Seit dem 25. September liegt der letzte Baustein des laufenden Rentenpakets im Parlament: die Frühstart-Rente für Kinder. Gleichzeitig arbeitet das Arbeitsministerium an einem zweiten, weit größeren Gesetz. Es könnte die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren beenden. Für rentennahe Jahrgänge mit knappen Rücklagen wird die Ruhestandsplanung damit zur Rechnung mit mehreren Unbekannten.
Rentenpolitik läuft auf zwei Gleisen
Die Rentenpolitik der schwarz-roten Koalition läuft inzwischen auf zwei Gleisen. Das erste ist weitgehend abgearbeitet. Es umfasst das Rentenpaket, das der Bundestag am 5. Dezember 2025 mit 318 Ja-Stimmen gegen 225 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen verabschiedet hat. Daraus sind mehrere eigenständige Maßnahmen mit jeweils eigenem Zeitplan geworden: der höhere Rentenwert, die Haltelinie, die Aktivrente, die Mütterrente III und die Frühstart-Rente.
Das zweite Gleis ist deutlich brisanter. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt, und der Koalitionsausschuss will sie vollständig umsetzen. Ein beschlossenes Gesetz dazu gibt es bislang nicht. Welche Reform schon gilt und welche nur auf dem Papier steht, macht für Betroffene einen erheblichen Unterschied.
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Bürger & Geld auf Google News folgenRentenreform-Tabelle: Alle beschlossenen und geplanten Änderungen
| Maßnahme | Stichtag | Betroffene | Inhalt und finanzielle Wirkung | Stand Ende September 2026 |
|---|---|---|---|---|
| Rentenanpassung 2026 | 1. Juli 2026 | Alle Rentnerinnen und Rentner | Rentenwert steigt von 40,79 auf 42,52 Euro (plus 4,24 Prozent); Standardrente plus 77,85 Euro im Monat | In Kraft |
| Haltelinie Rentenniveau | bis 1. Juli 2031 | Alle Versicherten | Sicherungsniveau bleibt bei 48 Prozent, Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt | Beschlossen |
| Aktivrente | seit 1. Januar 2026 | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze | Bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei; Kranken- und Pflegebeiträge fallen weiter an | In Kraft |
| Mütterrente III | Gesetz ab 1. Januar 2027, Auszahlung ab 2028 | Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern | Erziehungszeit steigt von 30 auf 36 Monate, derzeit rund 21,26 Euro je Kind und Monat; Nachzahlung rückwirkend | Beschlossen, Auszahlung verzögert |
| Nachhaltigkeitsrücklage | mit Rentenpaket | Rentenversicherung | Mindestreserve steigt von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben | Beschlossen |
| Befristung ohne Sachgrund | mit Rentenpaket | Beschäftigte ab Regelaltersgrenze und Arbeitgeber | Befristete Weiterbeschäftigung ohne Sachgrund möglich | Beschlossen |
| Frühstart-Rente | geplant 1. Januar 2027, Förderung rückwirkend ab 2026 | Kinder von 6 bis 18 Jahren, zuerst Jahrgang 2020 | 10 Euro im Monat vom Staat in ein Vorsorgedepot, Auszahlung frühestens ab 65 | Erste Lesung erfolgt, Finanzausschuss berät, Bundesrat steht aus |
| Abschaffung der Rente nach 45 Jahren | offen | Nach Arbeitsentwurf ab Jahrgang 1967, ab Jahrgang 1972 kein allgemeiner Anspruch mehr | Früherer Rentenbeginn nur noch mit Abschlägen | Empfehlung, kein Referentenentwurf |
| Rente für langjährig Versicherte | offen | Versicherte mit 35 Jahren | Frühester Beginn steigt von 63 auf 64 Jahre | Empfehlung |
| Regelaltersgrenze an Lebenserwartung | nach 2031 | Nach Arbeitsentwurf ab Jahrgang 1968 | Nach heutigen Annahmen bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre | Empfehlung |
| Schutzrente | laut Arbeitsentwurf ab 1. Januar 2032 | Langjährig Versicherte mit gesundheitlich bedingtem Berufsausfall | Abschlagsfrei bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, mit Abschlag weitere drei Jahre früher | Empfehlung |
