sinkt durch die höheren Zusatzbeiträge bei vielen Rentnern das verfügbare Einkommen, andererseits wird (aller Wahrscheinlichkeit nach) festgelegt, um welches Plus es zum 1. Juli geht – jede Nachkommastelle beim Rentenwert schlägt sich in Milliardenaufwendungen im Bundeshaushalt nieder. Das verdeutlicht die politische Brisanz eines auf den ersten Blick technischen Verwaltungsakts.
Frist 31. März: Letzte Chance für freiwillige Beiträge
Eine weitere wichtige Stellschraube im März 2026 ist die Frist für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Vorjahr. Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte, die nicht ohnehin pflichtversichert sind, bis zum 31. März 2026 freiwillige Beiträge für 2025 nachzahlen, um Rentenansprüche zu erhöhen oder Wartezeiten zu erfüllen.
Zur Verfügung steht ein breiter Spielraum zwischen Mindest- und Höchstbeitrag; der monatliche Höchstbetrag ergibt sich aus 18,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro und liegt 2026 bei rund 1.571,70 Euro. Gerade für Menschen, die auf 45 Versicherungsjahre für die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ kommen wollen oder Lücken schließen möchten, kann ein gezieltes Nachzahlungsjahr entscheidend sein.
Juristisch heikel ist die Frist aus einem Detail, das Sozialrechtsexperten hervorheben: Der 31. März gilt als strenge Ausschlussfrist – wer bis dahin keinen Beitrag für 2025 entrichtet hat, kann ihn später nicht mehr nachholen, § 197 SGB VI lässt hier keine Kulanz zu.
Im Einzelnen: Folgende Geburtsjahrgänge können im März 2026 erstmals in Rente gehen
Regelaltersrente
Der Geburtsahrgang vom 02.12.1959 bis 31.12.1959 kann mit 66 Jahren und 2 Monaten erstmals die reguläre Altersrente beanspruchen. Voraussetzung: Wartezeit von 5 Jahren mit entsprechenden Beitragszeiten. Wer ab dem 01.01.1960 geboren ist, kann hingegen erst ab dem 01.05.2026 mit 66 Jahren und 4 Monaten die Regelaltersrente beantragen.
Altersrente für Schwerbehinderte
Versicherte Personen ab dem 62. Lebensjahr mit anerkannter Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 , die zwischen dem 02.02.1964 bis 01.03.1964 geboren worden sind, können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach §§37, 236a SGB VI, ab dem 01.03.2026 in Anspruch nehmen, müssen aber einen Abschlag 10,8 % in Kauf nehmen. Weitere Voraussetzung: Wartezeit von 35 Jahren. und Grad der Behinderung von 50.
Wer zwischen dem 02.08.1961 bis 01.09.61 geboren wurde, kann mit 64 Jahren und 6 Monaten diese Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01. März .2026 in Anspruch nehmen.
Altersrente für langjährig Versicherte
Der Geburtsjahrgang 02.02.1963 bis 01.03.1963 kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 13,8 Prozent Abschlag ab dem 01.03.2026 beantragen bzw. in Anspruch nehmen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wer zwischen dem 02.08.1961 und 01.09.1961 geboren worden ist und 45 Jahre Wartezeit auf dem Rentenkonto verweisen kann, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 6 Monate erstmalig zum 1. März 2026 in Anspruch nehmen.
Resturlaub 2025: Warum auch arbeitende Rentner den 31. März 2026 im Blick haben müssen
Neben den rentenrechtlichen Fristen ist der 31. März 2026 auch arbeitsrechtlich ein zentraler Stichtag – und zwar ausdrücklich auch für diejenigen Rentner, die noch angestellt arbeiten oder einen Minijob ausüben. Nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden; wird er ausnahmsweise übertragen, verfällt er in vielen Fällen spätestens am 31. März des Folgejahres, also hier: Resturlaub aus 2025 am 31.03.2026. Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz
Rechtlich hat sich durch die Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht die Lage jedoch zugunsten der Beschäftigten verbessert: Urlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat, also konkret und transparent auf noch offene Urlaubstage und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt ein solcher Hinweis, kann Resturlaub auch über den 31. März hinaus bestehen bleiben – das gilt ebenso für arbeitende Rentner wie für alle anderen Arbeitnehmer.
