Wer in diesen Wochen Post vom Arbeitgeber bekommt, sollte genau hinschauen: Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2025 entscheidet mit darüber, wie hoch die eigene Rente später einmal ausfällt – und Fehler sind gar nicht so selten. Wer die Bescheinigung ungesehen abheftet oder sogar wegwirft, riskiert im schlimmsten Fall dauerhaft weniger Geld im Alter. Warum die Jahresmeldung so wichtig ist, welche Angaben jetzt unbedingt geprüft werden sollten, welche Fristen gelten und was bei Fehlern konkret zu tun ist – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Warum die Jahresmeldung 2025 so wichtig ist
Im ersten Quartal 2026 erhalten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2025. Das Dokument fasst zusammen, welche Entgelte gemeldet und welche Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt wurden.
Diese Daten fließen direkt ins persönliche Rentenkonto ein und bestimmen mit, wie viele Entgeltpunkte gutgeschrieben werden – und damit die spätere Rentenhöhe. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können dazu führen, dass Beiträge und Beschäftigungszeiten nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden und die Rente dauerhaft niedriger ausfällt.
Gesetzliche Grundlage und Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Meldung zur Sozialversicherung zu erstellen und elektronisch an die Einzugsstellen und die Rentenversicherung zu übermitteln (§ 28a SGB IV). Beschäftigte erhalten eine Ausfertigung als Jahresmeldung in Papierform oder digital, die als Nachweis über die gemeldeten Daten dient.
Neben der regulären Jahresmeldung sind auch Sondermeldungen vorgeschrieben, etwa bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses oder bei Rentenbeginn (§ 28a Abs. 2 SGB IV). Für die Rentenversicherung bilden sämtliche dieser Meldungen zusammen die Grundlage für die spätere Rentenberechnung (§ 149 SGB VI – Versicherungskonto).
Welche Angaben jetzt unbedingt geprüft werden sollten
Die Deutsche Rentenversicherung rät ausdrücklich dazu, die Jahresmeldung „sorgfältig“ zu prüfen und aufzubewahren. Im Fokus stehen vor allem diese Punkte:
- Name: Stimmt der vollständige Name, inklusive eventueller Namensänderungen (z. B. nach Heirat)?
- Versicherungsnummer: Muss exakt mit der eigenen Sozialversicherungsnummer übereinstimmen, sonst werden Daten im falschen Rentenkonto verbucht.
- Beschäftigungszeitraum: Der angegebene Zeitraum sollte lückenlos der tatsächlichen Beschäftigung im Jahr 2025 entsprechen.
- Bruttoverdienst / beitragspflichtiges Entgelt: Die ausgewiesene Summe sollte mit den eigenen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen übereinstimmen.
Weichen die Angaben von den eigenen Unterlagen ab, ist das ein Warnsignal: Schon kleine Differenzen beim Entgelt können später messbare Einbußen bei der Rente verursachen.

Fristen, Aufbewahrung und Bedeutung für die Rente
Nach Angaben der DRV sollen Beschäftigte die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2025 im Laufe des ersten Quartals 2026, vielfach bis spätestens Ende März, erhalten. Wer bis dahin nichts bekommen hat, sollte aktiv beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Meldung erstellt und ausgehändigt wurde.
Die Jahresmeldung sollte keinesfalls entsorgt werden: Die Rentenversicherung empfiehlt, sie bis zum Renteneintritt als Nachweis über gezahlte Rentenbeiträge aufzubewahren. Im Streitfall – etwa bei Unklarheiten im Versicherungsverlauf oder bei einem Rentenantrag – kann das Dokument helfen, Lücken zu schließen und Ansprüche zu belegen.
Was tun bei Fehlern oder fehlender Jahresmeldung?
Wer Fehler entdeckt, soll sich „umgehend“ an den Arbeitgeber wenden und eine Korrektur der Meldung verlangen, so die DRV. Der Arbeitgeber muss die Angaben dann per Storno- und Berichtigungsmeldung elektronisch neu übermitteln (§ 28a Abs. 5 SGB IV).
Reagiert der Arbeitgeber nicht oder bleiben Zweifel, können sich Betroffene direkt an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden oder die kostenlose Service-Hotline nutzen. Dort lässt sich auch der eigene Versicherungsverlauf anfordern oder online einsehen, um zu prüfen, ob die gemeldeten Zeiten und Entgelte tatsächlich korrekt im Rentenkonto verbucht sind.
Typische Fehler – und wie sie sich auswirken
In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehlerbilder auf, die sich langfristig teuer auswirken können. Typisch sind etwa:
- Falsche oder vertauschte Versicherungsnummern, sodass Beiträge einem anderen Konto zugeordnet werden.
- Unvollständige Beschäftigungszeiträume, beispielsweise fehlende Monate bei Jobwechsel oder Krankheit.
- Zu niedrig gemeldetes Bruttoentgelt, etwa nach Bonuszahlungen, Überstunden oder Minijob-Kombinationen.
Solche Unstimmigkeiten führen dazu, dass weniger Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, was die spätere monatliche Rente spürbar senken kann. Wer jetzt kontrolliert und korrigieren lässt, verhindert, dass Fehler sich über Jahrzehnte unbemerkt fortschreiben und am Ende zu vermeidbaren Verlusten im Ruhestand führen.
Offizielle Hinweise der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen rund um Jahresmeldungen, Versicherungsverläufe und Rentenansprüche bereit (z. B. DRV Bund, DRV Rheinland). In Pressemitteilungen betont die DRV regelmäßig, wie wichtig es ist, die Jahresmeldung zur Sozialversicherung zu prüfen und aufzubewahren, weil fehlerhafte Daten die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche „negativ beeinflussen“ können.
Unterstützung bieten auch Beratungsstellen und Service-Telefone der gesetzlichen Rentenversicherungsträger; zusätzlich informieren Krankenkassen, Lohnsteuerhilfevereine und Verbraucherzentralen über Meldepflichten und Rechte der Beschäftigten. Wer seine Unterlagen sortiert, die Jahresmeldungen Jahr für Jahr sammelt und mit den Lohnabrechnungen abgleicht, stärkt so seine Position für einen späteren reibungslosen Rentenantrag.
Quellen:
- Deutsche Rentenversicherung Bund – Pressemitteilung „Jahresmeldung auf Richtigkeit prüfen und aufbewahren“, 2026.
- Deutsche Rentenversicherung Bund – Hinweise zur Bedeutung der Jahresmeldung für die Rentenhöhe.
- Gesetzliche Grundlagen: §§ 28a SGB IV, 149 SGB VI.
