Viele Menschen schauen auf die jüngsten Rentenerhöhungen und Reformen in Rumänien (insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten deutschen Rentenreform) – und fragen sich: Bekommen Beschäftigte dort am Ende mehr für ihre Beiträge als in Deutschland? Die kurze Antwort lautet: Ein pauschales „besser“ gibt es nicht. Rumänien hat sein öffentliches Rentensystem zum 1. September 2024 grundlegend umgestellt und kombiniert es mit einer verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzvorsorge. Deutschland bietet dagegen ein umfangreicheres, stärker abgesichertes gesetzliches System mit klaren Schutzmechanismen – aber auch großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Rentenhöhe in Euro, sondern auch, wie Beiträge, Erwerbsbiografie, Kaufkraft und zusätzliche Vorsorge zusammenwirken.
Zwei Systeme, zwei Risiken
Sowohl Deutschland als auch Rumänien finanzieren die gesetzliche Altersrente im Kern nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet: Die laufenden Beiträge der Beschäftigten finanzieren überwiegend die Renten der heutigen Generation. Beide Systeme beruhen damit auf Solidarität zwischen Erwerbstätigen und Rentnerinnen und Rentnern – und beide geraten unter Druck, wenn weniger Beitragszahlende mehr ältere Menschen finanzieren müssen.
In Deutschland wird die gesetzliche Rente über die gesetzliche Rentenversicherung organisiert. Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen 2026 zusammen 18,6 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts ein, in der Regel je zur Hälfte. Die Höhe der späteren Rente richtet sich vor allem nach den während des Arbeitslebens erworbenen Entgeltpunkten: Wer über viele Jahre durchschnittlich verdient und Beiträge zahlt, sammelt entsprechend mehr Ansprüche. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro je Entgeltpunkt.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Rumänien kennt ebenfalls eine staatliche Säule, setzt aber zusätzlich deutlich sichtbarer auf eine obligatorische private Kapitalanlage. Aus dem Sozialversicherungsbeitrag von 25 Prozent des Bruttolohns werden nach Angaben der rumänischen Finanzaufsicht ASF 4,75 Prozentpunkte in die private zweite Säule, den sogenannten Pillar II, geleitet. Der verbleibende Teil fließt in die öffentliche Rente. Für jüngere Beschäftigte ist die Teilnahme grundsätzlich verpflichtend, für bestimmte Altersgruppen besteht ein Wahlrecht.
Das klingt zunächst nach einem Vorteil: Ein Teil des Geldes wird individuell angespart und am Kapitalmarkt angelegt. Doch damit tragen Versicherte auch Kapitalmarktrisiken, Kostenrisiken und das Risiko einer ungünstigen Auszahlungsphase. Die deutsche gesetzliche Rente verzichtet im Pflichtsystem weitgehend auf dieses individuelle Anlagerisiko, bietet aber dafür keine automatisch wachsende persönliche Kapitalreserve.
Was sich in Rumänien geändert hat
Mit dem rumänischen Rentengesetz Nr. 360/2023 gilt seit dem 1. September 2024 ein neues Regelwerk für die öffentliche Rente. Kern der Reform ist ein neues Punktesystem: Die Rente ergibt sich aus der Zahl der insgesamt erworbenen Punkte multipliziert mit einem gesetzlich bestimmten Referenzpunktwert. Zum Start der Reform lag dieser Wert bei 81 Lei.
Für viele Menschen war besonders wichtig, dass bestehende Renten neu berechnet wurden. Das Gesetz sieht vor, dass frühere Renten nach den neuen Regeln umgerechnet werden. Dabei können unter anderem bisher nicht berücksichtigte Zeiten und Einkommensbestandteile eine Rolle spielen. Die rumänische Rentenversicherung CNPP weist außerdem darauf hin, dass Beschäftigte mit mehr als 25 Beitragsjahren zusätzliche sogenannte Stabilitätspunkte erhalten können. Das soll lange Erwerbsbiografien stärker belohnen.
Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Debatte: In Rumänien stand zuletzt die Neuordnung und Neuberechnung bestehender Ansprüche im Mittelpunkt. In Deutschland geht es derzeit vor allem um die langfristige Sicherung des Rentenniveaus, die Beitragssätze und die Finanzierung der alternden Gesellschaft.
Für Leserinnen und Leser ist deshalb Vorsicht geboten: Höhere rumänische Renten in Landeswährung oder einzelne kräftige Anpassungen bedeuten nicht automatisch, dass die Altersvorsorge dort dauerhaft besser ist. Entscheidend bleibt, wie hoch die Rente im Verhältnis zum früheren Einkommen ausfällt, wie sich Preise entwickeln und welche Kosten im Ruhestand tatsächlich anfallen.
