Die Rentenerhöhung 2025 klingt zunächst nach einer guten Nachricht: Ab Juli steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent – für Millionen Ruheständler ein Grund zur Freude. Doch nicht alle Rentnerinnen und Rentner werden diese Erhöhung tatsächlich im Portemonnaie spüren. Für manche bleibt vom Plus am Ende sogar weniger übrig als erwartet – oder sie profitieren gar nicht. Wer gehört dazu? Die Antwort auf diese Frage finden sie in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Rentner mit Grundsicherung: Erhöhung wird angerechnet
Wer im Alter oder bei Erwerbsminderung auf Grundsicherung angewiesen ist, erlebt oft eine Enttäuschung: Die Rentenerhöhung wird vollständig auf die Sozialleistung angerechnet. Das bedeutet:
- Steigt die Rente, sinkt der Grundsicherungsbetrag im gleichen Umfang.
- In manchen Fällen kann der Anspruch auf Grundsicherung sogar ganz entfallen.
- Wird die Rentenerhöhung dem Amt nicht rechtzeitig gemeldet, drohen Rückforderungen .
Das Resultat: Für diese Rentner bleibt die finanzielle Situation trotz Rentenerhöhung meist unverändert.
EM-Rentner mit Bürgergeld: Rentenerhöhung wird angerechnet
Rentner, die zusätzlich Bürgergeld beziehen, profitieren kaum oder gar nicht von der Rentenerhöhung. Das Bürgergeld dient als „Auffüllleistung“: Es stockt die Rente bis zum gesetzlich festgelegten Existenzminimum auf. Steigt die Rente, wird das Bürgergeld in gleicher Höhe gekürzt – das verfügbare Einkommen bleibt also gleich. Die Rentenerhöhung verpufft somit für diese Gruppe vollständig. Nur wer mit der Erhöhung über die Bürgergeld-Grenze kommt, verliert den Anspruch und muss dann von der (nun höheren) Rente allein leben.
Rentner mit Witwenrente: Freibeträge steigen, aber nicht jeder profitiert
Auch Empfänger von Witwen- oder Witwerrenten erhalten ab Juli 2025 mehr Geld, denn die Renten steigen um 3,74 Prozent. Gleichzeitig werden die Freibeträge für eigenes Einkommen erhöht: Der Grundfreibetrag liegt ab Juli 2025 bei 1.076,86 Euro, für jedes Kind kommen 228,22 Euro hinzu. Bis zu dieser Grenze bleibt eigenes Einkommen anrechnungsfrei, erst darüber wird die Witwenrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt.
Doch auch hier gilt: Wer Grundsicherung (Sozialhilfe) bezieht, muss die höhere Witwenrente voll anrechnen lassen – das Plus verschwindet im Sozialleistungsbezug. Zudem profitieren Witwen und Witwer mit höherem eigenem Einkommen kaum, da die Anrechnung ab dem Freibetrag greift und die Witwenrente entsprechend gekürzt wird.
Rentner mit Steuerpflicht: Mehr Rente, mehr Steuern
Mit der Rentenerhöhung steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente. Wer bereits Steuern zahlt oder durch das Plus über den Grundfreibetrag rutscht, muss mit höheren Steuerzahlungen rechnen. Besonders betroffen sind Rentner mit weiteren Einkünften wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen. Im Extremfall bleibt von der Erhöhung nach Steuern kaum noch etwas übrig.
Beitrag Pflegeversicherungsbeitrag steigt – Netto bleibt weniger
Ab Juli 2025 wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Für Rentner heißt das: Ein größerer Teil der Bruttorente geht direkt an die Pflegekasse. Besonders bitter: Der höhere Beitrag wird rückwirkend für das erste Halbjahr 2025 einmalig im Juli abgezogen. Dadurch fällt die Nettoauszahlung im Juli trotz Rentenerhöhung oft geringer aus.
2025 erleben viele Rentner deshalb eine Art „Springprozession“ ihrer Auszahlungen: Erst gibt es Abzüge durch die Pflegeversicherung, dann steigt die Rente, später folgt die reguläre Auszahlung. Das sorgt für Verwirrung und macht es schwer, die tatsächliche Erhöhung zu erkennen.
Zusammenfassung zu: wer nicht von der Rentenerhöhung 2025 profitiert
Für die meisten Rentner ist die Rentenerhöhung 2025 ein Grund zur Freude. Doch wer als Rentner Grundsicherung bezieht, steuerpflichtig wird oder von höheren Sozialabgaben betroffen ist, profitiert kaum oder gar nicht von der Rentenerhöhung 2025. Für sie bleibt das Plus oft nur auf dem Papier – und die finanzielle Lage ändert sich wenig.