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Arbeiten trotz Rente: Müssen Rentner Beiträge in die Rentenversicherung zahlen?

Immer mehr Rentner arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus – doch müssen sie trotz ausgezahlter Rente noch Rentenversicherungsbeiträge abführen? Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., beleuchtet die rechtliche Lage für 2025 und klärt, was sich 2026 mit der „Aktivrente“ grundlegend ändert.

Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland engagieren sich auch nach Rentenbeginn weiter im Berufsleben – teils aus finanziellen Gründen, teils weil sie Freude an der Arbeit haben. Doch wie sieht die rechtliche Lage 2025 aus? Müssen auch arbeitende Rentner Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, und was ändert sich im Jahr 2026? Hier liefert Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., einen umfassenden Überblick mit Ausblick, Expertenwissen und praktischen Tipps.

Rentner auf dem Arbeitsmarkt: Das neue Normal

Die Zahl der Erwerbstätigen im Ruhestand steigt seit Jahren stetig an. Manche bessern so ihre Rente auf, andere bleiben gern aktiv – und der Fachkräftemangel führt dazu, dass Arbeitgeber gezielt auch Senioren für sozialversicherungspflichtige Stellen anwerben. Doch das „Arbeiten trotz Rente“ ist nicht frei von gesetzlichen Tücken, vor allem bei der Rentenversicherung.

Die Grundfrage: Wer muss 2025 Beiträge in die Rentenversicherung zahlen?

Altersrentner ab Regelaltersgrenze

Rentner, die das gesetzliche Rentenalter (die sogenannte Regelaltersgrenze) erreicht haben, sind für ihren Hinzuverdienst in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen grundsätzlich rentenversicherungsfrei – müssen also keine Beiträge in die Rentenversicherung mehr zahlen. Das gilt sowohl für Vollrentner als auch für diejenigen, die nach wie vor Vollzeit arbeiten möchten.

Der Arbeitgeber hingegen muss nach wie vor seinen Anteil am Rentenversicherungsbeitrag abführen, obwohl dieser für den Beschäftigten selbst keine rentensteigernde Wirkung mehr hat. Wer dennoch mit seinen Beiträgen weiterhin eigene Ansprüche erhöhen möchte, kann freiwillig auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und dadurch auch weiterhin rentensteigernde Punkte erarbeiten.

Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Wer bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht und mehr als nur geringfügig (Minijob) arbeitet, bleibt grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil fallen an. Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Erwerbsminderungsrentner

Bezieher einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung unterliegen grundsätzlich weiter der Versicherungspflicht, sobald sie mehr als geringfügig beschäftigt sind. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen dabei 2025 deutlich – bis zu 19.661 Euro jährlich bei voller Erwerbsminderung, bis zu 39.322 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung.

Welche Beiträge fallen für arbeitende Rentner an?

KategorieBeitrag Rentner 2025Beitrag Arbeitgeber 2025Besonderheiten
Altersrentner ab RegelalterNeinJaAuf Antrag freiwillig weiterhin versicherungspflichtig möglich
Altersrentner vor RegelalterJaJaRentenversicherungspflicht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
ErwerbsminderungsrentnerJaJaErhöhung der Hinzuverdienstgrenzen 2025
Minijob (max. 556 €/Monat)Optional (Befreiungsantrag möglich)Pauschalbeitrag2% Pauschsteuer, keine Rentenkürzung

Das ändert sich 2026: Die „Aktivrente“ sorgt für einen Paradigmenwechsel

Ein politisches Großprojekt wird 2026 Realität: Die „Aktivrente“. Damit will die Bundesregierung Erwerbsarbeit im Ruhestand fördern und die Bürokratie für Hinzuverdienste drastisch vereinfachen.

