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Rentenstart Dezember 2025: Wer jetzt abschlagsfrei oder vorzeitig in Rente darf – alle Jahrgänge & Regeln im Überblick

Im Dezember 2025 können erstmals bestimmte Jahrgänge, die ihre jeweilige Altersgrenze und die nötigen Versicherungsjahre erreicht haben, in den Rentenbezug eintreten – sowohl regulär als auch über Sonderformen wie die Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte. Die wichtigsten Gruppen, Voraussetzungen und individuellen Besonderheiten werden nachfolgend auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., ausführlich dargestellt.

Regelaltersrente – Wer im Dezember 2025 erstmals regulär gehen kann

Die Regelaltersrente ist für jene vorgesehen, die die gesetzlich definierte Altersgrenze erreicht haben und mindestens fünf Versicherungsjahre nachweisen können. Im Jahr 2025 betrifft dies alle, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden. Ihr regulärer Rentenbeginn liegt bei 66 Jahren und 2 Monaten.

Wer am 1. Oktober 1959 geboren ist, kann ab dem 1. Dezember 2025 erstmals Regelaltersrente beantragen und beziehen.

Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 35 Jahre Versicherungszeit angesammelt hat und im Zeitraum zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurde, kann im Dezember 2025 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen – allerdings mit Abschlägen. Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeit aus den Jahrgängen 1960 bis 1961 erreichen im Dezember 2025 die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente, die „Rente mit 63“ genannt wird. Hier liegt das Mindestalter bei 64 Jahren und 2 Monaten.

Tabelle für 2025

RentenartJahrgängeVoraussetzungAltersgrenze / Abschlag
Regelaltersrente2.12.1958 – 1.10.19595 Jahre Versicherungszeit66 Jahre + 2 Monate, keine Abschläge
Langjährig Versicherte2.12.1961 – 1.12.196263 Jahre + 35 Jahre Versicherungszeit12,6–13,2% Abschlag
Besonders langjährig Versicherte2.8.1960 – 1.6.196145 Jahre Versicherungszeit64 Jahre + 2 Monate, keine Abschläge

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte mit mindestens 35 Beitragsjahren und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % können im Jahr 2025 die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ beziehen. 2025 ist das letzte Jahr, in dem ein Renteneintritt vor dem 62. Lebensjahr möglich ist – ab 2026 steigt die Schwelle auf mindestens 62 Jahre. Die betreffenden Geburtsjahrgänge liegen zwischen Februar und Dezember 1963; hier sind Abschläge von maximal 10,8 % zu erwarten.

Antrag und Vorteile des rechtzeitigen Rentenbeginns

Wer im Dezember 2025 die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Rentenantrag etwa drei Monate vorher stellen. Wichtig ist, alle Versicherungszeiten auf der Renteninformation zu prüfen und ggf. nachtragen zu lassen, damit ein möglichst früher und korrekter Rentenbeginn möglich wird. Jeder Monat länger im Job reduziert Abschläge um 0,3% – das kann sich langfristig deutlich auf die Rentenhöhe auswirken.

Besonderheiten: Abschlagsfreie und vorzeitige Rente

Insbesondere für besonders langjährig Versicherte gilt: Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat und zum Stichtag die entsprechende Altersgrenze, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Wer vorzeitig die langjährig Versicherte-Variante wählt (ab 63 Jahren und 35 Jahren Versicherungszeit), muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Diese liegen im Dezember 2025 typischerweise zwischen 12,6 % (Jahrgang 1961) und 13,2 % (Jahrgang 1962). Bei schwerbehinderten Menschen ist der Abschlag maximal 10,8 % und jeder Monat später verringert ihn um 0,3 Punkte.

Fazit: Wer ab Dezember 2025 in Rente gehen kann

  • Wer im Dezember 2025 66 Jahre und 2 Monate alt wird und mindestens 5 Jahre versichert ist, erhält die Regelaltersrente ohne Abschlag.
  • Versicherte Jahrgang 1960–1961 mit 45 Beitragsjahren können abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Langjährig Versicherte mit Jahrgang 1961–1962 und 35 Beitragsjahren starten mit einem Abschlag von 12,6–13,2 %.
  • Schwerbehinderte Jahrgänge Februar–Dezember 1963: Abschlag bis 10,8 %, aber letztmals vor 62 Jahren möglicher Rentenbeginn.


Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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