Rentenversicherung muss über Teilrente bei Pflege aktiv aufklären – Gerichtsurteil!

Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Hannover bringt frischen Wind in die Rentenlandschaft: Die Deutsche Rentenversicherung muss Rentner aktiv über die Möglichkeit einer Teilrente informieren, wenn sie Angehörige pflegen. Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherten und eröffnet neue Chancen für eine höhere Rente durch zusätzliche Pflichtbeiträge aufgrund von Pflege!

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Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Hannover vom März 2025 stärkt die Rechte von Rentnerinnen und Rentnern und sorgt für mehr Transparenz beim Rentenbezug. Die Deutsche Rentenversicherung ist demnach verpflichtet, Versicherte aktiv über die Möglichkeit des Teilrentenbezugs zu informieren – insbesondere, wenn dadurch ein finanzieller Vorteil entstehen kann.

Hintergründe und Details zu diesem Urteil zur Rente hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Hintergrund: Teilrente und Pflege – mehr Rente durch Pflichtbeiträge

Im Mittelpunkt des Urteils stand der Fall einer Frau, die nach Eintritt in die Vollrente weiterhin einen Angehörigen pflegte. Sie hätte durch den Bezug einer Teilrente weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung über die Pflegekasse entrichten können. Diese zusätzlichen Beiträge hätten ihre spätere Rente erhöht. Die Versicherte argumentierte, dass sie bei entsprechender Aufklärung durch die Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente gestellt hätte, um von diesen Vorteilen zu profitieren.

Das Urteil: Informationspflicht der Rentenversicherung

Das Sozialgericht Hannover entschied, dass die Rentenversicherungsträger verpflichtet sind, Rentnerinnen und Rentner aktiv über die Möglichkeit einer frei wählbaren Teilrente (zwischen 10 % und 99,99 %) zu informieren, wenn sie von einer fortgesetzten nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit erfahren. Wird diese Aufklärung unterlassen, kann dies dazu führen, dass die Altersrente rückwirkend neu berechnet werden muss.

Zitat aus dem Urteil:

    „Das Sozialgericht (SG) hat in einer Entscheidung den Rentenversicherungsträger in der Pflicht gesehen, die Versicherte aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Unterlässt der Träger diesen Hinweis, kann dies eine Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung der Altersrente nach sich ziehen.“

Bedeutung für Rentner: Mehr Geld und Flexibilität

Dieses Urteil ist besonders relevant für Rentner, die neben dem Rentenbezug Angehörige pflegen. Sie können durch den Bezug einer Teilrente weiterhin Pflichtbeiträge sammeln und so ihre spätere Rente erhöhen. Die Rentenversicherung muss künftig aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen – andernfalls droht eine rückwirkende Neuberechnung der Rente zugunsten der Versicherten.

Zusammenfassung zum Urteil: Gericht stärkt Flexirente und Informationsrechte

Das Urteil unterstützt das gesetzgeberische Ziel des Flexirentengesetzes, das mehr Flexibilität und finanzielle Vorteile für Rentner schaffen soll. Versicherte sollten sich daher frühzeitig über ihre Optionen informieren und bei der Rentenversicherung gezielt nachfragen, ob ein Teilrentenbezug für sie sinnvoll ist.

Tipp: Wer einen Angehörigen pflegt und bereits Rente bezieht, sollte prüfen, ob die Teilrente eine attraktive Option ist – und gegebenenfalls eine Beratung bei der Rentenversicherung in Anspruch nehmen

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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