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1.800 Euro Altersrente: Was bleibt 2026 netto?

Viele hoffen auf eine Rente über dem Durchschnitt. Doch die Realität überrascht: Von 1.800 Euro bleiben Rentnerinnen und Rentnern nach Abzügen spürbar weniger übrig. Wer die wahren Zahlen kennen will, findet hier alle Antworten!

Die Zahl wirkt tröstlich: 1.800 Euro monatliche Altersrente versprechen finanzielle Sicherheit. Doch am Ende zählt, was nach Steuern und Sozialbeiträgen übrig bleibt. Der folgende Beitrag ordnet alle Abzüge ein, erklärt die Mechanismen hinter Kranken- und Pflegeversicherung sowie nachgelagerter Besteuerung und zeigt, wie hoch der tatsächliche Zahlbetrag für Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2026 ausfällt. Alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Das Bruttoversprechen: Was hinter den 1.800 Euro steckt

Monatlich 1.800 Euro Altersrente zu erhalten, klingt beruhigend. Dieser Bruttowert liegt über dem aktuellen Rentendurchschnitt in Deutschland und lässt viele auf sorgenfreie Jahre hoffen. Doch die Wahrheit zeigt sich erst beim Blick auf das, was tatsächlich auf dem Konto eingeht.​

Wichtige Abzüge: Sozialbeiträge mindern das Plus

Aus der Brutto-Rente müssen Beiträge zur Krankenversicherung (2026: rund 7,3% plus Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,6%) sowie zur Pflegeversicherung (3,4%, für Kinderlose 4%) gezahlt werden. Diese werden unmittelbar vom Rententräger einbehalten:​

  • Krankenversicherung: Etwa 9% werden fällig.
  • Pflegeversicherung: 3,4% für Eltern und 4% für Kinderlose.
  • Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse möglich.

Das ergibt bei 1.800 Euro folgende monatliche Belastung:

AbzugElternKinderlose
Krankenversicherung (9%)162 €162 €
Pflegeversicherung (3,4% / 4%)61,20 €72 €
Summe Sozialbeiträge223,20 €234 €

Nachgelagerte Besteuerung: Wie viel vom Rest noch versteuert werden muss

Seit 2005 gilt die „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet, dass immer mehr der gesetzlichen Rente steuerpflichtig wird. Wer 2026 in Rente geht, muss 84% der gesetzlichen Altersrente in der Steuererklärung angeben. Ein Rentenfreibetrag von 16% bleibt dauerhaft steuerfrei:​

  • Bei 1.800 Euro Monatsrente (21.600 Euro jährlich) sind rund 3.456 Euro jährlich steuerfrei. Zu versteuern sind demnach 18.144 Euro.

Doch es greift zusätzlich der steuerliche Grundfreibetrag. 2026 beträgt dieser 12.348 Euro (Alleinstehende), für Ehepaare das Doppelte.​

Nur der Betrag oberhalb des Grundfreibetrags ist wirklich steuerpflichtig.

Beispielrechnung: So viel bleibt 2026 netto übrig

Ein alleinstehender Rentner mit 1.800 Euro Altersrente, ohne weitere Einkünfte, zahlt:

  • Sozialbeiträge: ca. 223 € monatlich (bei Eltern) oder 234 € (kinderlos)
  • Zu versteuernde Rente nach Abzug Freibetrag: ca. 18.144 € im Jahr
  • Nach Grundfreibetrag (12.348 €): ca. 5.796 € zu versteuern
  • Es fällt zunächst keine Einkommensteuer an, da Abzüge für Vorsorge, Versicherungen und Werbungskostenpauschale greifen. Steuerbelastung bleibt meist gering oder entfällt ganz.​

Tabelle: Abzüge bei 1.800 Euro Altersrente 2026 (gerundet)

Brutto-Rente1.800 €
Kranken- & Pflegevers.-223 € (Eltern), -234 € (kinderlos)
Auszahlung nach Sozialabzügen1.577 € (Eltern), 1.566 € (kinderlos)
Zu versteuernca. 18.144 €
Grundfreibetrag-12.348 €
Tatsächlich zu versteuern5.796 €
Netto nach Abzügenca. 1.566–1.577 €

Das Zusammenspiel: Sozialabgaben und Steuern

Die gesetzliche Rente wird nach Abzug der Sozialbeiträge netto ausgezahlt. Der steuerpflichtige Teil wird in der Regel erst am Jahresende per Steuerbescheid ermittelt. Für viele genügt die Rente und bleibt steuerfrei. Wer andere Einkünfte hat, z. B. aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Nebenjobs, muss allerdings ab etwa 1.000 € zusätzlichem Jahreseinkommen Steuern zahlen.​

Aktuelle Änderungen 2026: Neue Grenzen und Freibeträge

Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2026 auf 5.812,50 € monatlich. Darüber hinausgehende Beträge bleiben beitragsfrei. Wer zuverdient, profitiert von der Aktivrente: Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen, so die Bundesregierung. Zusammen mit dem Grundfreibetrag bleiben für viele Senioren 36.348 € pro Jahr steuerfrei.​

FAQ: Häufige Fragen zu Rente und Abzügen ab 2026

Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil der Rente 2026?

Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen 84% der gesetzlichen Rente versteuert werden. Der Freibetrag liegt bei 16% und bleibt lebenslang fest.​

Wann müssen Rentner Einkommensteuer zahlen?

Erst wenn alle Einkünfte eines Alleinstehenden 2026 über 12.348 € pro Jahr liegen, fällt Einkommensteuer an. Reine Rentenbezug führt ohne Nebeneinkünfte meist nicht zur Steuerpflicht.​

Wie hoch sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Ab 2026: Krankenversicherung 9%, Pflegeversicherung 3,4% (ohne Kinder), 4% (Kinderlose). Die Abzüge werden direkt von der Rentenzahlstelle einbehalten.

Gibt es 2026 Änderungen für Zuverdienstgrenzen?

Mit der „Aktivrente“ dürfen Ruheständler bis zu 2.000 € monatlich steuer- und abgabenfrei dazuverdienen.

Werden Betriebsrenten anders besteuert?

Ja, Betriebsrenten müssen ab dem ersten Euro voll versteuert werden und unterliegen engeren Regeln.

Fazit

Das scheinbar großzügige Rentenplus von 1.800 Euro schrumpft durch Sozialbeiträge und Steuern spürbar. Erst nach allen Abzügen zeigt sich die wirkliche Kaufkraft. Die neue Aktivrente und gestiegene Freibeträge tragen dazu bei, dass vielen Ruheständlern ab 2026 deutlich mehr Netto bleibt, wie mehrere Medien, darunter Bürger & Geld, berichteten. Klare Transparenz bei allen Abzügen schafft Sicherheit für die finanzielle Planung im Alter.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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