Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente mit 63: Wer exakt mit 63 Jahren im Jahr 2026 in den Ruhestand gehen kann!

Mit exakt 63 Jahren im Jahr 2026 in Rente gehen können nur bestimmte Versichertengruppen – entweder mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte oder (für ältere Jahrgänge) über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die „Rente mit 63“ genannt wurde. Für jüngere Jahrgänge verschiebt sich der abschlagsfreie Rentenstart deutlich nach hinten; hier ist ein Rentenbeginn mit 63 nur noch mit zum Teil hohen Abschlägen möglich. Einzelheiten zur Rente mit 63, die es nur noch mit Abschlägen gibt, hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Grundmodelle: Mit 63 in Rente

Wer die Rente mit 63 anstrebt, muss zunächst klären, welche Rentenart überhaupt infrage kommt.

  • Altersrente für langjährig Versicherte: mindestens 35 Versicherungsjahre, Rentenbeginn ab 63 möglich, aber immer mit Abschlägen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: mindestens 45 Versicherungsjahre, abschlagsfreie Rente – das Zugangsalter liegt je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren. Heute, im Jahr 2026, kann niemand mehr mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Wichtig ist: „Rente mit 63“ war nur für sehr alte Jahrgänge wirklich eine abschlagsfreie Rente genau ab 63 – für heutige Jahrgänge ist “Rente mit 63” nur noch eine vorgezogene, gekürzte Rente.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist die klassische Rechtsgrundlage, um mit 63 überhaupt in Rente zu gehen.

  • Voraussetzungen: Vollendung des 63. Lebensjahres, mindestens 35 Versicherungsjahre (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten, bestimmte Anrechnungszeiten).
  • Abschläge: Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze 0,3 % weniger Rente, maximal 14,4 % bei sehr frühem Rentenbeginn.

Beispiel: Wer Jahrgang 1963 ist, hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten; geht diese Person schon mit 63, liegt der Abschlag in der Nähe des Maximums, also bei rund 14,4 %.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)

Die berühmte „Rente mit 63“ bezeichnete eigentlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren.

  • Voraussetzungen: Mindestversicherungszeit 45 Jahre, Erreichen des für den Jahrgang maßgeblichen Zugangsalters.
  • Zugangsalter: Für vor 1964 Geborene schrittweise Anhebung von 63 auf bis zu 65 Jahre; ab Jahrgang 1964 gilt 65 Jahre als Mindestalter.​ Wer 2026 63 Jahre alt wird, muss bis 64 und 10 Monate warten, um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zu können.

Nur wer zu einem älteren Jahrgang gehört (frühe 1950er), konnte tatsächlich exakt mit 63 ohne Abschläge in diese Rente starten. Für Jahrgänge wie 1963 liegt die abschlagsfreie Grenze bereits bei 64 Jahren und 10 Monaten oder höher (s.o.).

Wer heute noch genau mit 63 in Rente kann

In der Praxis gilt für den heutigen Rechtsstand:

  • Ohne Abschlag:
    Exakt 63 ohne Abschläge ist heute nicht mehr möglich; für aktuelle Rentenjahrgänge ist das Zugangsalter für die abschlagsfreie Rente bereits deutlich über 63 angehoben.
  • Mit Abschlag:
    Jede versicherte Person mit mindestens 35 Jahren Wartezeit kann mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln – muss dann aber je nach Jahrgang Abschläge bis zu 14,4 % in Kauf nehmen.

Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren konnten nur dann exakt mit 63 abschlagsfrei gehen, wenn sie einem der früheren Jahrgänge angehören; für jüngere Jahrgänge hat sich diese Grenze Richtung 64 bis 65 Jahre verschoben.

Tabelle: Eintrittsalter für die Rente für besonders langjährig Versicherte (sog. “Rente mit 63”)

Hier ist die Tabelle, orientiert an den allgemeinen gesetzlichen Altersgrenzen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre).

GeburtsjahrAbschlagsfreier Rentenbeginn
195763 Jahre + 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre + 2 Monate
196064 Jahre + 4 Monate
196164 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre + 10 Monate
ab 196465 Jahre

Wichtige Schritte für die eigene Planung

Wer mit 63 exakt in Rente gehen möchte, sollte frühzeitig die eigenen Versicherungszeiten und Jahrgangsgrenzen prüfen.​

  • Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung anfordern und die Wartezeiten (35 bzw. 45 Jahre) kontrollieren.
  • Regelaltersgrenze und mögliche Abschläge in einer Tabelle oder mit einem Online-Rechner durchspielen, um die finanzielle Einbuße zu kennen.

Zusätzlich lohnt sich Beratung – entweder direkt bei der Rentenversicherung oder bei einem unabhängigen Rentenberater –, um zu klären, ob sich ein Rentenbeginn mit 63 trotz Abschlägen wirklich rechnet oder ob ein späterer Start sinnvoller ist.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.