Rente mit 63 – gibt es sie heute noch?
Die “Rente mit 63” (ohne Abschläge) im ursprünglichen Sinne gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es zwei Hauptformen der vorzeitigen Altersrente:
Altersrente für langjährig Versicherte: Diese kann nach 35 Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden, jedoch mit Abschlägen. Jeder Monat, den man früher in Rente geht, führt zu einem Abschlag von 0,3 Prozent auf die Rente.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese erfordert 45 Versicherungsjahre und ermöglicht einen abschlagsfreien Renteneintritt. Allerdings steigt das Eintrittsalter schrittweise an. Für den Geburtsjahrgang 1964 und später liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
Renteneintritt: aktuelle Regelungen
Geburtsjahrgänge ab 1964: Diese können nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Frühere Geburtsjahrgänge: Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate an.
Geburtsjahrgänge ab 1964: Es gilt das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren bzw 65 Jahren (bei besonders langjährig Versicherten, also der ehemaligen “Rente mit 63”).
Tabelle: Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte | Regelaltersrente (abschlagsfrei) |
|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | 66 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre + 2 Monate | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre +10 Monate | 66 Jahre +10 Monate |
| Ab *1964 | 65 Jahre | 67 Jahre |
Welche Versicherungszeiten zählen für die abschlagsfrei Rente für besonders langjährig Versicherte?
Folgende Zeiten zählen u.a. für die Rente für besonders langjährig Versicherte (ehem. Rente mit 63):
- Pflichtbeiträge aus Arbeitsverhältnis oder Ausbildungverhältnis (bei Beitragszahlung)
- freiwillige Beiträge, jedoch nur, wenn 18 Jahre Pflichtbeiträge gegeben sind
- Wehrdienst, Zivildienst
- Kindererziehungszeiten
- Beitragspflichtige Pflege von Angehörigen
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Minijob, wenn keine Rentenbeitragsfreiheit gewählt wurde
- Kurzarbeitergeld
Was wird aus der “Rente mit 63”
Die “Rente mit 63” ist in der politischen Debatte umstritten. Während einige Parteien wie die Grünen und die SPD die Beibehaltung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte unterstützen, gibt es auch Stimmen, die eine Reform oder Abschaffung fordern. Die CDU/CSU hat sich in ihrem Wahlprogramm eine Hintertür für mögliche Änderungen offengehalten.
Fazit zur Rente mit 63
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die “Rente mit 63” im klassischen Sinne existiert nicht mehr. Stattdessen gibt es Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen, jedoch oft mit Abschlägen oder bei höherem Alter. Die gegenwärtige politische Debatte zeigt, dass es weiterhin Diskussionen über die Zukunft dieser Rentenformen geben wird.

