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So viele Entgeltpunkte benötigt man für die Rente mit 63

Immer mehr Menschen möchten früher aus dem Berufsleben ausscheiden, auch wenn es Abschläge bedeutet: Die Rente mit 63 ist nach wie vor ein zentrales Thema. Doch wie viele Entgeltpunkte braucht man dafür eigentlich – und wie wirken sich Abzüge genau aus? Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt, welche Voraussetzungen gelten, wie die Rentenberechnung funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, finanzielle Einbußen bei einer vorzeitigen Rente abzumildern.

Viele Versicherte fragen sich, ob und wie sich ein früher Renteneintritt mit 63 überhaupt lohnt. Denn seit der Rentenreform steigt die Altersgrenze in kleinen Schritten an. Gleichzeitig bleibt die Rente mit 63 ein attraktives Modell – wenn man die Details kennt: von den notwendigen Entgeltpunkten über die Berechnung der Rentenhöhe bis zu Strategien, um hohe Abschläge zu vermeiden.

Altersgrenze: Wie die Rente mit 63 geregelt ist

Die Rente mit 63 gilt nicht für alle gleichermaßen und ist an das Geburtsjahr gekoppelt.

  • Jahrgänge bis 1958: Rente mit 63 ohne schrittweise Anhebung.
  • Ab Jahrgang 1959: Anhebung der Altersgrenze in 2-Monats-Schritten.
  • Ab Jahrgang 1964: reguläre Altersgrenze 67 Jahre.

Das bedeutet: Wer ab Jahrgang 1964 geboren wurde, muss grundsätzlich bis 67 arbeiten, wenn er keine Rentenabschläge hinnehmen will.

Entgeltpunkte verstehen: Grundlage für die Rentenhöhe

Die Entgeltpunkte (EP) sind das zentrale Maß für die spätere Rentenhöhe. Ein Entgeltpunkt wird vergeben, wenn ein Arbeitnehmer im Jahr ein Durchschnittseinkommen erzielt (2025 rund 47.700 Euro brutto). Wer weniger verdient, sammelt entsprechend Bruchteile an Punkten, wer mehr verdient, kann maximal den Höchstwert pro Jahr erreichen.

Rechenbeispiel:

  • 1 Entgeltpunkt = aktuell ca. 40,79 Euro monatliche Rente.
  • 30 Entgeltpunkte = ca. 1.224 Euro monatliche Rente.

Um also einen gewissen Lebensstandard mit 63 zu halten, braucht es eine ausreichend hohe Zahl an Entgeltpunkten, die im Arbeitsleben angespart wurden.

Wie viele Entgeltpunkte braucht man für die Rente mit 63?

Eine feste Mindestzahl an Entgeltpunkten gibt es gesetzlich nicht – die Anzahl entscheidet nur über die Höhe der Rente.
Wichtiger ist:

  • Mindestens 35 Versicherungsjahre sind nötig, um die „Rente für langjährig Versicherte“ mit 63 zu erhalten (mit Abschlägen).
  • Mindestens 45 Jahre Versicherungszeit sichern die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ (in vielen Fällen ohne Abschläge, aber mit höherer Altersgrenze ab 63 bis hin zu 65+).

📊 Beispielrechnung: Entgeltpunkte, Rentenhöhe und Abschläge bei Rente mit 63 (Rentenwert 40,79 €)

EntgeltpunkteRente ohne Abschläge (40,79 € × Punkte)Rente mit 63 (–10,8% Abschlag)Rente mit 63 (–14,4% Abschlag)
25 Punkteca. 1.020 €ca. 910 €ca. 873 €
30 Punkteca. 1.224 €ca. 1.092 €ca. 1.049 €
35 Punkteca. 1.428 €ca. 1.274 €ca. 1.222 €
40 Punkteca. 1.631 €ca. 1.456 €ca. 1.397 €
45 Punkteca. 1.836 €ca. 1.638 €ca. 1.572 €
50 Punkteca. 2.039 €ca. 1.820 €ca. 1.744 €

🔍 Erklärung:

  • 0% (ohne Abschläge): Rente nach heutigem Rentenwert 2025.
  • –10,8% Abschlag: Wenn man 36 Monate früher in Rente geht.
  • –14,4% Abschlag: Wenn man 48 Monate früher in Rente geht.

👉 Damit sieht man sehr klar: Bereits bei 35 Entgeltpunkten (ca. 1.428 €) führt ein Abschlag schnell zu rund –150 bis –200 € weniger pro Monat.

Die notwendige Zahl an Entgeltpunkten richtet sich also nach dem persönlichen Einkommensverlauf. Wer bei Renteneintritt 1.200 Euro benötigt, muss nach heutiger Berechnung etwa 29 Entgeltpunkte haben; für 1.800 Euro Rente wären es rund 44 Punkte.

