Wer früh kaputt gearbeitet ist und eine Erwerbsminderungsrente bekommt, lebt oft mit einer drückenden Angst: Wird beim Wechsel in die Altersrente plötzlich weniger überwiesen – und ist das am Ende „Rentenbetrug“? Genau diese Sorge kocht gerade hoch, weil Betroffene immer häufiger vorzeitig in die Altersrente wechseln und sich fragen, ob sie dabei übers Ohr gehauen werden. Alle Fakten, Fallstricke und Chancen rund um den Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente – und warum sich ein genauer Blick auf die eigenen Rentenunterlagen jetzt lohnt – gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Was wirklich hinter dem „Rentenbetrug“ steckt
Viele Versicherte befürchten, bei einem frühen Wechsel von der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) in die Altersrente Geld zu verlieren. In sozialen Medien und Foren fällt schnell das harte Wort „Rentenbetrug“, wenn Betroffene plötzlich andere Beträge auf dem Konto sehen oder von komplizierten Regelungen hören.
Juristisch ist diese Betrugsthese allerdings nicht haltbar, weil es einen klaren Schutzmechanismus im Gesetz gibt, der eine Schlechterstellung verhindern soll. Trotzdem bleibt das Gefühl vieler Menschen, dass sie ein System kaum durchschauen, das über ihre finanzielle Existenz im Alter entscheidet.
Bestandsschutz: Warum die Rente nicht einfach sinken darf
Kern der ganzen Diskussion ist der sogenannte Bestandsschutz. Dieser sorgt dafür, dass die Altersrente bei einem nahtlosen oder zeitnahen Übergang nicht niedriger ausfallen darf als die bisherige Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente – liegt er innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist, greift dieser Schutz automatisch.
Bestandsschutz bedeutet konkret: Die neue Altersrente muss mindestens so hoch sein wie die vorher gezahlte EM-Rente. Das gilt sowohl für Beziehende einer vollen als auch einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die in eine reguläre oder vorgezogene Altersrente wechseln.
Warum die EM-Rente oft höher wirkt
Ein häufiges Aha-Erlebnis: Viele wundern sich, warum die EM-Rente teilweise höher wirkt als die normale Altersrente. Grund dafür ist die sogenannte Zurechnungszeit – ein Rechentrick des Rentenrechts, bei dem so getan wird, als würde die versicherte Person bis zum regulären Rentenalter weiter Beiträge zahlen.
Beim Übergang in die reguläre Altersrente fällt diese „künstliche Hochrechnung“ weg, was theoretisch zu einem niedrigeren Rentenanspruch führen könnte. Genau an dieser Stelle greift aber der Bestandsschutz: Die Altersrente wird dann auf mindestens die Höhe der bisherigen EM-Rente angehoben, in einigen Fällen sogar übertroffen, etwa wenn zusätzliche Beitragszeiten oder rentensteigernde Zeiten hinzugekommen sind.
Wenn die Rente plötzlich mehr Freiheit bringt
Ein entscheidender Unterschied zwischen EM-Rente und Altersrente betrifft den Hinzuverdienst. Erwerbsgeminderte dürfen in der Regel nur begrenzt hinzuverdienen und meist nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten, wenn sie eine volle EM-Rente beziehen. Wer diese Grenze sprengt, riskiert die Einstufung als teilweise erwerbsgemindert oder sogar als erwerbsfähig – mit massiven finanziellen Folgen.
Mit dem Wechsel in die Altersrente kippt dieses System: Für Altersrentnerinnen und -rentner gelten die früheren strengen Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr. Ein unbegrenzter Hinzuverdienst ist möglich, theoretisch sogar in Vollzeit, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für Menschen, die gesundheitlich wieder belastbarer sind, öffnet sich damit eine völlig neue Freiheit, aber auch die Tür zu einem deutlich höheren Gesamteinkommen.
Woher das Gefühl der Ungerechtigkeit kommt
Genau dieser Bruch sorgt für politischen und gesellschaftlichen Sprengstoff: Wie kann jemand gestern „offiziell“ nur drei Stunden am Tag arbeiten dürfen und kurz nach dem Wechsel in die Altersrente wieder deutlich mehr oder sogar Vollzeit arbeiten? Kritiker sprechen dann schnell von „Rentenbetrug“ oder „Systemausnutzung“.
