Frühstartrente: Was 10 Euro vom Staat bis zur Rente wirklich bringen

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Seit vergangenem Freitag liegt die Frühstartrente beim Parlament: Der Bundestag hat am 25. September 2026 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/7864) beraten, wie das Textarchiv des Deutschen Bundestages dokumentiert. Für Familien, bei denen am Monatsende kein Euro für Sparpläne übrig bleibt, geht es um ein staatliches Startkapital, das über Jahrzehnte wachsen soll.

Der Stand im Gesetzgebungsverfahren

Die Idee stammt aus dem Koalitionsvertrag, der Weg ins Gesetzblatt ist lang. Bereits am 17. Dezember 2025 hatte das Bundeskabinett die Eckpunkte festgelegt, den Regierungsentwurf legte das Bundesfinanzministerium jedoch erst am 12. August 2026 vor. Am 7. September 2026 erschien dazu die Bundestags-Drucksache 21/7864. Nach der ersten Lesung liegt der Entwurf nun im Parlament; federführend ist der Finanzausschuss.

Beschlossen ist damit noch nichts. Der Zeitplan der Regierung ist ehrgeizig: Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die ersten Auszahlungen beginnen 2027. Bis dahin müssen Ausschussberatungen, zweite und dritte Lesung sowie die Befassung des Bundesrates in rund drei Monaten über die Bühne gehen.

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StationDatum
Eckpunkte im Kabinett17. Dezember 2025
Regierungsentwurf im Kabinett12. August 2026
Bundestags-Drucksache 21/78647. September 2026
Erste Lesung im Bundestag25. September 2026
Geplantes Inkrafttreten1. Januar 2027
Förderung Jahrgang 2020rückwirkend für 2026

Wer das Geld bekommt und wer leer ausgeht

Kinder und Jugendliche sollen vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine monatliche staatliche Förderung in Höhe von 10 Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt wird. Über zwölf Jahre summiert sich die Förderung damit auf 1.440 Euro pro Kind.

Den Anfang macht ein einziger Jahrgang. Die Frühstartrente soll mit den im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kindern (Geburtsjahrgang 2020) starten; für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung ist aber nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der dann Sechsjährigen einbezogen. In vielen Familien bedeutet das: Das jüngere Kind erhält die Förderung, das ältere Geschwisterkind nicht. Genau dieser Ausschluss gilt als einer der größten Streitpunkte.

Einen eigenen Antrag soll es nicht brauchen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung nach den Plänen der Bundesregierung nicht erforderlich. Wird kein eigenes Depot eröffnet, sollen die Mittel im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage investiert werden. Prüfen und auszahlen soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet ist. Wichtig für die Einordnung: Die Frühstartrente ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein eigenständiges Instrument der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge.

Was aus 10 Euro im Monat werden kann

Das Bundesfinanzministerium wirbt mit eigenen Modellrechnungen: Allein aus der staatlichen Förderung entstehe bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro, daraus könnten bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden. Wie stark das Ergebnis von der angenommenen Rendite abhängt, zeigen eigene Beispielrechnungen der Redaktion. Angenommen sind monatliche Einzahlungen vom 6. bis zum 18. Geburtstag, danach ruht das Depot ohne weitere Beiträge bis zum Alter 67. Die Werte sind nominal und vor Kosten gerechnet.

Jährliche RenditeNur Staat (10 Euro), Wert mit 18Nur Staat, Wert mit 67Staat plus 15 Euro Eltern, Wert mit 18Staat plus 15 Euro Eltern, Wert mit 67
4 Prozentca. 1.840 Euroca. 12.500 Euroca. 4.590 Euroca. 31.400 Euro
6 Prozentca. 2.080 Euroca. 36.100 Euroca. 5.200 Euroca. 90.300 Euro
7 Prozentca. 2.220 Euroca. 61.000 Euroca. 5.540 Euroca. 152.400 Euro

Der Unterschied zwischen vier und sieben Prozent Rendite beträgt am Ende fast das Fünffache. Der Zinseszinseffekt über rund fünf Jahrzehnte ist der eigentliche Motor, nicht der monatliche Betrag. Ebenso deutlich wirkt die Inflation: Bei durchschnittlich zwei Prozent Teuerung pro Jahr hätten 61.000 Euro im Jahr 2069 nur noch etwa die Kaufkraft von gut 20.000 Euro heute.

Eltern und später die Kinder selbst sollen aufstocken dürfen. Zuzahlungen in den individuellen Vertrag sind vorgesehen und in der Höhe auf 6.840 Euro in jedem Jahr begrenzt. Die Produktauswahl wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge beschränkt. Nach dem 18. Geburtstag zahlt der Staat nichts mehr ein, das Kapital bleibt jedoch bis zur Regelaltersgrenze angelegt, die Erträge sind bis dahin steuerfrei.

