Rentenzahltag am 30. Juni 2025: Warum ist die Rente noch nicht erhöht?

Viele Rentnerinnen und Rentner erwarten am 30. Juni 2025 die nächste Rentenzahlung – doch die angekündigte Rentenerhöhung ist für die meisten noch nicht auf dem Konto angekommen. Warum ist das so? In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Rentenanpassung 2025 funktioniert und wann die erhöhte Auszahlung wirklich erfolgt.

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Für viele Rentnerinnen und Rentner ist der Zahltag der Rente ein entscheidender Termin im Monat. Am 30. Juni 2025 wird die Rente für den Monat Juni ausgezahlt – doch wer im Sommer 2025 auf sein Konto schaut, stellt fest: Die angekündigte Rentenerhöhung 2025 ist noch nicht auf dem Konto angekommen. Warum ist das so? Und wann kommt das Plus wirklich bei den Ruheständlern an? Wir erklären es in unserem Beitrag auf Bürger & Geld!

Rentenerhöhung 2025: Was wurde beschlossen?

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Diese Anpassung betrifft rund 21 Millionen Rentenbeziehende und soll die Teilhabe an der Lohnentwicklung sichern.

Warum ist die Rente am 30. Juni 2025 noch nicht erhöht?

Am 30. Juni 2025 gibt es eine Besonderheit: Rentner, die ihre Rente nachschüssig erhalten (das sind alle, deren Rentenbeginn ab April 2004 liegt), bekommen am 30. Juni die Rente für den Monat Juni ausgezahlt – und zwar noch zum alten Rentenwert. Die Rentenerhöhung ist in dieser Auszahlung noch nicht enthalten.

Wer vorschüssig Rente bezieht (Rentenbeginn vor April 2004), erhält die Rente für den kommenden Monat bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Für diese Gruppe wird die Rente für Juli schon am 30. Juni 2025 überwiesen – und zwar bereits mit dem neuen, erhöhten Rentenwert. Diese Rentner profitieren also tatsächlich einen Tag früher von der Rentenerhöhung.

Wann kommt die erhöhte Rente auf das Konto?

  • Nachschussrentner (Rentenbeginn ab April 2004):
    Die Rentenerhöhung wird erstmals mit der Auszahlung am 31. Juli 2025 wirksam – dann wird die Rente für den Monat Juli mit dem neuen Rentenwert überwiesen.
  • Vorschussrentner (Rentenbeginn vor April 2004):
    Die erhöhte Rente wird bereits am 30. Juni 2025 für den Monat Juli ausgezahlt.

Was passiert mit dem Auszahlbetrag?

Wichtig zu wissen: Die Rentenerhöhung gilt immer nur für die Bruttorente, also den Betrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Der tatsächliche Auszahlbetrag kann daher je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen.

Weitere Infos zur Rentenerhöhung 2025: Zwangszinsen für Rentner im Juli

Zusammenfassung: Warum ist die Rente am 30. Juni 2025 noch nicht erhöht?

Die Rente ist am 30. Juni 2025 bei den meisten Rentnern noch nicht erhöht, weil die Rentenanpassung erst zum 1. Juli 2025 in Kraft tritt und Nachschussrentner die Rente für den Monat Juni noch zum alten Satz erhalten. Erst mit der Juli-Auszahlung kommt das Plus auf das Konto. Vorschussrentner hingegen profitieren bereits am 30. Juni von der Erhöhung, da sie die Rente für den kommenden Monat im Voraus bekommen.

Tipp: Wer sich über den Zeitpunkt der Rentenerhöhung unsicher ist, sollte die Rentenanpassungsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung abwarten. Diese wird ab dem 15. Juni 2025 verschickt und informiert über die genaue Höhe der neuen Rente und den Zeitpunkt der Auszahlung.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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