Die OECD zeigt: Deutschland liegt beim tatsächlichen Renteneintritt bereits im oberen Bereich der Industrieländer, während das Rentenniveau im EU-Vergleich nur Mittelmaß ist – bei einer Nettoersatzquote von rund 52,9 Prozent und deutlich höheren Werten etwa in Italien oder Österreich. Unsere Redaktion hat die aktuellen Daten, gesetzlichen Regelungen und europäischen Vergleichszahlen umfassend ausgewertet.
Deutsche arbeiten länger – und bekommen weniger Rente
Im politischen Berlin wird erneut über eine mögliche „Rente mit 70“ diskutiert, obwohl die offizielle Regelaltersgrenze derzeit „nur“ schrittweise auf 67 Jahre steigt. Bereits jetzt zeigt der EU-Vergleich: Beschäftigte in Deutschland arbeiten länger als viele Nachbarn, erhalten aber im Ruhestand eine vergleichsweise niedrige gesetzliche Rente.
Nach aktuellen Berechnungen liegt die Nettoersatzquote – also der Anteil der gesetzlichen Rente am letzten Nettoverdienst – in Deutschland bei rund 52,9 Prozent. In Italien sind es laut jüngsten Auswertungen rund 74,6 Prozent, in Österreich gut 74 Prozent, in Frankreich etwa 60 Prozent – bei teils niedrigerem Renteneintrittsalter. Für viele Menschen bedeutet das: Trotz langer Erwerbsbiografie bleibt das Risiko von Altersarmut hoch.
Rechtslage 2026: Was aktuell gilt
Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre, geregelt unter anderem in § 35, § 235 SGB VI. Für den Jahrgang 1960 gilt 2026 eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten; für den Jahrgang 1961 liegt sie bereits bei 66 Jahren und 6 Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Daneben existiert die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ (§ 38, § 236b SGB VI): Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf weiterhin vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen. Doch auch hier steigen die Altersgrenzen – 2026 liegt sie für den Jahrgang 1962 bereits bei 64 Jahren und 8 Monaten. Frühere Inanspruchnahme der Regelaltersrente ist zwar ab 63 möglich, führt aber zu dauerhaften Abschlägen von bis zu 14 Prozent und mehr.
Ein Beispiel: Wer 1963 geboren ist und 2026 mit 63 Jahren in Rente geht, obwohl seine Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt, muss mit einem Abschlag von rund 13,8 Prozent auf die gesamte Rentenlaufzeit rechnen. Für viele Versicherte ist das finanziell kaum tragbar – insbesondere bei ohnehin niedriger Ausgangsrente.
EU-Vergleich: Deutschland im Mittelfeld – aber mit harter Belastung
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim gesetzlichen Renteneintrittsalter im Mittelfeld, gehört aber faktisch zu den Ländern mit den längsten Erwerbszeiten. Während in Frankreich das Renteneintrittsalter etwa bei knapp 64 Jahren liegt, erreichen Ruheständler im Schnitt ein Niveau von rund 60 Prozent ihres letzten Einkommens. In Italien liegt der durchschnittliche Renteneintritt ebenfalls um die 64 Jahre, bei einer Ersatzquote von gut 74 Prozent.
In Dänemark und den Niederlanden greifen automatische Mechanismen, die das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung koppeln; dort sind Rentenalter von 68 bis 70 Jahren für kommende Generationen bereits fest eingeplant. Deutschland diskutiert solche Automatismen zwar, hat sie aber bislang nicht eingeführt – der Druck aus Brüssel und von Ökonomen steigt jedoch.
Beispielrechnung: Was eine niedrige Ersatzquote bedeutet
Ein Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat führt – stark vereinfacht – zu einem Nettoverdienst von rund 2.000 Euro. Bei einer Nettoersatzquote von 52,9 Prozent ergibt das etwa 1.060 Euro gesetzliche Rente. In einem System mit 70 Prozent Ersatzquote wären es 1.400 Euro, also monatlich rund 340 Euro mehr – bei vergleichbarer Erwerbsdauer.
Für viele Haushalte entscheiden diese Beträge darüber, ob neben Miete, Energie und Lebensmitteln noch Spielraum für Rücklagen, Mobilität oder Pflegekosten bleibt.
Was politische Pläne zur „Rente mit 70“ konkret bedeuten würden
Die politische Diskussion um eine mögliche „Rente mit 70“ würde an der bestehenden Anhebung bis 67 anknüpfen und darüber hinausgehen. Denkbar wäre eine weitere Staffelung in Zwei-Monats-Schritten, ähnlich wie bei der laufenden Rente-mit-67-Reform, ergänzt um einen automatischen Anpassungsmechanismus an die Lebenserwartung, wie ihn Dänemark eingeführt hat.
Ein Rentenexperte aus einem großen Sozialverband ordnet im Gespräch ein: „Juristisch wäre eine weitere Anhebung des Rentenalters möglich, solange Vertrauensschutz und Übergangsfristen gewahrt bleiben – politisch aber wäre sie nur vermittelbar, wenn gleichzeitig das Rentenniveau stabilisiert oder angehoben wird.“ Das zentrale Problem: Ohne zusätzliche Säulen – etwa betriebliche oder private Vorsorge – verschärft ein höheres Rentenalter bei unverändert niedriger Ersatzquote das Risiko der Altersarmut.
Insider-Detail: Wie die Deutsche Rentenversicherung intern rechnet
In Fachkreisen wird auf ein Detail hingewiesen, das in der öffentlichen Debatte kaum vorkommt: Für interne Langfristprojektionen arbeitet die Deutsche Rentenversicherung mit sogenannten Kohortenlebenserwartungen und „Stresstestszenarien“, in denen Rentenniveau, Beitragssätze und Altersgrenzen gleichzeitig variiert werden. Aus diesen Modellrechnungen lassen sich für die Politik belastbare Korridore ableiten, ab welchen Kombinationen von Beitragssatz und Rentenalter die Stabilitätsziele des § 154 SGB VI (Beitragssatzobergrenze) nicht mehr zu halten wären.
Ein Jurist, der an entsprechenden Gutachten mitgearbeitet hat, formuliert es so: „In den vertraulichen Szenarien liegt die Rente mit 70 längst auf dem Tisch – nicht als politischer Beschluss, sondern als Reserveoption, falls Wirtschaftswachstum und Beschäftigung einbrechen.“ Damit ist klar: Die Diskussion ist weniger eine Frage des Ob, sondern des Wann und unter welchen Bedingungen.
Was Versicherte jetzt beachten sollten
Für die heute 50- bis 60-Jährigen ist die Rechtslage klar: Die Rente mit 67 kommt, die meisten Jahrgänge sind bereits fest in die geltende Staffelung eingebunden. Wer 45 Versicherungsjahre erreichen kann, sollte frühzeitig prüfen, ob die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eine Option ist – und welche Fristen und Nachweise gegenüber der Deutschen Rentenversicherung gelten.
Jüngere Erwerbstätige müssen realistischerweise mit weiteren Reformen rechnen – sei es durch ein höheres Rentenalter, geänderte Beitragsgrenzen oder Anpassungen beim Rentenniveau. Fachleute empfehlen, die gesetzliche Rente als Basis zu sehen und frühzeitig betriebliche sowie private Vorsorge aufzubauen.
Quellen:
- datev-magazin: Gesetzliche Rentenversicherung: Anhebung der Altersgrenzen und Regelaltersgrenze.
- Deutsche Rentenversicherung: Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Renteneintrittsalter und Abschläge.

