Rentenantrag rechtzeitig und richtig stellen: Rente ohne Verluste sichern!

Der Übergang in die Rente ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet sein will. Wann muss man seinen Rentenantrag stellen, damit die Auszahlung pünktlich beginnt und keine finanziellen Nachteile entstehen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum der richtige Zeitpunkt für den Rentenantrag entscheidend ist und was passiert, wenn Sie den Antrag zu spät stellen.

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Der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente ist ein besonderer Schritt. Arbeitnehmer fragen sich, wann sie ihren Rentenantrag stellen müssen, damit die Rentenzahlung pünktlich zum frühstmöglichen regulären Renteneitritt beginnt und keine finanziellen Einbußen entstehen. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, wie Sie den optimalen Zeitpunkt für Ihren Rentenantrag bestimmen, was Sie bei der Antragstellung beachten sollten und wie Sie Fehler vermeiden, die Sie Geld kosten. Außerdem: Informationen, wann Sie frühestens in Rente gehen dürfen und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Wann darf ich frühestens in Rente gehen?

Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt für die meisten Menschen aktuell zwischen 65 und 67 Jahren, abhängig vom Geburtsjahrgang. Wer früher in Rente gehen möchte, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen tun, muss aber mit Abschlägen rechnen. Die wichtigsten Möglichkeiten sind:

  • Regelaltersrente: Je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren.
  • Rente mit 63: Für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre) ist ein früherer Rentenbeginn ab 63 möglich, allerdings mit Abschlägen, wenn Sie vor der jeweiligen Altersgrenze in Rente gehen. Mit 63 Jahren allerdings kann niemand mehr in Rente gehen!
  • Rente wegen Schwerbehinderung: Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können bereits ab 62 Jahren in Rente gehen, ebenfalls meist mit Abschlägen.
  • Erwerbsminderungsrente: Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist ein Rentenbeginn unabhängig vom Alter möglich.

Die Voraussetzungen für den Renteneintritt und die Auswirkungen auf die Rentenhöhe müssen also individuelle und frühzeitig geprüft werden.

Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?

Um einen reibungslosen Übergang in die Rente zu gewährleisten und keine Rentenzahlung zu verpassen, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Antrag etwa drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt ausreichend Zeit, um Unterlagen zusammenzustellen, eventuelle Rückfragen zu klären und einen pünktlichen Bescheid zu erhalten.

Keine rückwirkende Rentenzahlung

Stellen Sie den Antrag zu spät, beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Auszahlung ist nur in Ausnahmefällen und maximal für drei Monate möglich. Das bedeutet: Wer seinen Antrag erst nach dem eigentlichen Rentenbeginn stellt, verliert unter Umständen bares Geld.

Muss ich einen Rentenantrag stellen?

Ja, Sie müssen einen Rentenantrag stellen, wenn Sie Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchten. Die Rente wird in Deutschland nicht automatisch ausgezahlt. Grundlage hierfür ist das sogenannte Antragsprinzip, das in § 19 Satz 1 SGB IV und § 115 SGB VI geregelt ist. Nach diesen Vorschriften werden Rentenleistungen grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Das bedeutet: Ohne einen ausdrücklich gestellten Antrag haben Sie keinen Anspruch auf Rentenzahlung, selbst wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen.

Eine Ausnahme besteht nur in sehr wenigen Sonderfällen, etwa wenn eine Regelaltersrente direkt im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. In der Praxis betrifft das jedoch die allermeisten Versicherten nicht.

Schritt-für-Schritt: So stellen Sie Ihren Rentenantrag richtig

  1. Kontenklärung vornehmen: Überprüfen Sie, ob alle Ihre Versicherungszeiten korrekt erfasst sind. Fehlende Zeiten, wie zum Beispiel Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten, sollten Sie rechtzeitig nachmelden.
  2. Beratung nutzen: Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater individuell beraten. So klären Sie offene Fragen und vermeiden Fehler.
  3. Unterlagen sammeln: Dazu gehören Ihr Personalausweis, Versicherungsnummer, Nachweise über Ausbildungszeiten, ggf. Nachweise über Kindererziehung oder Schwerbehinderung.
  4. Rentenantrag ausfüllen: Das geht online, per Post oder persönlich bei der Rentenversicherung.
  5. Antrag rechtzeitig abgeben: Idealerweise drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
  6. Rentenbescheid prüfen: Nach Erhalt des Bescheids sollten Sie die Angaben sorgfältig kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten können Sie Widerspruch einlegen.

Praktische Beispiele aus dem Alltag

Beispiel 1:
Herr Weber, Jahrgang 1962, möchte mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Er hat 45 Beitragsjahre gesammelt und kann so die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ nutzen. Bereits sieben Monate vor seinem geplanten Rentenbeginn lässt er sein Rentenkonto klären und stellt vier Monate vor dem Termin den Antrag. Der Rentenbescheid kommt pünktlich, und Herr Weber erhält seine erste Rentenzahlung direkt nach dem letzten Gehalt.

Beispiel 2:
Frau Hoffmann, Jahrgang 1965, hat eine Schwerbehinderung mit einem Grad von 50. Sie möchte mit 62 Jahren in Rente gehen. Sie informiert sich frühzeitig über die Abschläge und stellt ihren Antrag fünf Monate vor dem gewünschten Termin. So hat sie genug Zeit, alle Nachweise einzureichen und Rückfragen zu beantworten. Ihre Rente wird pünktlich gezahlt, ein finanzieller Engpass bleibt ihr erspart.

Beispiel 3:
Herr Schuster, Jahrgang 1959, vergisst, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, obwohl er ab Mai in Rente gehen könnte. Erst im Juli reicht er den Antrag ein. Die Rentenzahlung beginnt erst ab Juli, die Monate Mai und Juni gehen ihm verloren. Hätte er den Antrag rechtzeitig gestellt, hätte er keine Lücke gehabt.

Zusammenfassung: Rentenantrag rechtzeitig stellen

Wer seinen Rentenantrag rechtzeitig stellt, vermeidet finanzielle Verluste und sorgt für einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand. Klären Sie Ihr Rentenkonto frühzeitig, nutzen Sie Beratungsangebote und stellen Sie den Antrag spätestens drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten eines vorgezogenen Renteneintritts und lassen Sie sich die Auswirkungen (mögliche Abschläge) auf Ihre Rentenhöhe genau erklären.

Und auch wichtig: Ohne Antrag keine Rente! Wer eine gesetzliche Rente beziehen will, muss einen Rentenantrag stellen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind § 19 SGB IV und § 115 SGB VI.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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