| Vertrauensschutz Altersteilzeit | Stichtag offen | Vor 1972 Geborene mit verbindlicher Altersteilzeit | Alte Altersgrenzen könnten erhalten bleiben | Nur im überholten Arbeitsentwurf |
| Gesetzliche Kapitalrente | ab 2028 geplant | Alle Beitragszahler | Zusätzlicher Beitrag von 2 Prozent, stufenweise in Schritten von 0,5 Prozentpunkten | Empfehlung |
| Versicherungspflicht für neue Selbstständige und Abgeordnete | offen | Neue Selbstständige ohne Pflichtabsicherung, Parlamentarier | Einbeziehung in die gesetzliche Rente | Empfehlung |
| Minijobs | offen | Minijobber bis 603 Euro | Sonderregeln bei Sozialabgaben sollen entfallen | Empfehlung |
| Freibetrag in der Grundsicherung im Alter | offen | Rentner mit ergänzender Grundsicherung | Renten sollen nicht mehr voll angerechnet werden | Empfehlung |
| Ende der Zwangsverrentung | offen | Langzeitarbeitslose ab 63 | Jobcenter sollen niemanden mehr in eine Rente mit Abschlägen drängen können; die Regel ist derzeit bis Ende 2026 ausgesetzt | Empfehlung |
Was schon auf dem Konto ankommt
Beim Rentenwert ist die Sache erledigt. Das Kabinett beschloss die Rentenwertbestimmungsverordnung am 29. April 2026, der Bundesrat stimmte am 12. Juni zu. Seit dem 1. Juli gilt ein Rentenwert von 42,52 Euro.
Eine Standardrente mit 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst liegt damit um 77,85 Euro höher als zuvor. Wer vor April 2004 in Rente ging, bekam das Plus bereits Ende Juni. Alle späteren Rentenjahrgänge sahen es erst Ende Juli auf dem Konto.
Für Beziehende von Grundsicherung im Alter bleibt vom Plus allerdings oft wenig übrig. Das Sozialamt rechnet die höhere Rente als Einkommen an, die Aufstockung sinkt entsprechend. Genau hier setzt eine der Empfehlungen der Kommission an: Ein neuer Freibetrag soll dafür sorgen, dass gearbeitete Jahre sich im Alter spürbar auszahlen.
Auch die Aktivrente ist seit Januar in Kraft. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Selbstständige, Gewerbetreibende, Minijobber und Beamte sind ausgenommen.
Mütterrente III: Gesetz 2027, Geld erst 2028
Ab dem 1. Januar 2027 zählen für vor 1992 geborene Kinder 36 statt 30 Monate Erziehungszeit. Damit ist die letzte Lücke zu jüngeren Kindern geschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung braucht für die technische Umsetzung jedoch bis 2028. Laufende Renten werden dann rückwirkend nachgezahlt, ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.
Beim aktuellen Rentenwert entspricht der zusätzliche halbe Entgeltpunkt rund 21,26 Euro im Monat je Kind. Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern käme damit auf etwa 63,78 Euro mehr. Bei fünf Kindern wären es rund 106,30 Euro im Monat.
Bis 2028 dürfte der Rentenwert allerdings noch zweimal steigen. Der tatsächliche Betrag liegt deshalb voraussichtlich etwas höher.
| Kinder vor 1992 geboren | Monatliches Plus (Beispielrechnung mit 42,52 Euro Rentenwert) |
|---|---|
| 1 Kind | rund 21,26 Euro |
| 2 Kinder | rund 42,52 Euro |
| 3 Kinder | rund 63,78 Euro |
| 5 Kinder | rund 106,30 Euro |
Frühstart-Rente: Seit Freitag im Parlament
Die Frühstart-Rente hat den längsten Weg hinter sich. Die Eckpunkte stammen vom 17. Dezember 2025. Den Regierungsentwurf beschloss das Bundeskabinett auf Vorlage des Finanzministeriums jedoch erst am 12. August 2026. Seit dem 7. September liegt er als Drucksache 21/7864 vor. Nach der ersten Lesung am 25. September ist nun der Finanzausschuss federführend, mitberatend sind unter anderem der Sozial- und der Familienausschuss.