Abschläge bei der Rente mit 63: Wie hoch fallen sie aus?

Ein vorzeitiger Renteneintritt kostet Geld.

  • 0,3% pro Monat früherer Rentenbeginn im Vergleich zur persönlichen Regelaltersgrenze.
  • Maximaler Abschlag: 14,4% (bei 48 Monaten früherer Inanspruchnahme).

Beispiel:

  • Regelalter: 66 Jahre (Jahrgang 1960).
  • Rente mit 63 = 36 Monate früher.
  • Abschlag: 10,8%.

Hat eine Person Ansprüche auf 1.500 Euro Rente, bleiben nach Abzug nur noch ca. 1.338 Euro.

Was von der Rente wirklich übrig bleibt

Bei der Betrachtung der Rente dürfen sich Versicherte nicht von den Brutto-Werten täuschen lassen. Denn von jeder gesetzlichen Altersrente gehen noch Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung ab – seit 2025 im Schnitt rund 10,5 Prozent. Das bedeutet: Die tatsächliche Auszahlung liegt noch einmal deutlich unter dem rechnerischen Bruttoanspruch. Wer seine Rente mit 63 plant, muss diese Doppelbelastung im Blick behalten: Einerseits schlagen die Abschläge durch den vorzeitigen Renteneintritt zu Buche, andererseits reduziert sich auch die Rentenhöhe netto durch die Sozialbeiträge. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie hoch der Unterschied ausfällt.

📊 Beispielrechnung: Netto-Rente mit 63 nach Abzügen (Rentenwert 40,79 €)

Berechnet: Brutto-Rente – ca. 10,5% Kranken- & Pflegeversicherung
(ohne Berücksichtigung von Steuer, da diese individuell ist).

EntgeltpunkteBrutto-Rente ohne AbschlägeNetto-Rente ohne AbschlägeNetto-Rente mit 10,8% AbschlagNetto-Rente mit 14,4% Abschlag
25 Punkte1.020 €ca. 913 €ca. 813 €ca. 782 €
30 Punkte1.224 €ca. 1.096 €ca. 976 €ca. 940 €
35 Punkte1.428 €ca. 1.278 €ca. 1.138 €ca. 1.093 €
40 Punkte1.631 €ca. 1.460 €ca. 1.300 €ca. 1.250 €
45 Punkte1.836 €ca. 1.642 €ca. 1.463 €ca. 1.403 €
50 Punkte2.039 €ca. 1.824 €ca. 1.625 €ca. 1.553 €

Strategien zur Minimierung von Abschlägen

  1. Freiwillige Beiträge einzahlen: Versicherte können vor dem 63. Geburtstag freiwillig zusätzliche Beiträge leisten, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.
  2. Teilrente beantragen: Statt komplett aufzuhören, kann die Arbeit reduziert und eine Teilrente bezogen werden.
  3. Zusatzvorsorge nutzen: Private oder betriebliche Altersvorsorge kann helfen, Einkommenslücken zu schließen.
  4. Wartezeiten optimieren: Anrechnungszeiten (Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit) prüfen, da sie oft Versicherungsjahre erhöhen.

Häufige Fragen zur Rente mit 63 (FAQ)

Wie viele Jahre muss man gearbeitet haben, um mit 63 in Rente gehen zu können?

Mindestens 35 Versicherungsjahre sind erforderlich, um die Rente für langjährig Versicherte zu erhalten.

Gibt es die Rente mit 63 wirklich ohne Abschläge?

Ja, aber nur für Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren („besonders langjährig Versicherte“). Allerdings steigt hier die Altersgrenze ebenfalls schrittweise an.

Wie viel verliert man, wenn man drei Jahre früher in Rente geht?

Bei 36 Monaten vorzeitigem Rentenbeginn beträgt der Abschlag 10,8%.

Wie viele Entgeltpunkte braucht man für 1.500 Euro Rente?

Etwa 36 Entgeltpunkte, wenn man den aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro zugrunde legt.

Fazit

Die Rente mit 63 bleibt trotz steigender Regelaltersgrenze ein wichtiger Wunsch vieler Versicherter. Entscheidend ist nicht nur die Frage nach „ob“, sondern auch nach „wovon“ man später lebt. Jeder Versicherte sollte daher im Blick behalten, wie viele Entgeltpunkte er bereits gesammelt hat, welche Abschläge im Einzelfall fällig werden und ob freiwillige zusätzliche Beiträge sinnvoll sind. Mit solider Planung lässt sich oft eine gute Balance zwischen frühzeitiger Freiheit und finanzieller Sicherheit schaffen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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