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Rente mit 63: Geht das 2026 noch ohne Abschläge? Große Tabelle!

Die "Rente mit 63" ist ein Begriff, der oft irreführend verwendet wird. Ursprünglich bezeichnete er die Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dies galt jedoch nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Heute ist die Situation komplexer, und das Renteneintrittsalter wurde für spätere Geburtsjahrgänge angehoben. Einzelheiten und eine große Tabelle zum Renteneintritt finden Sie hier auf Bürger & Geld! Wichtig: es geht um die Rente ohne Abschläge!

Rente mit 63 – gibt es sie heute noch?

Die “Rente mit 63” (ohne Abschläge) im ursprünglichen Sinne gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es zwei Hauptformen der vorzeitigen Altersrente:

Altersrente für langjährig Versicherte: Diese kann nach 35 Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden, jedoch mit Abschlägen. Jeder Monat, den man früher in Rente geht, führt zu einem Abschlag von 0,3 Prozent auf die Rente.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese erfordert 45 Versicherungsjahre und ermöglicht einen abschlagsfreien Renteneintritt. Allerdings steigt das Eintrittsalter schrittweise an. Für den Geburtsjahrgang 1964 und später liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.

Renteneintritt: aktuelle Regelungen

Geburtsjahrgänge ab 1964: Diese können nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Frühere Geburtsjahrgänge: Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate an.

Geburtsjahrgänge ab 1964: Es gilt das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren bzw 65 Jahren (bei besonders langjährig Versicherten, also der ehemaligen “Rente mit 63”).

Tabelle: Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr

GeburtsjahrAbschlagsfreie Rente für besonders langjährig VersicherteRegelaltersrente (abschlagsfrei)
195864 Jahre66 Jahre
195964 Jahre + 2 Monate66 Jahre + 2 Monate
196064 Jahre + 4 Monate66 Jahre + 4 Monate
196164 Jahre + 6 Monate66 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate66 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre +10 Monate66 Jahre +10 Monate
Ab *196465 Jahre67 Jahre

Welche Versicherungszeiten zählen für die abschlagsfrei Rente für besonders langjährig Versicherte?

Folgende Zeiten zählen u.a. für die Rente für besonders langjährig Versicherte (ehem. Rente mit 63):

  • Pflichtbeiträge aus Arbeitsverhältnis oder Ausbildungverhältnis (bei Beitragszahlung)
  • freiwillige Beiträge, jedoch nur, wenn 18 Jahre Pflichtbeiträge gegeben sind
  • Wehrdienst, Zivildienst
  • Kindererziehungszeiten
  • Beitragspflichtige Pflege von Angehörigen
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Minijob, wenn keine Rentenbeitragsfreiheit gewählt wurde
  • Kurzarbeitergeld

Was wird aus der “Rente mit 63”

Die “Rente mit 63” ist in der politischen Debatte umstritten. Während einige Parteien wie die Grünen und die SPD die Beibehaltung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte unterstützen, gibt es auch Stimmen, die eine Reform oder Abschaffung fordern. Die CDU/CSU hat sich in ihrem Wahlprogramm eine Hintertür für mögliche Änderungen offengehalten.

Fazit zur Rente mit 63

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Die “Rente mit 63” im klassischen Sinne existiert nicht mehr. Stattdessen gibt es Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen, jedoch oft mit Abschlägen oder bei höherem Alter. Die gegenwärtige politische Debatte zeigt, dass es weiterhin Diskussionen über die Zukunft dieser Rentenformen geben wird.

Quelle

Bundesregierung

Weitere Infos

Rente mit 63 mit Abschlägen weiterhin möglich!

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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