Im Ausschuss steht auch die Entscheidung über eine öffentliche Anhörung an. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Nach den bisherigen Planungen soll das Verfahren noch 2026 abgeschlossen sein, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 greifen kann.
Geplant sind 10 Euro im Monat vom Bund für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren. Das Geld fließt in ein kapitalgedecktes Depot. Über zwölf Jahre summiert sich die staatliche Einzahlung ohne Rendite auf 1.440 Euro. Die Anspruchsprüfung und die Zahlungen soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übernehmen.
Starten soll die Förderung rückwirkend ab 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Für ältere Kinder können Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung erhalten sie jedoch nicht. Wer 2019 oder früher geboren wurde, geht also leer aus. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von 198 Millionen Euro im Jahr 2027, bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen.
Eine zentrale Frage ist noch offen: Profitieren Kinder aus Familien im Grundsicherungsbezug tatsächlich? Das hängt davon ab, ob die Eltern ein Depot eröffnen und ob Einzahlungen dauerhaft vor Anrechnung geschützt bleiben.
Die große Unbekannte: Rente nach 45 Jahren
Deutlich mehr Unruhe verursacht das zweite Gleis. Am 18. September wurde ein Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt. Danach soll § 38 SGB VI, also die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, gestrichen werden.
Der Entwurf sieht eine Staffelung nach Geburtsjahrgängen vor:
- Für die Jahrgänge 1964 bis 1966 bliebe die Rente mit 65 erhalten.
- Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 soll vor allem eine rechtzeitig verbindlich vereinbarte Altersteilzeit den Zugang sichern.
- Ab Jahrgang 1972 wäre der allgemeine Anspruch weg.
Noch am selben Abend stellte das Ministerium klar, es handle sich um ein überholtes Papier eines Fachreferats. Die Hausleitung sei damit nicht befasst gewesen.
Einen offiziellen Referentenentwurf gibt es bis heute nicht. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat im September Übergangslösungen und Vertrauensschutz zugesagt, konkrete Stichtage oder geschützte Jahrgänge nannte sie nicht. Die Koalition hält am Ziel fest, das Verfahren bis Jahresende abzuschließen. Referentenentwurf, Verbändeanhörung, Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssten dafür in rund drei Monaten durchlaufen werden.
Was ein Wegfall bedeuten würde, zeigt eine Beispielrechnung mit einer Bruttorente von 1.450 Euro. Beginnt die Rente 24 Monate vor der Regelaltersgrenze, fällt ein dauerhafter Abschlag von 7,2 Prozent an. Das sind rund 104 Euro weniger im Monat, lebenslang.
| Vorzeitiger Rentenbeginn | Abschlag | Minus bei 1.450 Euro Bruttorente (Beispiel) |
|---|---|---|
| 12 Monate | 3,6 Prozent | rund 52 Euro |
| 24 Monate | 7,2 Prozent | rund 104 Euro |
| 36 Monate | 10,8 Prozent | rund 157 Euro |
Für die Leserschaft dieses Portals ist ein weiterer Punkt besonders wichtig. Die Kommission empfiehlt, die sogenannte Zwangsverrentung dauerhaft abzuschaffen. Bislang konnten Jobcenter Langzeitarbeitslose ab 63 zu einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen verpflichten.
Diese Pflicht ist derzeit nur bis Ende 2026 ausgesetzt. Kommt die Reform nicht rechtzeitig, droht ab Januar wieder die alte Rechtslage. Die Bundesregierung hat die vollständige Umsetzung aller Empfehlungen angekündigt, einen Termin gibt es noch nicht.