Deutschland sichert das Rentenniveau länger ab
Deutschland hat die Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 verlängert. Das Sicherungsniveau vor Steuern soll danach weiterhin 48 Prozent betragen. Gemeint ist allerdings nicht die persönliche Ersatzrate jedes einzelnen Rentners. Der Wert beschreibt das Verhältnis einer standardisierten Rente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst zum verfügbaren Durchschnittsentgelt – jeweils nach Sozialabgaben, aber vor Steuern.
Zum 1. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent erhöht. Eine monatliche Rente von 1.000 Euro stieg damit rechnerisch auf 1.042,40 Euro. Diese Anpassung zeigt: Die gesetzliche Rente folgt grundsätzlich der Lohnentwicklung. Sie garantiert aber nicht, dass jede individuelle Rente mit den persönlichen Lebenshaltungskosten Schritt hält.
Für eine Arbeitnehmerin mit unterbrochener Erwerbsbiografie, Teilzeitphasen oder geringem Einkommen ist die Frage daher sehr konkret: Reichen die erworbenen Ansprüche später für Wohnen, Energie, Pflege und Alltag? Diese Sorge besteht in beiden Ländern. Deutschland reagiert zusätzlich mit Instrumenten wie Grundsicherung im Alter, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente und umfangreichen Anrechnungsregeln etwa für Kindererziehung oder Pflege. Ob im Einzelfall ein Anspruch entsteht, hängt jedoch stets von der persönlichen Lebens- und Erwerbsbiografie ab.
Rumänien hat mit der neuen Rentenformel und den Stabilitätspunkten Anreize für lange Beitragszeiten gesetzt. Die Europäische Kommission erwartet jedoch langfristig einen Rückgang der durchschnittlichen Brutto-Ersatzrate der öffentlichen Renten in Rumänien. Für Deutschland prognostiziert sie ebenfalls einen Rückgang. Daraus folgt: Beide Länder stehen vor der Aufgabe, das Leistungsniveau langfristig finanzierbar zu halten.
Der Vergleich darf nicht bei der Monatsrente enden
Wer nur auf den monatlichen Rentenbetrag schaut, übersieht den wichtigsten Punkt: Eine Rente von beispielsweise 1.000 Euro hat in Deutschland und Rumänien nicht dieselbe Kaufkraft. Mieten, Lebensmittel, Energie, Gesundheitskosten und Pflegekosten unterscheiden sich erheblich. Auch Steuer- und Sozialabgaben im Rentenalter sowie der Zugang zu ergänzenden sozialen Hilfen müssen einbezogen werden.
Hinzu kommt die Frage, welche Risiken das System abfedert. Deutschland verbindet die Altersrente mit weiteren gesetzlichen Sicherungen. Rumänien hat mit dem Pflichtanteil im Pillar II dagegen einen stärkeren individuellen Kapitalbaustein. Das kann für Personen mit langen Beitragszeiten und langfristig positiven Kapitalmarkterträgen attraktiv sein. Es ist aber keine Garantie für eine höhere oder ausreichend sichere Gesamtrente.
| Vergleichspunkt | Deutschland | Rumänien |
|---|---|---|
| Öffentliche Hauptsäule | Gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren | Öffentliche Rente im Umlageverfahren |
| Beitrag zur gesetzlichen Altersvorsorge | 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung 2026 | Sozialversicherungsbeitrag von 25 Prozent; davon laut ASF 4,75 Prozentpunkte für Pillar II |
| Zusätzliche Pflichtvorsorge | Keine allgemeine obligatorische Kapitaldeckung für alle Beschäftigten | Kapitalgedeckte private Säule II für die erfassten Versicherten |
| Rentenberechnung | Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert | Gesamtpunkte × Referenzpunktwert |
| Aktueller Reformfokus | Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031, Finanzierung danach | Neues Gesetz seit September 2024, Neuberechnung und Stabilitätspunkte |
| Zentrales Langfristrisiko | Alterung der Bevölkerung und steigender Finanzierungsbedarf | Alterung, Leistungsniveau der öffentlichen Rente und Kapitalmarktrisiken der zweiten Säule |
Die Tabelle zeigt: Rumänien hat nicht einfach das „bessere“ System, sondern ein anders zusammengesetztes. Deutschland stützt sich stärker auf die gesetzliche Absicherung und steuerfinanzierte Ergänzungen. Rumänien verteilt einen Teil der Altersvorsorge verbindlich auf private Kapitalanlage. Welche Lösung besser passt, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab – und nicht nur davon, in welchem Land die anfängliche Monatsrente höher wirkt.
