Rente mit 63 vor dem Aus? Zwei Rentenkommissionen haben geliefert – jetzt wird es ernst für Millionen Beschäftigte

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Monatelang wurde gerätselt, jetzt liegen die Karten auf dem Tisch: Sowohl die Alterssicherungskommission der Bundesregierung als auch die eigens gegründete DGB-Rentenkommission haben ihre Reformvorschläge für die Rente vorgelegt – und die Konzepte könnten unterschiedlicher kaum sein. Während die Regierungskommission auf eine gesetzliche Kapitalrente und ein höheres Renteneintrittsalter setzt, will der Gewerkschaftsbund die Rente mit 63 retten und das Rentenniveau deutlich anheben. Für Beschäftigte und Rentner heißt das: Der Streit um die Zukunft der Alterssicherung geht jetzt erst richtig los.

Die Regierungskommission hat geliefert – mit 33 Vorschlägen

Am 23. Juni 2026 übergab die 13-köpfige Alterssicherungskommission unter der Leitung von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda ihren 76-seitigen Abschlussbericht an das Bundesarbeitsministerium. Insgesamt 33 Empfehlungen sollen die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels dauerhaft absichern. Zu den zentralen Punkten zählen eine schrittweise Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, eine neue gesetzliche Kapitalrente sowie eine Ausweitung des Kreises der Beitragszahlenden. Als politische Zielmarke nennt die Kommission, dass Durchschnittsverdienende im Ruhestand künftig mindestens 70 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens erreichen sollen – finanziert aus einem Mix von gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge.

Besonders umstritten ist der Vorschlag, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – abzuschaffen. Nach Berechnungen der Kommission ließen sich dadurch rund 430 Millionen Euro pro Rentenjahrgang und Jahr einsparen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigten an, die Empfehlungen möglichst vollständig umzusetzen. Die gesetzgeberische Ausarbeitung soll nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen, eine Verabschiedung wird laut Bundesregierung noch für Ende 2026 angestrebt.

DGB kontert mit eigenem Konzept – und rettet die Rente mit 63

Der DGB hatte seine Rentenkommission bereits im Januar 2026 als bewussten Gegenentwurf zur Regierungslinie eingesetzt – unter anderem mit DGB-Chefin Yasmin Fahimi, der früheren Grünen-Vorsitzenden Ricarda Lang und dem Ex-SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Im Juni 2026 legte auch dieses Gremium sein Ergebnispapier vor. Der Unterschied zur Regierungskommission könnte kaum größer sein: Das gesetzliche Rentenniveau soll schrittweise von derzeit 48 Prozent auf 50 Prozent und perspektivisch auf 53 Prozent steigen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, für alle Beschäftigten eine tarifliche Betriebsrente anzubieten und dafür zwei Prozent des Bruttolohns aufzubringen. Private Vorsorge spielt im DGB-Modell praktisch keine Rolle.

Fahimi nannte die geplante Abschaffung der Rente mit 63 im ZDF „ungerecht“ und warnte: Wer 45 Jahre lang eingezahlt habe, dürfe nicht bestraft werden. Auch eine pauschale Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt der DGB ab.

Was das für Beschäftigte konkret bedeuten könnte

Wie stark sich die beiden Konzepte auf die künftige Rente auswirken könnten, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Grundlage ist ein Bruttoeinkommen von 3.200 Euro im Monat über 40 Beitragsjahre in Vollzeit.

ModellRentenniveauBeispielhafte BruttorenteBesonderheit
Status quo (48 %)48 Prozentrund 1.536 EuroAktuell gesetzlich abgesichert
DGB-Vorschlag (Stufe 1)50 Prozentrund 1.600 EuroHöhere Beiträge, Pflicht-Betriebsrente
DGB-Vorschlag (Zielmarke)53 Prozentrund 1.696 EuroLangfristiges Ziel, ohne feste Frist
Regierungskommissionvariabelabhängig von Kapitalrente/bAVZiel: 70 % des letzten Nettoeinkommens im Gesamtmix

Zur Einordnung: Die aktuelle Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittslohn liegt seit Juli 2026 bei 1.913,40 Euro brutto. Beide Reformkonzepte würden diesen Wert je nach Ausgestaltung spürbar verändern.

Timing wird eng: Was jetzt noch bis Jahresende passieren muss

Parallel zu den Kommissionsergebnissen ist zum 1. Juli 2026 bereits das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft getreten, das neue Regeln für die private Altersvorsorge setzt, sowie eine Neuregelung für Minijobs. Die eigentliche große Reform steht aber noch aus: Die Bundesregierung will die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ein Gesetzgebungsverfahren überführen, das laut Kanzler Merz idealerweise noch 2026 abgeschlossen werden soll. Angesichts der deutlichen inhaltlichen Differenzen zum DGB-Modell – insbesondere bei der Rente mit 63 und dem Renteneintrittsalter – zeichnet sich ein harter politischer Herbst ab, zumal die SPD als Koalitionspartner Teile der Regierungsvorschläge selbst kritisch sieht.

FAQ zur Rentenreform 2026

Ändert sich meine aktuelle Rente jetzt sofort?

Nein. Für bereits laufende Renten ändert sich durch die Kommissionsergebnisse zunächst nichts. Bestehende Renten werden weiterhin nach geltendem Recht ausgezahlt. Relevant werden die Vorschläge erst, sobald sie tatsächlich in Gesetzesform gegossen und vom Bundestag beschlossen sind.

Kommt die Rente mit 63 jetzt weg?

Das ist offen. Die Regierungskommission empfiehlt die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, der DGB lehnt dies entschieden ab. Auch innerhalb der Koalition gibt es dazu unterschiedliche Positionen, sodass der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht feststeht.

Was ist eine „gesetzliche Kapitalrente“?

Damit ist ein zusätzlicher, kapitalgedeckter Baustein innerhalb oder neben der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint. Anders als bei der klassischen Umlagefinanzierung würden hier Beiträge am Kapitalmarkt angelegt, was Renditechancen, aber auch Kursrisiken mit sich bringt.

Wann wird aus den Vorschlägen tatsächlich Gesetz?

Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 starten und nach Möglichkeit noch bis Ende des Jahres abschließen. Ob dieser ambitionierte Zeitplan angesichts der Differenzen zum DGB-Modell und innerhalb der Koalition hält, ist derzeit offen.

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