Rentner werden 2025 weiter zur Kasse gebeten – Krankenversicherungsbeitrag steigt … sehr wahrscheinlich!

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte 2025 erneut angehoben werden. Das zeigen erste interne Berechnungen des Verbandes der BKK.

Rentner müssen 2025 voraussichtlich wieder mehr zur Krankenkasse zahlen.
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2025 wird kein gutes Jahr für Rentner. Nach jüngsten Berechnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen wird der Zusatzbeitrag  zur Krankenversicherung von 1,7 Prozent auf 2,45 Prozent angehoben werden. Rentner müssen die Hälfte hiervon selbst tragen. Das bedeutet weniger Nettorente ab 2025. Welche Mehrausgabe genau auf Rentner zukommen, erklären wir in unserem Beitrag.

Zusatzeitrag in Gesetzlicher Krankenversicherung steigt  2025 auf 2,45 Prozent

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird 2025 auch für Rentner wieder steigen.
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2025 wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich erneut angehoben werden. Auch Rentner sind betroffen und erhalten dann weniger Nettorente.

Nicht nur die Renten werden erhöht, so zum 01.07.2024. Auch der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird angehoben, voraussichtlich im März 2025. Damit werden  die Nettorenten wieder sinken. Die  Sozialversicherungsbeiträge werden 2025 fast 41 Prozent des Erwerbseinkommens ausmachen. Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird wahrscheinlich um weitere 0,75 Prozent von 1,7 Prozent bundeseinheitlich auf 2,45 Prozent steigen. Auch Rentner sind betroffen, allerdings nur gering. Sie müssen lediglich die Hälfte der Erhöhung selbst zahlen, die andere Hälfte zahlt die gesetzliche Rentenversicherung. Dennoch: es kommt eine Kürzung der Nettorente auf sie zu.


Kostenlawine für gesetzlich Krankenversicherte

Der Zusatzbeitrag in der GKV soll nach neusten Berechnungen im Jahr 2025 auf 2,45 Prozent steigen. Gegenwärtig liegt Deutschland schon an der Spitze, was die Sozialabgaben betrifft.

Es war der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK), der berechnet hat, dass im Jahr 2025 der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von aktuell 1,7% bundesweit  auf 2,45% erhöht werden muss. Möglicherweise wird die Erhöhung auch stärker ausfallen.

21 Millionen Rentner werden erneut weniger Geld im Portemonnaie haben

Die Erhöhung des Zusatzbeitrags hat dann, wie in diesem Jahr, wieder die Folge, dass die monatlichen Rentenauszahlungen ab April 2025 für die 21 Millionen Rentner sinken werden. Voraussetzung: die Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner pflichtversichert.


Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Krankenversicherungsbeitrag

Ein Lichtblick: gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer zahlen den Zusatzbeitrag nicht komplett, sondern nur zur Hälfte. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber je zur Hälfte. Das ist auch beim regulären Krankenversicherungs-Beitragssatz von 14,6 Prozent so. Arbeitnehmer und  Arbeitgeber zahlen jeweils 7,3% Prozent. Für Rentner in der Krankenversicherung der Rentner gilt ähnliches: Sie zahlen nur die Hälfte, die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.

Ursache für die Preissteigerungen beim Zusatzbeitrag

Die Ursache des Anstiegs des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung ist vor allem im teuren Gesundheitssystem zu suchen.  Der Bundesfinanzminister erklärte jüngst gegenüber der Presse, die  Höhe der Sozialausgaben seien eine Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Er plädierte für  ein Moratorium bei den Sozialausgaben. Allerdings sind damit nicht nur die Krankenversicherungsbeiträge gemeint, sondern auch sämtliche Ausgaben für die Rente.


Zusammenfassung zur Erhöhung des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung 2025

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ob es zu einer Erhöhung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2025 kommen wird, steht jetzt noch nicht abschließend fest. Es handelt sich bei den vorliegenden Zahlen lediglich um Prognosen, die intern von einigen Krankenkassen aufgestellt worden sind. Ob der Zusatzbeitrag erhöht wird und um welchen Prozentsatz, entscheidet jede Krankenkasse für sich selbst.