Besonders wichtig bei Arbeit in beiden Ländern
Für Menschen, die in Deutschland und Rumänien gearbeitet haben, ist der Vergleich mehr als eine theoretische Frage. Innerhalb der Europäischen Union werden Versicherungs- und Beschäftigungszeiten grundsätzlich koordiniert. Zeiten aus beiden Staaten können deshalb für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten berücksichtigt werden. Jeder Staat berechnet und zahlt grundsätzlich den Anteil, der auf die dort zurückgelegten Versicherungszeiten entfällt.
Das rumänische Rentengesetz verweist ausdrücklich darauf, dass auch Versicherungszeiten in anderen Staaten nach den maßgeblichen internationalen Regelungen berücksichtigt werden können. Wer etwa zwölf Jahre in Deutschland und 18 Jahre in Rumänien gearbeitet hat, sollte vor dem Rentenantrag eine vollständige Kontenklärung in beiden Staaten veranlassen. Fehlende Zeiten, falsche Lohnmeldungen oder nicht erfasste Beschäftigungsabschnitte können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken.
Ein wichtiges Praxisbeispiel: Eine Beschäftigte zieht nach 20 Jahren aus Deutschland nach Rumänien und arbeitet dort weitere 15 Jahre. Sie verliert die deutschen Ansprüche nicht. Bei Erreichen der jeweiligen Altersgrenzen können beide Systeme jeweils eine Teilrente leisten. Ob die Gesamtrente im Alltag genügt, hängt dann nicht nur von zwei Rentenbescheiden ab, sondern auch vom Wohnort im Ruhestand, der Krankenversicherung, der Besteuerung und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten.
FAQ zur Rente in Rumänien
Ist die Rente in Rumänien höher als in Deutschland?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Einzelne Renten können im Verhältnis zu den lokalen Lebenshaltungskosten gut ausfallen. Deutschland hat jedoch ein anderes Sicherungsniveau, andere Sozialleistungen und eine andere Kostenstruktur. Ein sinnvoller Vergleich muss die persönliche Erwerbsbiografie, Kaufkraft, Steuern, Krankenversicherung und ergänzende Vorsorge einbeziehen.
Warum gibt es in Rumänien die private Säule II?
Die Säule II soll die staatliche Rente ergänzen. Ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei in einem individuellen, privat verwalteten Vorsorgekonto angelegt. Nach Angaben der rumänischen Finanzaufsicht fließen 4,75 Prozentpunkte des 25-prozentigen Sozialversicherungsbeitrags in diese zweite Säule.
Was bringt die rumänische Rentenreform seit 2024?
Seit dem 1. September 2024 gilt das Gesetz Nr. 360/2023. Die öffentliche Rente wird nach einem neuen Punktemodell berechnet. Zudem wurden Bestandsrenten neu berechnet, und für Beitragszeiten von mehr als 25 Jahren sind zusätzliche Stabilitätspunkte vorgesehen.
Können deutsche und rumänische Versicherungszeiten zusammengezählt werden?
Ja, im Rahmen der europäischen Koordinierung der sozialen Sicherheit können Versicherungszeiten aus beiden Staaten für die Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen berücksichtigt werden. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt regelmäßig anteilig durch die zuständigen Rentenversicherungsträger des jeweiligen Landes
Fazit: Mehr Säulen bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit
Das rumänische Rentensystem ist nicht pauschal besser als das deutsche. Sein Vorteil liegt darin, dass mit der zweiten Säule ein verpflichtender kapitalgedeckter Baustein besteht und lange Versicherungszeiten durch Stabilitätspunkte stärker honoriert werden können. Dafür hängt ein Teil der späteren Altersvorsorge stärker von der Entwicklung der Kapitalmärkte und der konkreten Ausgestaltung der Auszahlungsregeln ab.
Deutschland bietet mit der gesetzlichen Rente, der bis 2031 geltenden Haltelinie von 48 Prozent und weiteren sozialen Sicherungssystemen ein breiteres öffentliches Sicherheitsnetz. Gleichzeitig bleibt auch hier die private oder betriebliche Vorsorge für viele Beschäftigte wichtig. Wer über einen Umzug, eine Beschäftigung oder den Ruhestand in Rumänien nachdenkt, sollte deshalb nicht nach dem vermeintlich „besseren“ Land suchen – sondern die eigene Rentenbiografie und den späteren Wohnort genau prüfen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung 2026
- Casa Națională de Pensii Publice: Gesetz Nr. 360/2023 zum öffentlichen Rentensystem
- Rumänische Finanzaufsicht ASF: Fragen und Antworten zur privaten Rentensäule II