Wer zwischen 1975 und 1980 geboren wurde und irgendwann eine gesetzliche Rente bezieht, dürfte nach heutigem Rechtsstand einen der günstigsten Zeitpunkte im gesamten Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung erwischen. Grund ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2023, die den Anstieg der Steuerpflicht deutlich verlangsamt hat. Wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert, wird die Rente seit 2005 schrittweise stärker besteuert, während im Gegenzug die Rentenbeiträge während des Erwerbslebens zunehmend steuerlich absetzbar werden.
Seit der Erstveröffentlichung entsprechender Berechnungen hat sich die Ausgangslage an einer entscheidenden Stelle weiterentwickelt: Seit dem 10. März 2025 enthalten neue Einkommensteuerbescheide keinen Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung mehr. Wer eine Doppelbesteuerung der eigenen Rente vermutet, muss den Bescheid seither aktiv innerhalb der Einspruchsfrist anfechten, statt sich auf eine automatische Prüfung durch spätere Gerichtsurteile verlassen zu können.
Was hinter dem Systemwechsel steckt
Bis 2005 wurden Rentenbeiträge größtenteils aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt, während die spätere Rente weitgehend steuerfrei blieb. Mit dem Alterseinkünftegesetz wechselte der Gesetzgeber zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während des Erwerbslebens zunehmend steuerlich absetzbar, im Gegenzug steigt der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente Jahr für Jahr an. Dieser Umbau erstreckt sich über Jahrzehnte und betrifft grundsätzlich alle Jahrgänge, die zwischen 2005 und dem Abschluss der Übergangsphase in Rente gehen.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Problematisch wird es dort, wo beide Systeme aufeinandertreffen: Wer in der Erwerbsphase Beiträge nur teilweise absetzen konnte, aber im Alter einen hohen Anteil der Rente versteuern muss, zahlt unter Umständen auf einen Teil des Einkommens zweimal Steuern. Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Doppelbesteuerung wiederholt als unzulässig bezeichnet, ohne das geltende System insgesamt zu kippen.
Die Gesetzesänderung, die den Zeitplan verschoben hat
Ursprünglich sollte die volle Besteuerung der Renten bereits 2040 erreicht sein, der steuerpflichtige Anteil stieg dafür bis 2020 um jährlich zwei und danach um einen Prozentpunkt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde dieser Anstieg ab 2023 auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr abgeflacht, wodurch sich der Zeitpunkt der vollen Steuerpflicht auf 2058 verschiebt. Für alle, die ihre Erwerbsbeiträge in den kommenden Jahren vollständig von der Steuer absetzen können, aber später einen vergleichsweise moderat steigenden Rentenanteil versteuern, verbessert sich dadurch rechnerisch das Verhältnis zwischen Steuerlast in der Beitrags- und in der Auszahlungsphase.
Berechnungen von Finanzmathematikern zufolge liegt der Vorteil besonders bei den Jahrgängen 1975 bis 1980, während die Sparkasse in eigenen Analysen einen etwas breiteren Korridor von 1973 bis 1990 nennt. Zur Orientierung eine vereinfachte Beispielrechnung, keine individuelle Steuerberatung: Ein Arbeitnehmer mit Jahrgang 1978 und durchschnittlichem Einkommen könnte laut solchen Modellrechnungen über die gesamte Erwerbs- und Rentenphase hinweg einen Steuervorteil im mittleren fünfstelligen Bereich erzielen, verglichen mit dem ursprünglich für 2040 geplanten schnelleren Anstieg. Wie hoch der tatsächliche Effekt ausfällt, hängt stark vom individuellen Einkommen, dem Renteneintrittsalter und der Erwerbsbiografie ab.
Besteuerungsanteil im Zeitverlauf
| Renteneintritt | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfrei bleibender Anteil |
|---|---|---|
| 2005 | 50 % | 50 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2026 | 84 % | 16 % |
| 2058 | 100 % | 0 % |
Der einmal festgelegte steuerfreie Anteil gilt für die gesamte Rentenlaufzeit als fester Euro-Betrag, auch wenn die Rente durch spätere Anpassungen steigt.
