Für alle, die ab 2027 erstmals eine Altersrente beantragen, bringt eine neue gesetzliche Regel eine spürbare Verbesserung: Die letzten Monate vor Rentenbeginn werden automatisch hochgerechnet – und können später noch zugunsten der Versicherten korrigiert werden, wenn tatsächlich mehr Entgelt geflossen ist. Damit sind höhere Weihnachtsgelder, Boni oder Überstunden kurz vor dem Ruhestand nicht mehr verloren, sondern können Ihre monatliche Rente dauerhaft erhöhen.
Worum es ab 2027 konkret bei der Rente geht
Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neue Altersrenten eine zentrale Änderung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI): Die bisher freiwillige Entgelthochrechnung wird zum Standardverfahren, und spätere Entgeltmeldungen des Arbeitgebers dürfen im Nachhinein noch berücksichtigt werden. Betroffen sind alle, die ab diesem Stichtag erstmals eine Altersrente erhalten – jährlich rund eine Million Menschen in Deutschland. Die Neuregelung beruht auf dem sogenannten SGB‑VI‑Anpassungsgesetz, das insbesondere die Vorschriften in § 70 und § 194 SGB VI anpasst. Für Sie bedeutet das: Der Rentenantrag wird einfacher, die Rente kann pünktlich beginnen, ohne dass Sie sich zwischen „schneller Zahlung“ und „möglicherweise höherer Rente“ entscheiden müssen.
Was bisher bei der Entgelthochrechnung galt – und wo das Problem lag
Bis Ende 2026 müssen Antragsteller im Rentenantrag ankreuzen, ob die Deutsche Rentenversicherung das Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn hochrechnen soll. Grundlage sind die letzten zwölf abgerechneten Monate; aus diesen Daten schätzt die Rentenversicherung die fehlenden Zeiten bis zum Rentenstart.
Das hatte zwei Haken:
- Wer die Hochrechnung wählt, bekommt zwar schnell einen Rentenbescheid, riskiert aber, dass spätere Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus) nicht in die Berechnung einfließen.
- Wer die Hochrechnung ablehnt, muss warten, bis alle Entgeltmeldungen vorliegen – die Rente wird dann rückwirkend gezahlt, beginnt aber später.
Besonders problematisch war, dass ein einmal erlassener Rentenbescheid auf Basis der Hochrechnung nach der bisherigen Rechtslage grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden durfte, selbst wenn der Arbeitgeber später höhere Entgelte meldete. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis mit Urteil vom 6. November 2025 ausdrücklich bestätigt. Folge: In Einzelfällen blieb die Rente dauerhaft niedriger, als sie bei vollständiger Entgeltmeldung hätte sein müssen.
Neue Regel ab 2027: Automatische Hochrechnung plus Korrekturmöglichkeit
Mit dem SGB‑VI‑Anpassungsgesetz wird die Wahlmöglichkeit im Rentenantrag abgeschafft: Ab 1. Januar 2027 erfolgt die Entgelthochrechnung automatisch für alle neuen Altersrenten. Die Deutsche Rentenversicherung kann damit weiterhin pünktlich berechnen und zahlen, ohne dass Sie sich noch mit komplizierten Antragsoptionen auseinandersetzen müssen.
Der entscheidende Fortschritt: Künftig dürfen später gemeldete Entgelte die Rente nachträglich erhöhen. Meldet Ihr Arbeitgeber Weihnachtsgeld, Leistungsbonus oder erhöhtes Gehalt in den letzten Monaten vor Rentenbeginn erst nachträglich, kann die Rentenversicherung die Entgelthochrechnung korrigieren und eine Neuberechnung mit Nachzahlung vornehmen. Dadurch entfällt der frühere Zielkonflikt zwischen „pünktlicher Rentenzahlung“ und „voller Ausschöpfung aller Entgeltbestandteile“.
Praxisbeispiel: Wie die neue Regel die Rente erhöht
Hier ein typisches Beispiel: Eine Beschäftigte geht zum 1. Februar 2027 in Altersrente und erhält im Dezember 2026 zusätzlich Weihnachtsgeld und einen Leistungsbonus. Nach der neuen Rechtslage werden diese Zahlungen zunächst über die automatische Hochrechnung geschätzt, können aber später noch korrigiert werden, wenn das tatsächlich erzielte Entgelt höher war.
Im Ergebnis kann die monatliche Rente dieser Versicherten deutlich höher ausfallen, als es nach der alten Rechtslage möglich gewesen wäre – und zwar ohne Verzögerung beim Rentenbeginn. Ihr Fall zeigt exemplarisch: Wer bis kurz vor Rentenbeginn arbeitet und variable Entgeltbestandteile erhält, profitiert besonders von der Neuregelung.
Für wen die Neuregelung gilt – und wer nicht profitiert
Die Änderungen gelten für alle neuen Altersrenten mit Beginn ab 1. Januar 2027. Profitieren können insbesondere:
- Beschäftigte, die bis unmittelbar vor Rentenbeginn arbeiten und in den letzten Monaten höhere Löhne oder Sonderzahlungen erhalten.
