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Rentencheck Spezial: So ändern sich die Steuern 2026

Im neuen "Rentencheck Spezial" zeigt Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., welche steuerlichen Änderungen Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2026 betreffen werden. Wir erklären verständlich, wie sich die Steuerpflicht auf Renten entwickelt, worauf Bürgerinnen und Bürger besonders achten sollten und welche Entlastungen oder Belastungen im nächsten Jahr vorgesehen sind. Dabei geht es nicht nur um Zahlen, sondern um konkrete Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen.

Die Steuerlast für Rentnerinnen und Rentner bleibt ein sensibles Thema, das viele Familien betrifft. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, möchte im Ruhestand Klarheit darüber haben, wie viel von der Rente tatsächlich bleibt. 2026 bringt hier einige wichtige Veränderungen, die aufgrund gesetzlicher Anpassungen und der schrittweisen Umstellung auf die volle Rentenbesteuerung gelten.

Vielen ist zwar bewusst, dass Renten zunehmend steuerpflichtig sind – doch die konkrete Berechnung und die politischen Entscheidungen dahinter wirken oftmals unübersichtlich. Genau hier setzt dieses “Rentencheck Spezial” an: Wir schauen uns an, was 2026 tatsächlich auf die Rentnerinnen und Rentner zukommt.

Vollversteuerung der Renten schreitet voran

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2023 die schrittweise Einführung der Vollbesteuerung beschleunigt wird. Renteneintrittsjahrgänge ab 2026 werden mit einem noch höheren zu versteuernden Rentenanteil konfrontiert. Ab 2040 sollen sämtliche Renten in voller Höhe steuerpflichtig sein. Für Neurentner im Jahr 2026 bedeutet das, dass ihr steuerfreier Rentenanteil nur noch etwa 14% beträgt. Damit steigt die tatsächliche Steuerpflicht im Vergleich zu heutigen Bestandsrentnern deutlich an.

Grundfreibetrag und Entlastungen

Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um inflationsbedingte Belastungen abzufedern. Für 2026 ist mit einer Anhebung des Grundfreibetrages auf rund 12.000 Euro pro Jahr (Schätzung nach aktueller Rechtslage) zu rechnen. Das heißt: Erst wer darüber hinaus Einkünfte erzielt, muss Steuern zahlen. Viele kleinere Renten bleiben somit steuerfrei. Gleichzeitig profitieren auch Rentenempfänger mit Zusatzeinkünften von dieser Entlastung.

Abzugsmöglichkeiten: Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können weiterhin als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt damit, dass Rentnerinnen und Rentner bereits Pflichtbeiträge leisten müssen. Wer zusätzlich eine private Kranken- oder Pflegeversicherung abgeschlossen hat, kann auch diese Beiträge steuerlich ansetzen. Das Bundesministerium der Finanzen bietet hierzu regelmäßig aktualisierte Informationen und Merkblätter zur Rentenbesteuerung, was dabei hilft, aktuelle Gesetzesänderungen oder relevante Details rechtssicher zu beachten. Dies mindert die Steuerlast erheblich, weshalb es sich lohnt, sämtliche Nachweise sorgfältig aufzubewahren.

Auswirkungen für Bestandsrentner

Wer bereits vor 2026 in Rente gegangen ist, profitiert von seinen persönlichen, einmalig festgelegten Freibeträgen, die lebenslang Bestand haben. Steuerlich entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns, nicht das Jahr einer späteren Anpassung. Allerdings können regelmäßige Rentenerhöhungen dazu führen, dass erstmals Steuerpflicht entsteht. So wird die Steuerlast für viele Bestandsrentnerinnen und -rentner zwar moderat steigen, doch die individuelle Berechnung sorgt für große Unterschiede.

Politische Diskussion: Steuerentlastungen für Senioren?

In Politik und Gesellschaft wird immer häufiger darüber diskutiert, ob die wachsende steuerliche Belastung der Rentnerinnen und Rentner gerecht ist. Verschiedene Parteien haben für 2026 und die kommenden Jahre Entlastungen, etwa durch steuerliche Freibeträge speziell für Senioren, in Aussicht gestellt. Ob und in welcher Form diese tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Für Betroffene ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig über mögliche Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Rentenbesteuerung 2026

Muss jede Rente automatisch versteuert werden?

Nein. Erst wenn die Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, entsteht Steuerpflicht. Viele kleinere Renten bleiben steuerfrei.

Gibt es auch für bestehende Rentner Änderungen?

Ja und nein. Der im Rentenbeginn festgelegte Freibetrag bleibt bestehen. Dennoch können jährliche Rentenerhöhungen dazu führen, dass erstmals Einkommensteuer fällig wird.

Welche Unterlagen verlangt das Finanzamt?

Im Regelfall den jährlichen Rentenbezugsmitteilungsbogen, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Zusatzrenten oder Nebenverdienste.

Was passiert bei Nebeneinkünften wie Mieteinnahmen?

Diese müssen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Sie erhöhen das Gesamteinkommen und können dazu führen, dass die Rentensteuerlast steigt.

Sollte man immer einen Steuerberater einschalten?

Nicht zwingend. Bei einfachen Fällen reicht oft die Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein. Bei komplexeren Situationen oder hohen Nebeneinkünften empfiehlt sich ein Steuerberater.

Fazit

Das Jahr 2026 bringt für Rentnerinnen und Rentner wichtige steuerliche Anpassungen mit sich. Während der steuerpflichtige Rentenanteil weiter steigt, sorgt die Erhöhung des Grundfreibetrags zumindest für eine gewisse Entlastung. Entscheidend bleibt die individuelle Situation: Einkommen, Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten bestimmen, ob und wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt. Mit unserem “Rentencheck Spezial” möchten wir Ihnen Orientierung geben, damit Sie finanzielle Überraschungen vermeiden und Ihre Rente bestmöglich planen können.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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