Warum Selbstständige und Freiberufler besonders im Blick stehen
Nicht alle Berufsgruppen profitieren gleichermaßen vom neuen Zeitplan. Ein Gutachten der Universitäten Würzburg und Berlin im Auftrag des Bundesfinanzministeriums kam bereits 2023 zu dem Ergebnis, dass rund 55 Prozent der Selbstständigen und etwa 66 Prozent der Freiberuflerinnen und Freiberufler weiterhin von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten, da sie einen größeren Teil ihrer Altersvorsorge aus eigenem, bereits versteuertem Einkommen aufgebracht haben.
Was sich juristisch seit dem letzten Stand verändert hat
Der Bundesfinanzhof hatte am 19. Mai 2021 in zwei Grundsatzurteilen erstmals konkrete Berechnungsparameter für die Prüfung einer Doppelbesteuerung festgelegt, die Klagen der beiden betroffenen Rentner im Ergebnis aber abgewiesen: Urteil X R 33/19 und Urteil X R 20/19. Das Bundesverfassungsgericht nahm im November 2023 zwei dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.
Auf dieser Grundlage hat das Bundesfinanzministerium am 10. März 2025 mitgeteilt, dass die vorläufige Festsetzung der Einkommensteuer in Bezug auf die Rentenbesteuerung aufgehoben wird, wie aus der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Neue und geänderte Steuerbescheide enthalten seither keinen automatischen Offenhaltungsvermerk mehr. Für Bescheide, die vor diesem Stichtag mit Vorläufigkeitsvermerk ergangen sind, gilt eine Ablaufhemmung, die nach Fachbeiträgen regelmäßig bis zum 10. März 2027 relevant bleibt.
Trotz dieser verwaltungsseitigen Einschätzung ist die rechtliche Klärung nicht abgeschlossen: Beim Bundesfinanzhof sind mit den Aktenzeichen X R 18/23 und X R 9/24 weitere Revisionsverfahren anhängig, die zentrale Berechnungsfragen zur Doppelbesteuerung erneut aufgreifen und noch nicht entschieden sind.
Häufige Fragen zur Doppelbesteuerung der Rente
Was bedeutet Doppelbesteuerung der Rente konkret?
Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn die Summe der aus bereits versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge höher ist als der Teil der Rente, der über die statistische Lebenserwartung hinweg voraussichtlich steuerfrei bleibt. In diesem Fall wird ein Teil des Einkommens rechnerisch zweimal belastet.
Welche Jahrgänge profitieren am meisten von der Gesetzesänderung?
Nach vorliegenden Modellrechnungen liegt der stärkste Vorteil bei den Jahrgängen etwa 1975 bis 1980, da sie ihre Rentenbeiträge weitgehend vollständig absetzen können, während der Anstieg der Steuerpflicht auf ihre spätere Rente durch die Gesetzesänderung deutlich langsamer verläuft als ursprünglich geplant.
Was hat sich seit März 2025 bei den Steuerbescheiden geändert?
Neue und geänderte Einkommensteuerbescheide enthalten seit dem 10. März 2025 keinen Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung mehr. Wer eine Doppelbesteuerung geltend machen möchte, muss innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nach § 355 Abgabenordnung selbst aktiv werden.
Wie kann eine mögliche Doppelbesteuerung nachgewiesen werden?
Erforderlich ist eine individuelle Vergleichsrechnung zwischen den insgesamt eingezahlten, aus versteuertem Einkommen stammenden Beiträgen und dem voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzufluss über die statistische Restlebenserwartung. Grundlage dafür sind unter anderem Rentenbezugsmitteilungen, frühere Steuerbescheide und Nachweise über Vorsorgeaufwendungen.