- Menschen mit schwankenden Einkommen, bei denen sich die letzten drei Monate vor Rentenbeginn deutlich von den vorangegangenen Zeiten unterscheiden.
Wichtig ist auch, wer nicht automatisch mehr bekommt: Bestandsrentner, deren Rente bereits vor 2027 begonnen hat, werden durch die Hochrechnungsregel nicht zusätzlich erhöht. Für sie bleiben vor allem die jährlichen Rentenanpassungen zum 1. Juli und mögliche zukünftige Reformen entscheidend. Eine generelle Rentenerhöhung „wegen Entgelthochrechnung“ gibt es also nicht – entscheidend sind immer die tatsächlichen Entgelte in den letzten Monaten vor Rentenstart.
Was steckt juristisch hinter dem SGB‑VI‑Anpassungsgesetz?
Das SGB‑VI‑Anpassungsgesetz ändert unter anderem § 70 und § 194 SGB VI und verankert die Hochrechnung als automatisches Standardverfahren für neue Altersrenten. Gleichzeitig schafft es eine gesetzliche Grundlage dafür, spätere Entgeltmeldungen bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen, obwohl der Rentenbescheid bereits ergangen ist. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die vom Bundessozialgericht bestätigte starre Rechtslage, nach der eine einmal vorgenommene Hochrechnung faktisch „eingefroren“ war.
Für die Praxis der Deutschen Rentenversicherung bedeutet das: Arbeitgeber werden elektronisch zur gesonderten Meldung der letzten beitragspflichtigen Einnahmen aufgefordert, die Rentenversicherung rechnet fehlende Monate auf Basis bereits gemeldeter Verdienste hoch und korrigiert später, wenn sich höhere tatsächliche Entgelte ergeben. Berechtigte Rentenansprüche sollen so nicht länger dauerhaft unberücksichtigt bleiben.
Welche Rolle spielen andere Reformbausteine wie Rentenerhöhung 2027?
Parallel zur Entgelthochrechnung steht voraussichtlich eine kräftige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027 im Raum: Prognosen der Deutschen Rentenversicherung gehen derzeit von einem möglichen Plus von rund 4,4 Prozent aus – endgültig beschlossen ist diese Anpassung aber noch nicht. Zusammengenommen können die neue Hochrechnungsregel und eine deutliche Rentenanpassung im Jahr 2027 für viele Neurentner bedeuten, dass sie mit einem spürbar höheren Startniveau in den Ruhestand gehen. Wichtig bleibt: Prognosen sind keine Gesetzesbeschlüsse; verbindlich wird die Rentenerhöhung erst mit der offiziellen Bekanntgabe im Frühjahr 2027.
FAQ: Neue Hochrechnung ab 2027 und ihre Folgen
Bekomme ich durch die neue Hochrechnung automatisch mehr Rente?
Nein. Die neue Regel sorgt nicht für eine pauschale Rentenerhöhung ab 2027. Ob Ihre Rente steigt, hängt davon ab, ob die tatsächlichen Entgelte in den letzten Monaten vor Rentenbeginn höher sind als die zunächst hochgerechneten Werte.
Gilt die Neuregelung auch für Renten, die vor 2027 begonnen haben?
Nein. Die Änderungen gelten nur für neue Altersrenten mit Beginn ab 1. Januar 2027. Bestandsrentner profitieren von der Hochrechnungsreform nicht, für sie bleiben vor allem die jährlichen Rentenanpassungen entscheidend.
Muss ich im Rentenantrag ab 2027 noch eine Wahl zur Hochrechnung treffen?
Nein. Die bisherige Wahlmöglichkeit entfällt; die Entgelthochrechnung erfolgt automatisch, Sie müssen nichts Spezielles beantragen. Das vereinfacht den Antrag und stellt sicher, dass die Rente pünktlich beginnen kann.
Was sollte ich als künftiger Rentner vor 2027 beachten?
Wenn Sie vor 2027 in Rente gehen, gilt noch die alte Rechtslage: Sie müssen sich im Antrag entscheiden, ob Sie die Hochrechnung möchten oder nicht. Bei hohen Sonderzahlungen kurz vor Rentenbeginn lohnt sich eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater.
Fazit: Rentenbeginn ab 2027 – mehr Fairness bei der letzten Lohnabrechnung
Die neue Hochrechnungsregel ab 2027 beseitigt einen zentralen Zielkonflikt im Rentenrecht: Sie müssen nicht länger zwischen einem schnellen Rentenbeginn und der vollständigen Berücksichtigung Ihrer letzten Entgelte wählen. Automatische Hochrechnung plus spätere Korrektur machen die Berechnung gerechter – vor allem für Beschäftigte, die kurz vor dem Ruhestand noch Weihnachtsgeld, Boni oder Gehaltssprünge erhalten. Wer seinen Rentenstart ab 2027 plant, sollte die neuen Spielregeln kennen, um keine Ansprüche zu verschenken und realistisch mit einer möglichen höheren Rente rechnen zu können.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Online‑Rechner und Informationen zur Rentenberechnung
- SGB VI Anpassungsgesetz