Kernpunkte der Aktivrente ab 2026

  • Rentner dürfen ab dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat (24.000 Euro/Jahr) steuerfrei hinzuverdienen – unabhängig von anderen Einkünften.
  • Die Regelung gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner, nicht für Selbstständige oder Beamte.
  • Beiträge zur Rentenversicherung fallen dann weiterhin nicht für den Arbeitnehmer an, jedoch muss der Arbeitgeber seinen Pflichtanteil weiter abführen.
  • Rentner müssen kein Rentenaufschubmodell nutzen: Die Aktivrente kann zusätzlich zur vollen Altersrente genutzt werden, ohne dass Ansprüche oder Hinzuverdienstgrenzen tangiert werden.
  • Noch ist nicht final geklärt, ob diese Beträge auch sozialabgabenfrei werden; der finale Gesetzestext steht im Herbst/Winter 2025 aus.

Kritische Stimmen

Einige Experten bemängeln, dass Selbstständige oder Rentner mit vorgezogener Altersrente ausgeklammert sind – dies könnte eine verfassungsrechtliche Überprüfung nach sich ziehen. Auch die fiskalischen Auswirkungen stehen in der Debatte, da Steuerausfälle und weniger Beitragsaufkommen in Milliardenhöhe erwartet werden.

Typische Situationen – und was 2025/2026 gilt

Beispiel 1: Normale Vollrentner, sozialversicherungspflichtige Arbeit

  • Kein eigener Rentenversicherungsbeitrag ab Regelaltersgrenze
  • Arbeitgeberbeitrag weiterhin Pflicht
  • Ab 2026 bis zu 2.000 Euro Hinzuverdienst steuerfrei möglich

Beispiel 2: Minijob neben der Rente

  • Bis zu 556 Euro monatlich möglich, pauschale Steuer und Sozialabgaben
  • Kein eigenes Meldeerfordernis an die Rentenversicherung

Beispiel 3: Erwerbsminderungsrente

  • Hinzuverdienstgrenzen 2025: Erwerbsminderung voll 19.661 Euro, teilw. 39.322 Euro
  • Sozialversicherungspflicht weiterhin, Ausnahmen nur bei Minijob

FAQ: Die häufigsten Fragen zu Rentenversicherung und Zuverdienst

Müssen Rentner in jedem Job Versicherungsbeiträge zahlen?

Nein, ab Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt für Arbeitnehmer die Rentenversicherungspflicht – außer, sie möchten weiterhin eigene Anwartschaften erwerben und verzichten bewusst auf die Versicherungsfreiheit.

Gilt die Versicherungspflicht auch für Selbstständige?

Selbstständige Altersrentner sind nicht pflichtversichert und können üblicherweise freiwillig Beiträge zahlen – der neue Freibetrag der „Aktivrente“ ab 2026 gilt aber nicht für sie.

Gibt es für Minijobs noch Besonderheiten?

Im klassischen Minijob („geringfügige Beschäftigung“) bis 556 Euro/Monat sind Rentner entweder pauschal pflichtversichert oder können einen Befreiungsantrag stellen (Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag).

Kann ich meinen Rentenanspruch im Ruhestand noch erhöhen?

Wer auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und selbst Beiträge entrichtet, kann nach wie vor Punkte für eine höhere Rente sammeln.

Was ist mit Kranken- und Pflegeversicherung beim Hinzuverdienst?

Für Rentner in Beschäftigung fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an – unabhängig von der Art und Höhe des Zuverdienstes.

Fazit: Flexibel arbeiten im Alter – 2025 und 2026 eröffnen neuen Spielraum

Für Rentnerinnen und Rentner war Arbeiten neben der Rente nie flexibler als 2025 – Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner wurden abgeschafft, die Pflicht zur Rentenversicherung entfällt ab Regelaltersgrenze, und Arbeitgeber zahlen weiter den Versicherungsanteil.

Mit der Einführung der „Aktivrente“ 2026 wird der Nebenverdienst (bis 2.000 Euro/Monat) sogar steuerfrei gestellt – ein enormer finanzieller Anreiz für berufstätige Rentner. Wer seine Rente durch Erwerbsarbeit steigern will, muss aktiv den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklären. Die Entwicklungen für 2026 sollten wachsam beobachtet werden, insbesondere die Ausgestaltung der Sozialabgabenfreiheit.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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