Rente mit 70 geprüft: Wer künftig länger arbeiten soll – und was schon ab 2026 gilt

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„Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission prüft, ob eine Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre nötig ist – und welche finanziellen Anreize längeres Arbeiten attraktiver machen könnten.“ Das geht aus übereinstimmenden Berichten führender Medien wie t-online und öffentlich-rechtlicher Sender hervor, die sich auf Kommissionskreise und Berechnungen renommierter Ökonomen stützen. Unsere Redaktion hat die neuen fachlichen Informationen ausgewertet und ordnet ein, was das für heutige und zukünftige Rentner konkret bedeutet.

Was aktuell wirklich beschlossen ist – und was nicht

Trotz der Schlagzeilen zur „Rente mit 70“ gilt in Deutschland weiterhin: Die Regelaltersgrenze steigt wie geplant schrittweise auf 67 Jahre, sie liegt je nach Geburtsjahrgang derzeit zwischen 65 und 67 Jahren und wird nicht automatisch auf 70 angehoben. Eine gesetzliche „Rente mit 70“ ist Stand Februar 2026 nicht beschlossen, sondern Gegenstand von Szenarien und Prüfaufträgen in der Alterssicherungskommission.br+2

Die Kommission soll bis Mitte 2026 Vorschläge vorlegen, wie die Rentenfinanzen angesichts des demografischen Wandels stabilisiert werden können, also bei immer mehr Rentenbeziehenden und vergleichsweise weniger Beitragszahlern. Diskutiert werden neben einem möglichen späteren Rentenalter auch eine Ausweitung der Beitragszahlerbasis, steuerfinanzierte Zuschüsse und stärkere Anreize für freiwillig längeres Arbeiten.

„Rente mit 70“: Was die Kommission prüft

Nach einem Bericht von t-online und weiteren Medien wird in der Kommission konkret beraten, welche Abschläge bei einem Rentenbeginn vor einem möglichen Referenzalter von 70 Jahren gelten würden und wie ein Bonus-System für längeres Arbeiten aussehen könnte. Im Raum steht ein Modell, bei dem Arbeiten über das Referenzalter hinaus „sehr großzügig“ finanziell belohnt wird – deutlich stärker als heute.

Schon nach aktueller Rechtslage bringt jeder Monat, den der Rentenbeginn nach der persönlichen Regelaltersgrenze hinausgeschoben wird, einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die spätere Monatsrente (§ 77 SGB VI, Flexirentengesetz). Ein Jahr länger arbeiten bedeutet damit heute rund 6 Prozent höhere Bruttorente, zwei Jahre etwa 12 Prozent – ein Mechanismus, den ein neues Bonusmodell verstärken könnte.

Ein Beispiel: Eine Versicherte mit einem regulären Rentenanspruch von 1.500 Euro brutto verschiebt ihren Rentenbeginn bislang um zwei Jahre und kommt dadurch auf rund 1.680 Euro (plus etwa 180 Euro). Würde die Kommission ein Modell empfehlen, das den Zuschlag etwa verdoppelt, könnte dieselbe Versicherte bei weiteren zwei Jahren Arbeit perspektivisch auf über 1.800 Euro kommen – je nach endgültiger politischer Entscheidung.

Aktivrente 2026: Konkrete Entlastung für arbeitende Rentner

Während über die „Rente mit 70“ noch gestritten wird, ist ein anderer Baustein bereits Gesetz: die Aktivrente ab 1. Januar 2026. Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat vereinbart, dass Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter arbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.

Wichtige Eckpunkte der Aktivrente:

  • Geltung nur für Personen, die die jeweilige Regelaltersgrenze erreicht haben.
  • Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.
  • Auf der Arbeitnehmerseite entfallen ab Regelaltersgrenze grundsätzlich Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitgeberanteil bleibt hingegen bestehen, was das Netto für arbeitende Rentner erhöht.
  • Sozialabgaben auf Lohn und Rente fallen weiter an; Details zur genauen Ausgestaltung der Aktivrente regeln das Aktivrentengesetz und flankierende Änderungen im Einkommensteuerrecht.

Eine Beispielrechnung aus Sicht unserer Redaktion: Ein Rentner mit 1.600 Euro Bruttorente und einem Nebenjob von 1.800 Euro brutto monatlich zahlte bisher auf den gesamten Hinzuverdienst Einkommensteuer; künftig kann der Lohn ganz oder weitgehend in den steuerfreien Bereich fallen, je nach individuellem Steuersatz und weiteren Einkünften. Realistisch sind Netto-Plusbeträge von einigen hundert Euro im Monat – ohne zusätzliche Abschläge auf die Rente.