Fahrplan: Die wichtigsten Termine
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 5. Dezember 2025 | Bundestag beschließt Rentenpaket |
| 19. Dezember 2025 | Bundesrat billigt Rentenpaket |
| 1. Januar 2026 | Aktivrente startet |
| 23. Juni 2026 | Alterssicherungskommission legt 33 Empfehlungen vor |
| 1. Juli 2026 | Rentenwert steigt auf 42,52 Euro |
| 2. Juli 2026 | Koalitionsausschuss kündigt vollständige Umsetzung an |
| 12. August 2026 | Kabinett beschließt Frühstart-Rente |
| 18. September 2026 | Arbeitsentwurf zur großen Reform wird bekannt |
| 25. September 2026 | Erste Lesung der Frühstart-Rente im Bundestag |
| Herbst 2026 | Ausschussberatung Frühstart-Rente, Referentenentwurf zur großen Reform erwartet |
| 31. Dezember 2026 | Aussetzung der Zwangsverrentung läuft aus |
| 1. Januar 2027 | Mütterrente III und Frühstart-Rente sollen in Kraft treten |
| 2028 | Auszahlung Mütterrente III, geplanter Start der Kapitalrente |
| 1. Juli 2031 | Haltelinie von 48 Prozent endet |
Häufige Fragen zur Rentenreform 2026/2027
Ist die Rente nach 45 Beitragsjahren bereits abgeschafft?
Nein. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt unverändert. Ab Jahrgang 1964 ist sie mit 65 Jahren möglich. Die Abschaffung ist eine Empfehlung der Kommission, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.
Muss für die Mütterrente III ein Antrag gestellt werden?
Bei laufenden Renten mit bereits gespeicherten Erziehungszeiten nicht. Die Rentenversicherung zahlt die Erhöhung ab 2028 automatisch und rückwirkend zum 1. Januar 2027 nach. Fehlen Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto, ist eine Kontenklärung nötig.
Welche Kinder erhalten die Frühstart-Rente?
Gefördert werden sollen Kinder ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Jedes Jahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Ältere Kinder erhalten keine staatliche Förderung. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Was passiert mit der Zwangsverrentung durch das Jobcenter?
Die Pflicht zur vorzeitigen Rente mit Abschlägen ist bis Ende 2026 ausgesetzt. Die Kommission empfiehlt, sie ganz abzuschaffen. Ohne neue gesetzliche Regelung würde sie ab 2027 wieder gelten.
Einordnung: Viel Reform, wenig Verlässlichkeit
Die beschlossenen Teile der Reform sind solide, aber unspektakulär. Ein höherer Rentenwert, eine bis 2031 befristete Haltelinie und eine Mütterrente, die erst mit einem Jahr Verspätung ausgezahlt wird, schaffen noch keine Sicherheit für die Zukunft.
Schwerer wiegt das Kommunikationsversagen beim zweiten Reformteil. Seit Juni wissen Beschäftigte der Jahrgänge ab 1964, dass ihre abschlagsfreie Rente auf der Streichliste steht. Einen verbindlichen Stichtag kennen sie bis heute nicht. Wer seit dem 16. Lebensjahr auf dem Bau oder in der Pflege arbeitet, plant seinen Ausstieg nicht in drei Monaten.
Ein Arbeitsentwurf, der Altersteilzeit zum Schlüssel für Vertrauensschutz macht und das Ministerium zugleich dementiert, verunsichert mehr, als er klärt. Die Regierung schuldet den Betroffenen jetzt einen offiziellen Entwurf mit klaren Übergangsfristen, und zwar zügig.
Ebenso dringend ist eine Entscheidung zur Zwangsverrentung vor dem Jahreswechsel. Sonst müssten ausgerechnet Langzeitarbeitslose die Folgen eines verschleppten Verfahrens tragen.