Rechtlich ist die Lage jedoch klar: Die Deutsche Rentenversicherung wertet einen Altersrentenbezug mit Hinzuverdienst nicht als Fehlverhalten. Erwerbsminderung und Altersrente sind zwei unterschiedliche Rechtszustände mit eigenen Regeln. Wer sich gesundheitlich erholt, kann nach dem Wechsel zur Altersrente legal mehr arbeiten und mehr verdienen – ohne Nachzahlungspflichten oder Strafvorwürfe.
Wann sich der frühe Wechsel lohnen kann
Spannend wird es, wenn es um die Frage geht, ob sich ein früher Wechsel in die Altersrente überhaupt rechnet. Besonders interessant ist das für Menschen mit Schwerbehindertenausweis oder langen Versicherungszeiten. Schwerbehinderte können teilweise schon mit etwa 62 Jahren in eine spezielle Altersrente wechseln, andere erreichen abhängig von Jahrgang und Beitragsjahren eine vorgezogene oder abschlagsfreie Altersrente ab Anfang 60.
Ein früher Wechsel kann etwa dann attraktiv sein, wenn:
- der Bestandsschutz die bisherige EM-Rente als Mindestniveau sichert.
- zusätzliche Entgeltpunkte durch Beiträge oder Kindererziehungszeiten die neue Altersrente sogar anheben.
- ein höherer Hinzuverdienst möglich wird und damit das Gesamteinkommen deutlich steigt.
In Einzelfällen bedeutet das: Mehr Flexibilität im Job, mehr Netto im Portemonnaie – bei gleichzeitig abgesicherten Rentenzahlungen.
Rechenbeispiel: So sieht der Wechsel in der Praxis aus
Wie das im echten Leben aussehen kann, zeigt ein typischer Fall: Ein 61-jähriger Versicherter bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente von rund 1.200 Euro im Monat, die durch Zurechnungszeiten höher liegt, als es seine bisherigen Beitragszeiten eigentlich hergeben würden. Mit 62 hat er die Möglichkeit, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen.
Entscheidet er sich für den Wechsel, greift der Bestandsschutz: Seine Altersrente darf nicht unter 1.200 Euro fallen. Hat er parallel noch Beiträge gezahlt oder werden weitere rentensteigernde Zeiten berücksichtigt, kann der Betrag sogar höher ausfallen. Nach dem Wechsel darf er – soweit es die Gesundheit zulässt – auch wieder länger als drei Stunden täglich arbeiten und sich ein zusätzliches Einkommen sichern.
Für alle in ähnlicher Situation gilt: Eine konkrete Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung oder eine unabhängige Beratungsstelle ist unverzichtbar, bevor Entscheidungen getroffen werden. Nur so wird klar, ob ein frühzeitiger Wechsel finanzielle Vorteile bringt oder ob es sinnvoller ist, zunächst in der EM-Rente zu bleiben.
Chancen, Risiken und der Blick aufs Konto
So attraktiv die neuen Freiheiten klingen: Mehr Einkommen aus Rente und Job bedeutet in vielen Fällen auch eine höhere Steuerlast. Dennoch steigt das verfügbare Gesamteinkommen häufig deutlich, wenn ein Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung möglich wird.
Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte besonders auf diese Punkte achten:
- Steuerliche Auswirkungen und mögliche Sozialabgaben auf das zusätzliche Einkommen.
- Auswirkungen auf eventuelle Sozialleistungen, Wohngeld oder Grundsicherung.
- Die eigene gesundheitliche Belastbarkeit, um Überforderung zu vermeiden.
Am Ende bleibt die Entscheidung hoch individuell: Für einige ist der frühe Übergang in die Altersrente mit Hinzuverdienst die Rettung aus einer finanziellen Sackgasse, andere sind mit der gesicherten EM-Rente besser bedient.
Fazit aus Sicht der Betroffenen
Von „Rentenbetrug“ zu sprechen, greift deutlich zu kurz und trifft die rechtliche Realität nicht. Das System kennt mit dem Bestandsschutz einen klaren Mechanismus, der verhindern soll, dass Betroffene beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente in ein finanzielles Loch fallen.
Gleichzeitig zeigt sich, wie kompliziert und erklärungsbedürftig das Rentenrecht ist – und wie sehr es verunsichert, wenn die eigene Existenz davon abhängt. Wer betroffen ist, sollte seine Entscheidung nicht aus Angst oder Halbwissen treffen, sondern auf Grundlage einer individuellen Berechnung und qualifizierten Beratung.