Was das für Familien in der Grundsicherung bedeutet

Für Haushalte, die Grundsicherungsgeld beziehen, hat das Thema eine besondere Schärfe. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Bürgergeld-Leistung offiziell Grundsicherungsgeld, und die Vermögensregeln wurden verschärft: Statt der früheren Karenzzeit mit hohen Freibeträgen gelten nun deutlich abgesenkte, nach dem Alter gestaffelte Freibeträge.

Die Frühstartrente selbst ist so konstruiert, dass das Geld direkt ins Depot des Kindes fließt und nicht auf dem Familienkonto landet. Bereits der Koalitionsvertrag sah vor, dass das Sparkapital vor staatlichem Zugriff geschützt ist und erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird. Offen bleibt allerdings, wie dieser Schutz in den einzelnen Sozialgesetzbüchern verankert wird. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatte die Redaktion bereits nach dem Kabinettsbeschluss darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf bislang nicht klargestellt hat, ob die Frühstartrente wie geschütztes Altersvorsorgevermögen behandelt wird. Diese Frage dürfte in den Ausschussberatungen eine Rolle spielen, vor allem für Kinder mit Behinderung, die später dauerhaft auf Leistungen angewiesen sein könnten.

Kosten und Kritik

Für den Bund ist die Förderung überschaubar. Die Kosten werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben und sollen bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen. Politisch findet das Vorhaben breite Unterstützung: Unter den Parteien wird die Frühstartrente grundsätzlich positiv gesehen, mit Ausnahme der Linkspartei.

Aus der Wissenschaft kommen Hinweise zur Ausgestaltung. Ökonominnen vom ZEW, vom Leibniz-Institut SAFE und vom Sachverständigenrat haben in einem Policy Letter untersucht, was mit dem Geld geschieht, und verweisen auf Schweden: Wer dort keine Fondswahl trifft, landet automatisch im staatlichen Standardfonds, und das ist die große Mehrheit. Daraus leiten sie ab, politische Vorgaben und operative Umsetzung strikt zu trennen. Übertragen auf Deutschland heißt das: Gerade für Familien, die sich nicht aktiv um ein Depot kümmern, entscheidet die Qualität der staatlichen Standardanlage über das Ergebnis.

Häufige Fragen zur Frühstartrente

Ist die Frühstartrente schon beschlossen?

Nein. Der Gesetzentwurf wurde am 25. September 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Die Bundesregierung will das Verfahren bis Jahresende abschließen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 gilt. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.

Welche Kinder erhalten die 10 Euro?

Nach dem Entwurf zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, rückwirkend für 2026. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Kinder, die 2026 bereits älter als sechs sind, erhalten keine staatliche Förderung, auch wenn für sie ein Depot eröffnet werden kann.

Wann kann das Geld ausgezahlt werden?

Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem 18. Geburtstag endet die staatliche Einzahlung, das Kapital bleibt aber angelegt und kann privat weiter bespart werden. Eine vorzeitige Verfügung für Ausbildung oder Führerschein ist nicht vorgesehen.

Wird die Förderung auf Grundsicherungsgeld angerechnet?

Die 10 Euro fließen direkt in das Depot und nicht auf das Konto der Familie. Der Koalitionsvertrag sieht einen Schutz vor staatlichem Zugriff vor. Wie dieser Schutz im SGB II und SGB XII konkret geregelt wird, ist im parlamentarischen Verfahren noch zu klären.

Meinung: Ein kleiner Betrag mit großem Symbolwert

Die Frühstartrente ist ein richtiger Schritt, aber kein Ersatz für eine auskömmliche gesetzliche Rente. 1.440 Euro Förderung über zwölf Jahre sind wenig Geld, der eigentliche Wert liegt in der langen Laufzeit und darin, dass erstmals auch Kinder aus Familien ohne finanzielle Spielräume ein eigenes Anlagevermögen erhalten. Genau diese Kinder profitieren aber am wenigsten von der Möglichkeit, 6.840 Euro im Jahr zuzuzahlen. Wer Chancengleichheit ernst meint, muss deshalb zwei Dinge im Gesetz festschreiben: eine starke, kostengünstige staatliche Standardanlage für alle, die sich nicht selbst kümmern können, und einen ausdrücklichen, lückenlosen Schutz des Depots in der Grundsicherung. Die Stichtagsregel, die ältere Geschwister ausschließt, bleibt ein Schönheitsfehler, den der Bundestag zumindest ehrlich begründen sollte.

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