Wer besonders betroffen ist

Von den möglichen Änderungen wären vor allem drei Gruppen betroffen:

  • Beschäftigte ab Mitte 50, deren Berufsbiografien heute bereits auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgerichtet sind und die mit weiteren Anhebungen planen müssten.
  • Jüngere Jahrgänge unter 40, für die ein möglicher Pfad Richtung 70 am ehesten realistisch wird, weil Änderungen üblicherweise langfristig gestreckt werden.
  • Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, etwa wegen Kindererziehung, Pflege oder Teilzeit, die stärker auf Zuverdienst im Alter angewiesen sind und von Aktivrente und verlängerten Arbeitsmöglichkeiten profitieren könnten.

Umfragen zeigen, dass viele Beschäftigte grundsätzlich bereit wären, länger zu arbeiten – vor allem, wenn das finanziell spürbar belohnt wird und die Arbeit altersgerecht gestaltet ist. Gleichzeitig lehnen Gewerkschaften und Sozialverbände eine starre „Rente mit 70“ ab und verweisen auf körperlich belastende Berufe, in denen viele Beschäftigte heute schon kaum bis 67 durchhalten.

Juristische Einordnung: Was heute gilt

Rein rechtlich bleibt das Kernsystem zunächst unverändert: Anspruch auf Regelaltersrente besteht nach den Vorgaben des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), die Regelaltersgrenze steigt seit Jahren stufenweise auf 67 Jahre an (§ 35, § 235 SGB VI). Ein vorgezogener Rentenbeginn ist weiterhin mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent möglich, je nachdem, wie viele Monate die Rente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird (§ 77 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI).

Für die Kombination aus Rente und Arbeit gilt seit der Flexirentengesetzgebung bereits eine deutlich größere Freiheit: Die früheren starren Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten wurden 2023 vollständig abgeschafft, sodass Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass die Rente deshalb gekürzt wird. Die Aktivrente setzt hier auf steuerlicher Ebene zusätzlich an und ergänzt das bisherige Sozialversicherungsrecht, ohne den Rentenanspruch selbst anzutasten.

Insider-Detail: Wie die Kommission tatsächlich rechnet

Juristisch interessant ist ein Detail, das in der öffentlichen Debatte häufig untergeht: Die Rentenkommission arbeitet intern nicht mit der Schlagwortformel „Rente mit 70“, sondern mit so genannten Referenzalters-Szenarien, bei denen Renteneintrittsalter, Beitragssatz und Rentenniveau als miteinander verknüpfte Stellschrauben modelliert werden. Nach Berechnungen des Wirtschaftsweisen Martin Werding wäre ein gesetzliches Referenzalter von 70 Jahren unter den aktuellen Annahmen zur Lebenserwartung und Produktivität rein rechnerisch erst gegen Ende des Jahrhunderts zwingend – in den Modellen taucht das Jahr 2091 als technischer Referenzpunkt auf.

Für Juristen hat das eine wichtige Konsequenz: Die jetzt diskutierten Vorschläge zielen weniger auf eine kurzfristige, harte Grenze, sondern auf ein System, das schrittweise angepasst werden kann und dabei immer im Rahmen der verfassungsgerichtlich vorgegebenen Eigentumsgarantie der Rentenanwartschaften bleiben muss (Art. 14 GG, ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts). Die konkrete Ausgestaltung – etwa Übergangsfristen, Vertrauensschutzregelungen und Härtefallklauseln – wird damit zum Kern der kommenden politischen Auseinandersetzung.

Was die eigene Planung jetzt schon berücksichtigen sollte

Für Versicherte bleibt entscheidend, die eigene Erwerbsbiografie frühzeitig durchzurechnen: Wie hoch ist die voraussichtliche gesetzliche Rente, welches Renteneintrittsalter unterstellt die aktuelle Rechtslage für den eigenen Jahrgang, und wie können Aktivrente und längeres Arbeiten die Lücke schließen? Offizielle Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung, neutrale Rechner der Verbraucherzentralen und anerkannte unabhängige Beratung bieten hier eine erste Orientierung.

Fest steht: Die kommenden Vorschläge der Alterssicherungskommission können die Weichen grundlegend verschieben – sie werden aber nicht ohne Übergangsfristen und umfangreiche politische Debatten in Gesetzesform gegossen werden. Wer sich früh informiert und die neuen Instrumente wie Aktivrente und Rentenzuschläge strategisch nutzt, verschafft sich im aktuellen System bereits jetzt einen messbaren Vorteil.

Quellen:

  • t-online: „Rente mit 70? Experten prüfen Belohnung für längeres Arbeiten“.
  • ZDFheute: Analysen und Berechnungen zur Notwendigkeit eines Rentenalters von 70 Jahren.
  • Deutscher Bundestag: Beschluss zum Rentenpaket und schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze.

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