Rentenkommission legt 30 Reformvorschläge vor: Rentenalter steigt, Rente mit 63 fällt

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Die Alterssicherungskommission (ASK) der Bundesregierung hat sich nach sechs Monaten intensiver Beratung auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt – früher als ursprünglich erwartet. Bereits am 23. Juni 2026 werden die rund 30 Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Damit bekommt die schwarz-rote Koalition nach offizieller Darstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mehr Zeit, die Vorschläge politisch und gesetzgeberisch vorzubereiten. Für Millionen Versicherte stellt sich nun die entscheidende Frage: Was ändert sich konkret – und wann tritt es in Kraft?

Was die Rentenkommission ist – und was nicht

Die Alterssicherungskommission ist ein unabhängiges Expertengremium aus 13 Mitgliedern, darunter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie je ein Abgeordneter von CDU, CSU und SPD. Sie wurde im Januar 2026 vom Bundesarbeitsministerium eingesetzt, um alle drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzliche, betriebliche und private – zu analysieren und Reformvorschläge zu erarbeiten.

Wichtig: Bei dem Paket handelt es sich ausdrücklich um Empfehlungen, keine Gesetze. Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, entscheidet allein die Bundesregierung. Die Kommission versteht ihr Werk aber nicht als Buffet, aus dem sich die Politik einzelne Maßnahmen heraussuchen soll, sondern als Gesamtpaket – alle 30 Empfehlungen greifen ineinander.

Rentenalter ab 2032 an Lebenserwartung gekoppelt

Das wohl weitreichendste Element des Pakets: Das Renteneintrittsalter soll ab dem Jahr 2032 schrittweise steigen – direkt gekoppelt an die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung. Grundlage ist das sogenannte „Zwei-zu-eins-Modell“:

Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um zwölf Monate, müssen Versicherte davon acht Monate länger arbeiten – und erhalten vier Monate länger Rente. Auf Basis aktueller Prognosen würde das Rentenalter damit etwa alle zehn Jahre um rund ein halbes Jahr angehoben.

Was das konkret bedeutet

Der bisherige Anstieg von 65 auf 67 Jahre, der seit 2012 gilt, wird 2031 abgeschlossen sein. Danach greift die neue Formel. Rein rechnerisch würde die Regelaltersgrenze auf dieser Basis folgende Werte erreichen:

JahrErwartetes Renteneintrittsalter
203167 Jahre (geltende Rechtslage)
2032Beginn der schrittweisen Anhebung
2071Voraussichtlich 69 Jahre
2091Voraussichtlich 70 Jahre

Von einer „Rente mit 70″ ist also frühestens in rund 65 Jahren die Rede. Die Kommission verzichtet bewusst auf konkrete Jahreszahlen für die Fernzukunft, da Lebenserwartung, Geburtenrate und der Einfluss Künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsmarkt über Jahrzehnte hinweg nicht seriös prognostizierbar sind.

Rente mit 63 soll vollständig abgeschafft werden

Einer der umstrittensten Punkte im Paket: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – im Volksmund „Rente mit 63″ – soll komplett wegfallen. Die Kommission begründet dies damit, dass sie die Rentenkassen stark belastet und dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte entzieht.

Gleichzeitig erkennt die Kommission an, dass es Menschen gibt, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Als mögliche Alternativen werden eine Reform der Erwerbsminderungsrente oder Sonderregelungen für körperlich besonders belastende Berufe diskutiert – konkrete Beschlüsse hierzu stehen aber noch aus.

Kapitalmarkt als neue Rentensäule – nach schwedischem Vorbild

Ein strukturell neues Element sieht die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Komponente innerhalb der Rentenversicherung vor. Orientiert wird sich dabei am schwedischen Modell, das Umlageverfahren und Kapitalanlage kombiniert.

Konkret sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig gemeinsam einen Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns in staatliche und private Fonds einzahlen – anfangs voraussichtlich je 0,5 Prozent pro Seite. Ziel ist es, durch Zinseszinseffekte über Jahrzehnte Rücklagen aufzubauen, die das Rentenniveau langfristig stabilisieren und nach Kommissionsprognosen ab 2040 auf bis zu 50 Prozent bis 2050 heben könnten.

