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Rentenabschläge clever ausgleichen: So sichern sich Versicherte die frühe Rente ohne hohe Einbußen

Rentenabschläge treffen tausende Versicherte, die früher aus dem Job aussteigen wollen – doch mit Sonderzahlungen lässt sich ein Teil der Kürzung abfedern. Wer das System versteht, kann den Übergang in den Ruhestand besser planen, Abschläge gezielt ausgleichen und die eigene Monatsrente spürbar stabil halten. In diesem Ratgeberartikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., lesen Sie, wie hoch die Kürzungen ausfallen, welche Ausgleichsmöglichkeiten es gibt und welche Fristen, Voraussetzungen und steuerlichen Effekte dabei zu beachten sind.

Was sind Rentenabschläge?

Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Altersrente geht, muss monatliche Rentenabschläge hinnehmen.
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat vorgezogenem Rentenbeginn und wirkt dauerhaft auf die gesamte Rentenlaufzeit.

Früher in Rente: Sonderzahlungen als Ausgleich

Seit 2012 wird das Regelalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben; ein 1960 Geborener erreicht regulär bereits 66 Jahre und 4 Monate.
Wer eine Altersrente für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen vorzeitig nutzen möchte, kann die Abschläge ab 50 Jahren mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen.

Voraussetzungen für den Ausgleich der Rentenabschläge

Notwendig ist eine schriftliche Erklärung an die Deutsche Rentenversicherung, dass voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch genommen werden soll.
Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für die gewünschte vorgezogene Altersrente müssen bis zum geplanten Rentenbeginn erfüllbar sein, etwa Mindestversicherungszeiten.

Wie hoch sind die Sonderzahlungen?

Die Rentenversicherung erstellt auf Antrag eine spezielle Auskunft mit drei Kernangaben: erwartete Rentenhöhe, Rentenminderung und maximal möglicher Ausgleichsbetrag.
Beispiel: Bei 800 Euro Bruttorente und einem Jahr Vorziehen sinkt die Rente um 3,6 Prozent (28,80 Euro), der vollständige Ausgleich kostet in der ersten Jahreshälfte 2025 rund 7.100 Euro.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Bei zwei Jahren Vorziehen und 1.000 Euro Bruttorente ergibt sich ein Abschlag von 7,2 Prozent (72 Euro monatlich), der volle Ausgleich erfordert etwa 18.500 Euro.
Wer drei Jahre früher mit 1.200 Euro Bruttorente starten will, muss mit 10,8 Prozent Abschlag (129,60 Euro) rechnen; der Ausgleich kostet rund 34.700 Euro.

Berechnung der Beiträge

Grundlage ist eine gesetzlich definierte Formel, die Durchschnittsverdienst aller Versicherten, aktuellen Beitragssatz und geplanten Kürzungsprozentsatz berücksichtigt.
Erfolgt die Zahlung innerhalb von drei Monaten nach der Auskunft, steigen die Beiträge trotz geänderter Berechnungsgrößen in dieser Frist nicht.

Einmalzahlung, Teilzahlung, Raten

Sonderzahlungen sind als Einmalbetrag oder in mehreren Teilbeträgen möglich; jede Teilzahlung reduziert die spätere Rentenminderung anteilig.
Klassische laufende Raten sind nicht vorgesehen, jedoch können mehrere Zahlungen pro Jahr geleistet werden.

Was, wenn doch nicht früher in Rente?

Wer trotz Sonderzahlungen nicht vorzeitig in Rente geht, ist dazu nicht verpflichtet und erhält später eine entsprechend höhere Altersrente.
Eine Rückerstattung der geleisteten Sonderzahlungen findet nicht statt, die eingezahlten Beiträge erhöhen dauerhaft die Rentenansprüche.

Keine Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen

Sonderzahlungen zum Abschlagsausgleich ersetzen keine fehlenden Versicherungsjahre oder anderen Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente.
Sie wirken ausschließlich auf die Rentenhöhe, nicht auf die Frage, ob ein Rentenanspruch dem Grunde nach besteht.

Steuerliche Vorteile nutzen

Freiwillige Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wobei Höchstbeträge gelten.
Eine Verteilung der Zahlungen auf mehrere Kalenderjahre kann steuerlich günstiger sein und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Beratung und nächste Schritte

Eine individuelle Beratung bieten alle Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie ehrenamtliche Versichertenberater vor Ort.
Telefonisch ist die DRV unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 erreichbar; dort können auch Auskünfte zu Sonderzahlungen angefordert werden.

Quelle

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenabschlag.html

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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