Rente nach 35 Jahren: Abschlag sinkt auf 10,8 Prozent, Start erst mit 64

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Wer nach 35 Versicherungsjahren mit 63 aus dem Beruf aussteigen will, baut oft lange darauf hin, mit Altersteilzeit, Rücklagen oder einer Abfindung. Diese Rechnung gerät ins Wanken. Die Koalition will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig und zügig umsetzen, um die Rentenversicherung zu stabilisieren. Für die Rente nach 35 Jahren bedeutet das weniger Abschlag und einen um ein Jahr späteren Start.

Was die Kommission bei der Rente nach 35 Jahren plant

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Dazu zählen neben Beitragszeiten auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege. Nach geltendem Recht beginnt sie frühestens mit 63. Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67. Ein Start mit 63 liegt damit 48 Monate zu früh und kostet 14,4 Prozent.

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 übergeben. In Empfehlung 8 rät sie, die Altersgrenze dieser Rentenart „zeitnah“ auf 64 Jahre anzuheben. Danach soll sie im Gleichschritt mit der Regelaltersgrenze steigen, damit das Zeitfenster für den vorzeitigen Bezug bei drei Jahren bleibt. Bei unveränderter Formel ergeben 36 Monate einen Höchstabschlag von 10,8 Prozent.

Ganz fest steht auch diese Zahl nicht. In Empfehlung 9 schlägt die Kommission vor, Ab- und Zuschläge regelmäßig nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu aktualisieren. Der Satz von 0,3 Prozent pro Monat könnte sich dadurch künftig verschieben.

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Rechenbeispiel: 1.450 Euro Anspruch, fünf mögliche Starttermine

Die Modellrechnung geht von einem Rentenanspruch von 1.450 Euro brutto vor Abschlag und einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren aus. Rentenanpassungen und zusätzliche Beitragsjahre bleiben unberücksichtigt.

RentenbeginnMonate vor 67Dauerhafter AbschlagBruttorente im MonatNach Kommissionsvorschlag
mit 634814,4 %1.241,20 Euronicht mehr möglich
mit 643610,8 %1.293,40 Eurofrühester Beginn
mit 65247,2 %1.345,60 Euromöglich
mit 66123,6 %1.397,80 Euromöglich
mit 6700 %1.450,00 Euroabschlagsfrei

Der spätere Start bringt in diesem Beispiel 52,20 Euro mehr im Monat. Wer nach heutigem Recht mit 63 beginnt, hat nach dem ersten Rentenjahr allerdings schon 14.894,40 Euro brutto erhalten. Rein rechnerisch gleicht der Mehrbetrag diesen Vorsprung erst nach rund 285 Monaten aus. Bei einem Rentenbeginn mit 64 wäre das kurz vor dem 88. Geburtstag.

Die persönliche Bilanz kann anders aussehen. Wer das zusätzliche Jahr arbeitet, erzielt Lohn und erwirbt weitere Rentenansprüche. Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verändern das Ergebnis zusätzlich.

Stand der Rentenreform: Entwurf nennt Jahrgang 1968 (Stand: 30. Oktober 2026)

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, alle 33 Empfehlungen umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren sollte bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ein Kabinettsbeschluss liegt bislang nicht vor. Nach Medienberichten will Bundeskanzler Friedrich Merz den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen, der Bundestag soll im ersten Quartal 2027 entscheiden.

Im September wurde ein interner Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt. Danach soll die Rente nach 35 Jahren grundsätzlich erst ab Jahrgang 1968 frühestens drei Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnen. Die Jahrgänge 1964 bis 1967 könnten demnach weiter mit 63 starten. Für ab 1968 Geborene soll zugleich die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Der früheste Rentenbeginn würde dann mitwandern und könnte über 64 liegen. Das Papier ist kein offizieller Referentenentwurf, die Details können sich bis zum Kabinettsbeschluss noch ändern.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar, dass die Empfehlungen keinen Gesetzescharakter haben. Bis ein Gesetz verabschiedet ist und in Kraft tritt, gilt das bestehende Rentenrecht.

Wer das Jahr zwischen 63 und 64 überbrücken muss

Der niedrigere Abschlag nützt nur denen, die bis 64 durchhalten. In körperlich belastenden Berufen gelingt das nicht allen. Die Kommission empfiehlt deshalb einen vereinfachten Rentenzugang für rentennahe Versicherte, die nach einer Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem langjährigen Berufsfeld arbeiten können. Der Arbeitsentwurf sieht dafür eine neue Altersrente ab 2032 vor. Verlangt werden 35 Jahre Wartezeit, in der Regel sieben Jahre im selben Berufsfeld und strenge gesundheitliche Nachweise.

Wer diese Hürden nicht nimmt und mit 63 keine Stelle mehr hat, ist im Wartejahr auf Arbeitslosengeld, Erspartes oder Grundsicherung angewiesen. Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen, die ab 50 möglich sind, ändern daran nichts. Sie verringern den Abschlag, ziehen aber keine Altersgrenze vor.

Für Menschen im Grundsicherungsbezug ist eine weitere Empfehlung wichtig. Die Kommission will die Regel dauerhaft abschaffen, nach der Jobcenter Langzeitarbeitslose zu einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen verpflichten können. Diese Pflicht ist derzeit bis Ende 2026 ausgesetzt.

Häufige Fragen zur Rente nach 35 Jahren

Wer ist von der Anhebung auf 64 betroffen?

Betroffen wären Versicherte, die die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren nutzen wollen. Nach dem bekannt gewordenen Arbeitsentwurf greift die Änderung grundsätzlich ab Jahrgang 1968. Verbindlich ist das erst, wenn ein Gesetz verabschiedet ist.

Wie hoch kann der Abschlag künftig höchstens sein?

Bleibt es bei 0,3 Prozent pro Monat und einem Zeitfenster von drei Jahren, liegt der Höchstabschlag bei 10,8 Prozent. Die Kommission empfiehlt jedoch, die Abschlagssätze regelmäßig zu überprüfen. Steigt die Regelaltersgrenze, verschiebt sich zudem der früheste Rentenbeginn.

Sichert ein früh gestellter Rentenantrag die Rente mit 63?

Nein. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gelten die Regeln, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in Kraft sind. Ein Rentenantrag ist höchstens ein Jahr vor dem gewünschten Beginn möglich.

Was gilt für die Rente nach 45 Jahren?

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht weiter und beginnt ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. Die Kommission empfiehlt, sie abzuschaffen. Ob und für welche Jahrgänge das kommt, ist in der Koalition noch umstritten.

Einschätzung der Redaktion

Die Logik der Kommission ist nachvollziehbar. Wer später in Rente geht, bezieht sie kürzer und soll dafür weniger verlieren. Der Vorschlag verlagert aber ein Risiko, das bisher der Abschlag abgefedert hat, auf die Betroffenen selbst. Wer mit 63 gesundheitlich nicht mehr kann, hat wenig von 3,6 Prozentpunkten weniger Abschlag, wenn ein ganzes Jahr ohne Rente dazwischenliegt. Die geplante Rente für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte ist nach dem bekannten Entwurf eng gefasst. Solange die Koalition für dieses Jahr keine verlässliche Absicherung schafft, ist die Reform an dieser Stelle eine Kürzung, die sich mit einer freundlicheren Zahl präsentiert.

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