Rente plus Grundsicherung im Ausland: Das müssen Senioren wissen!

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Deutsche Rente lässt sich problemlos ins Ausland mitnehmen – die ergänzende Grundsicherung im Alter dagegen fast nie dauerhaft. Wer Rente plus Grundsicherung bezieht, kann also in der Regel nur vorübergehend im Ausland sein; für einen dauerhaften Ruhestand im Ausland reicht die kleine Rente ohne Grundsicherung, oder es müssen dort andere Sozialleistungen greifen. Einzelheiten entnehmen Sie nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Rente im Ausland: Das ist problemlos möglich

Deutsche Renten werden grundsätzlich weltweit gezahlt – egal, ob Sie innerhalb der EU oder in ein Drittland umziehen. Die gesetzliche Rente kann auf ein Konto im In‑ oder Ausland überwiesen werden, der Anspruch bleibt bestehen; nur in wenigen Sonderfällen werden bestimmte Rententeile gekürzt.

Innerhalb der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz wird die Rente meist in voller Höhe exportiert, weil Sozialversicherungsabkommen den Rentenbezug regeln. Wichtig ist nur, den Umzug rechtzeitig der Deutschen Rentenversicherung zu melden und die neue Adresse sowie Bankverbindung anzugeben.

Grundsicherung im Alter: Strenge Residenzpflicht

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfeleistung nach SGB XII und strikt auf das Leben in Deutschland ausgerichtet. Zwingende Voraussetzung ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ im Inland – also Lebensmittelpunkt in Deutschland, nicht im Ausland.

Kurzaufenthalte im Ausland sind erlaubt:

  • Urlaubsreisen oder Familienbesuche bis maximal 4 Wochen (28 Tage) am Stück sind unschädlich.
  • Ab dem 29. Tag eines ununterbrochenen Auslandsaufenthalts ruht der Anspruch; die Grundsicherung darf gestoppt werden, bis die Rückkehr nach Deutschland nachgewiesen ist.

Rechtlich folgt das dem Territorialitätsprinzip: Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt in Deutschland sichern und wird deshalb grundsätzlich nicht ins Ausland „exportiert“.

Rente plus Grundsicherung im Ausland: Was geht – und was nicht

Kombinieren Sie eine deutsche Rente mit Grundsicherung im Alter, gelten zwei völlig unterschiedliche Regeln:

  • Ihre Rente läuft auch bei dauerhaftem Umzug ins Ausland weiter (meist in voller Höhe, insbesondere innerhalb der EU/EWR/Schweiz).
  • Ihre Grundsicherung entfällt in der Regel ab einem Auslandsaufenthalt von mehr als 4 Wochen am Stück, weil dann kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland mehr vorliegt.

Dauerhaft „Rente plus Grundsicherung“ auf Mallorca, in Thailand oder Polen ist aus deutscher Sicht also nicht vorgesehen. Wer länger im Ausland leben will, muss den Lebensunterhalt dort aus der Rente, eigenem Vermögen oder gegebenenfalls aus Sozialleistungen des Aufenthaltslandes bestreiten.

Ausnahmen und Sonderfälle

In Ausnahmefällen kann Sozialhilfe (damit auch grundsicherungsähnliche Leistungen) im Ausland gewährt werden, etwa bei schwerer außergewöhnlicher Notlage und Unmöglichkeit der Rückkehr. Diese Hilfen nach § 24 SGB XII sind:

  • streng an Einzelfallprüfung gebunden,
  • zeitlich begrenzt und
  • keine reguläre, dauerhafte Grundsicherung im Ausland.

Deutsche im Ausland können außerdem unter Umständen eine Grundrente (Grundrentenzuschlag zur Rente) erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – diese ist aber etwas anderes als die bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung.

Praktische Tipps für Auswanderungspläne mit kleiner Rente

Wer Rente plus Grundsicherung bezieht und trotzdem vom Leben im Ausland träumt, sollte:

  • genau prüfen, ob die Rente allein (ohne Grundsicherung) im Zielland reicht,
  • sich über Sozialleistungen und Krankenversicherung im Gastland informieren,
  • vor einem Umzug eine Beratung bei Sozialamt/Grundsicherungsstelle und Deutsche Rentenversicherung nutzen.

Fazit: Die Rente reist mit – die Grundsicherung im Alter fast nie dauerhaft. Wer beides braucht, muss seinen Lebensmittelpunkt im Regelfall in Deutschland behalten.

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