Zum Vergleich: Derzeit fließen rund 18,6 Prozent des Bruttolohns als Beiträge direkt an die heutigen Rentnerinnen und Rentner – ohne jede Kapitalanlage.

Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 zurückkehren

Derzeit ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt – ein Mechanismus, der die jährlichen Rentenerhöhungen nicht einfach an Tarifabschlüsse koppelt, sondern am Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern ausrichtet. Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, fallen die Rentenerhöhungen geringer aus.

Die Kommission empfiehlt, diesen Faktor nach 2031 wieder einzusetzen. Das dämpft künftige Beitragssteigerungen – aber auch die jährlichen Rentenerhöhungen. Den daraus entstehenden Verlust soll nach dem Modell der Kommission die neue Kapitalkomponente ausgleichen.

Mehr Versicherte: Politiker und Selbstständige sollen einzahlen

Die Kommission will die Beitragsbasis verbreitern. Dem Vernehmen nach sollen künftig auch Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Selbstständige und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Minijobs sollen – bis auf Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler – rentenversicherungspflichtig werden, um insbesondere die Altersarmut von Frauen zu bekämpfen.

Beamtinnen und Beamte bleiben vorerst außen vor, obwohl Bundesarbeitsministerin Bas eine vollständige Integration gefordert hatte. Die Kommission schlägt stattdessen vor, die Zahl der Verbeamtungen künftig auf hoheitliche Staatsaufgaben zu beschränken – was die Zahl verbeamteter Lehrkräfte reduzieren würde. Zusätzlich sollen Bund und Länder verpflichtet werden, für Beamtenpensionen Rücklagen zu bilden.

Was die Kommission unangetastet lässt

Bereits beschlossene Maßnahmen der Bundesregierung greift die Kommission ausdrücklich nicht an – auch wenn sie diese intern kritisch bewertet:

Die von der CSU durchgesetzte Mütterrente III sowie die von der SPD erkämpfte Haltelinie – also die gesetzliche Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031 – bleiben bestehen. Die Kommission sieht es nicht als ihre Aufgabe, in geltende Gesetze einzugreifen.

Was jetzt passiert – und wann

Am 23. Juni 2026 stellt die Kommission unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise (ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit) die Ergebnisse gemeinsam mit Merz und Bas der Öffentlichkeit vor. Danach tritt die Bundesregierung in eine Klausur ein, um aus den Empfehlungen konkrete Reformpläne zu entwickeln. Eine gesetzgeberische Umsetzung könnte noch in dieser Legislaturperiode erfolgen – Beschlüsse sind aber frühestens ab 2027 zu erwarten.

FAQ: Rentenkommission 2026

Muss ich jetzt länger arbeiten?

Nein – noch nicht. Die Kommissionsvorschläge sind keine Gesetze. Erst wenn die Bundesregierung konkrete Reformen beschließt und der Bundestag zustimmt, ändert sich etwas. Die frühestmögliche Anhebung des Rentenalters würde laut den Empfehlungen erst 2032 beginnen.

Gilt die Rente mit 63 noch?

Ja, aktuell noch. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist bisher nicht abgeschafft. Solange kein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, gelten die bestehenden Regelungen. Wer plant, früh in Rente zu gehen, sollte die politische Entwicklung sorgfältig beobachten.

Was ist das Zwei-zu-eins-Modell genau?

Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen Versicherte nach diesem Modell acht Monate länger arbeiten – und dafür vier Monate länger Rente beziehen. Das Verhältnis von Arbeitszeit zu Rentenzeit bleibt also grob gleich, die absolute Dauer beider Phasen verlängert sich.

Profitiere ich von der neuen Kapitalrente?

Vor allem jüngere und mittelalte Beschäftigte würden langfristig profitieren, da der Zinseszinseffekt Zeit braucht. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, spürt die Kapitalkomponente kaum. Erst ab rund 2040 soll das Rentenniveau laut Kommissionsprognosen durch sie merklich steigen.

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