Für Rentner in Teilzeit oder Minijobs ist der Resturlaub deshalb doppelt wichtig: Zum einen können ausgefallene Arbeitstage die ohnehin begrenzte Wochenarbeitszeit spürbar entlasten, zum anderen lässt sich in manchen Fällen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommener Urlaub auszahlen. Sozialrechtlich interessant ist, dass diese Urlaubsabgeltung bei Rentnern als Arbeitslohn gilt und damit etwa bei der Steuer und – je nach Konstellation – bei einkommensabhängigen Sozialleistungen oder Anrechnungsgrenzen zu berücksichtigen ist. Experten empfehlen arbeitenden Ruheständlern deshalb, spätestens im Februar/März 2026 schriftlich beim Arbeitgeber zu klären, wie viele Urlaubstage aus 2025 noch offen sind, ob ein Verfall droht und ob eine Auszahlung in Frage kommt.
Steuer und Schufa: Was sich im März 2026 zusätzlich ändert
Neben Beiträgen und Rentenwert wirken 2026 weitere Änderungen, die viele Rentner auch im März 2026 finanziell treffen.
- Der Steuergrundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, gleichzeitig erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner-Jahrgänge auf 84 Prozent; Bestandsrentner behalten ihren einmal festgeschriebenen Freibetrag.
- Wer 2026 neu in Rente geht, muss daher frühzeitig prüfen, ob die höhere Bruttorente durch die Anpassung und weitere Einkünfte erstmals zu einer Einkommensteuerpflicht führt.
Eine scheinbar entfernte, aber relevante Neuerung: Die Schufa stellt Ende März 2026 auf einen neuen, transparenteren Bonitätsscore um, der statt vieler Branchenscores nur noch zwölf Kernkriterien berücksichtigt. Für Rentner wird der Score kostenlos online einsehbar – wichtig, wenn etwa ein Ratenkredit, eine neue Wohnung oder ein Dispo benötigt wird.
Parallel stiegen 2026 die Verdienstgrenzen im Minijob auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn auf 13,90 Euro erhöht wurde. Für viele Seniorinnen und Senioren mit Hinzuverdienst ergibt sich dadurch etwas mehr Spielraum, ohne Sozialabgaben, solange die Minijob-Grenze eingehalten wird.
Last not least: Umstellung auf Sommerzeit
Am letzten Sonntag im März 2026 werden in Deutschland die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt – konkret in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2026 von 2 Uhr auf 3 Uhr. Dadurch „verlieren“ alle eine Stunde Schlaf, der Tag wirkt subjektiv kürzer, abends bleibt es dafür länger hell.
Auch für Rentner ist die Zeitumstellung nicht nur eine organisatorische Randnotiz, sondern kann den Alltag spürbar beeinflussen: Medizinische Fachleute weisen regelmäßig darauf hin, dass sich der Mini‑Jetlag gerade bei älteren Menschen mit Herz‑Kreislauf-Problemen oder Schlafstörungen bemerkbar machen kann. Wer regelmäßig Medikamente zu festen Uhrzeiten einnimmt, sollte die Umstellung frühzeitig mit Hausarzt oder Apotheke besprechen, damit Einnahmezeiten nicht versehentlich um eine Stunde verrutschen. Für arbeitende Rentner mit Frühschichten, Minijobs oder Diensten im Pflege- und Sicherheitsbereich ist wichtig, dass Dienstpläne und Zeiterfassungssysteme korrekt angepasst werden, damit keine Fehlstunden entstehen.
Tipps und Fazit: Was Rentner im März 2026 tun sollten
Um die Änderungen bestmöglich zu bewältigen, empfehlen Fachleute ein strukturiertes Vorgehen.
- Krankenkasse prüfen: Rentner sollten die Mitteilungen ihrer Kasse zum Zusatzbeitrag genau lesen und bei deutlichen Erhöhungen einen Wechsel prüfen; das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung ist in § 175 SGB V geregelt.
- Renteninformation aktualisieren: Mit Blick auf die ab Juli wirksame Rentenanpassung und die steuerlichen Änderungen lohnt sich eine aktuelle Rentenauskunft sowie eine Probeberechnung zur Netto-Rente.
- Frist 31. März notieren: Wer freiwillige Beiträge für 2025 zahlen will, sollte die Überweisung rechtzeitig veranlassen und den Zahlungseingang dokumentieren.
Der Verein Für soziales Leben e.V. bringt die Lage abschließend auf den Punkt: „Der März 2026 ist für Rentner weit mehr als ein weiterer Zahltag – er ist der Monat, in dem sich durch höhere Beiträge, neue Steuerregeln und die mögliche Rentenentscheidung des BMAS die finanzielle Basis für die kommenden Monate verschiebt.“ Wer seine Unterlagen jetzt sortiert und gezielt handelt, kann zumindest einen Teil der Belastungen abfedern.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026, Hinweise zu freiwilligen Beiträgen, Steueranteil und Minijob-Grenze.
- BMAS / Bundesregierung: Informationen zur Rentenanpassung 2026 und gesetzlichen Neuregelungen.

