Rentenschock für nach 1960 Geborene
Viele wissen es bis heute nicht: Das Rentenrecht unterscheidet scharf nach Geburtsjahr. Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gibt es kein Recht mehr auf die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Damit hat der Gesetzgeber den klassischen Berufsschutz abgeschafft – mit gravierenden Folgen.
Kein Schutz im erlernten Beruf – auch Hilfstätigkeiten zumutbar
Die Rentenversicherung prüft nicht mehr, ob der erlernte Beruf gesundheitlich ausgeübt werden kann. Maßgeblich ist nur noch, ob irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wäre – auch einfache Hilfsarbeiten. Für viele bedeutet das: Gesundheitliche Einschränkung allein sichert keine Rente mehr.
Erwerbsminderungsrente: Die harte Realität
Die einzige Option für nach 1960 Geborene ist die Erwerbsminderungsrente. Sie wird gewährt,
- wenn unter 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit bestehen (volle Rente),
- oder zwischen 3 und unter 6 Stunden (teilweise Rente).
Wichtig: Schon die theoretische Möglichkeit, in einem anderen Beruf noch einige Stunden arbeiten zu können, kann den Anspruch zunichtemachen.
Ausführliche und stets aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente stellt die Deutsche Rentenversicherung – Erwerbsminderungsrente bereit.
Finanzielle Lücke größer als viele denken
Die Erwerbsminderungsrente fällt in der Regel deutlich niedriger aus als ein früheres Einkommen oder die historische Berufsunfähigkeitsrente. Damit wächst die finanzielle Lücke dramatisch. Experten sprechen offen davon, dass die gesetzliche Lösung oft nicht reicht, um den Lebensstandard zu sichern.
Konsequenz: Ohne private Vorsorge droht Altersarmut
Fachleute raten daher dringend, über private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder andere Vorsorgemodelle nachzudenken. Denn wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, riskiert massive Einbußen und im Ernstfall sogar Altersarmut.
Was können Betroffene jetzt machen?
Viele nach 1960 Geborene stehen zunächst ratlos da, wenn sie erfahren, dass der Berufsschutz nicht mehr greift. Dabei gibt es konkrete Schritte, um die eigene Situation besser abzusichern:
- Erwerbsminderungsrente prüfen und frühzeitig beantragen
- Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte so früh wie möglich bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen.
- Ärztliche Atteste, Therapieberichte und Gutachten erhöhen die Chance auf Anerkennung.
- Widerspruch einlegen bei Ablehnung
- Rund die Hälfte aller Anträge wird zunächst abgelehnt.
- Wichtig ist, innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen und zusätzliche Belege beizufügen.
- Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht können hierbei entscheidend unterstützen.
- Beratung in Anspruch nehmen
- Kostenlose Beratungsangebote bieten z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), kommunale Rentenstellen oder Rentenberater.
- Dadurch lassen sich Fehler im Antragsverfahren vermeiden.
- Private Vorsorge aufbauen
- Da die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, sollten Betroffene sich über private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder alternative Absicherungen informieren.
- Auch betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenverträge können helfen, Einkommenslücken zu schließen.
- Gesundheit stabilisieren
- Reha-Maßnahmen („Reha vor Rente“) können einerseits die Erwerbsminderung hinauszögern, andererseits zu besseren Leistungen führen.
- Jede Maßnahme und Arztbehandlung sollte mit Dokumentation gesichert werden.
FAQ
Ab wann entfiel der Berufsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind.
Gilt die Erwerbsminderungsrente auch, wenn man den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Nein. Entscheidend ist ausschließlich die Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wie hoch ist die finanzielle Lücke zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente?
Oft mehrere Hundert Euro monatlich – abhängig von Rentenpunkten, Abschlägen und individueller Erwerbsbiografie.
Was wird empfohlen, um diese Lücke zu schließen?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder vergleichbare Vorsorgeprodukte.
Fazit
Für nach 1960 Geborene gilt: Kein Berufsschutz, keine Berufsunfähigkeitsrente – nur die Erwerbsminderungsrente. Das ist bitter, aber kein Grund zur Resignation. Wer rechtzeitig handelt, Beratung in Anspruch nimmt und private Vorsorge bedenkt, kann finanzielle Risiken abfedern und die eigenen Chancen im Ernstfall erheblich verbessern.