Rente: Weniger Geld für Rentner  im März 2024 – Krankenkassenzusatzbeitrag wird erhöht

Viele Rentner erhalten im März 2024 weniger Rente als zuvor. Das liegt an der Erhöhung des Krankenkassenzusatzbeitrags. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie viel Rente weniger ausgezahlt wird und wer davon betroffen ist.

Krankenkassenzusatzbeitrag für Rentner ab März erhöht
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Nicht der komplette Krankenkassenbeitrag, sondern lediglich der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung ist Anfang des Jahres 2024 erhöht worden. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Krankenkassen selbst. Im Durchschnitt liegt er 2024 bei 1,7 Prozent.

Für Arbeitnehmer wurden die Beiträge für die Krankenversicherung teilweise deutlich erhöht. Für Rentner kommt die Erhöhung des Zusatzbeitrags erst zwei Monate später. Warum? Und mit wie viel Prozent schlägt sich die Erhöhung nieder? Wir beantworten diese Fragen in unserem Beitrag

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird für Rentner im März 2024 erhöht

Der Krankenkassenzusatzbeitrag für Rentner wird ab März erhöht - Rentenzahlung gekürzt.

Im März erhalten viele Rentner weniger Geld – der Krankenkassenzusatzbeitrag wird bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen erhöht.

Im Schnitt stieg der Zusatzbeitrag 2024 nur um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent. Bei einigen Krankenkassen gab es jedoch eine Erhöhung um  0,8 Prozent. Bei diesen Kassen liegt der Zusatzbeitrag jetzt bei über 2 Prozent.

Für Rentner kommt die Anpassung des Krankenkassenzusatzbeitrags erst zwei Monate später. Ab März werden manche Rentner eine geringere monatliche Rentenzahlung auf ihr Girokonto erhalten. Einen schriftlichen Bescheid hierüber von der Rentenversicherung bekommen sie in aller Regel nicht.

Nicht alle Rentner sind von der Erhöhung des Krankenzusatzbeitrags betroffen

Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags

Die Erhöhung des Zusatzbetrages wird – wie der normale Krankenkassenbeitrag – zur Hälfte von der Rentenversicherung getragen. Bei Arbeitnehmern wird – parallel dazu –  eine Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent trägt die Rentenversicherung somit 0,1 Prozent der Erhöhung. Der Rentner erhält deshalb lediglich 0,1 Prozent seiner Rente weniger. Bei 1000 Euro Rente wäre das 1 Euro, den der Rentner weniger an Rente ausgezahlt erhielt. Diesen 1 Euro zahlt die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse.

Verzögerung der Beitragserhöhung bei Rentnern

Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag wurde bereits Anfang des Jahres angehoben. Die Rentenzahlung für Januar ist jedoch noch in gleicher Höhe wie im letzten Jahr erfolgt. Der Grund liegt darin, dass die Auswirkungen  diese Erhöhung bei gesetzlich versicherten Rentnern erst zwei Monate später greifen. Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt somit erst im Monat März. So ist die gesetzliche Regelung. Das ist aber auch bei einer Senkung der Krankenkassenbeiträge so. Anstieg und Senkung machen sich immer erst zwei Monate später bemerkbar.

Kein neuer Rentenbescheid

Die Anpassung des Krankenkassenzusatzbeitrags hat in den meisten Fällen keinen neuen Rentenbescheid oder keine neue Rentenanpassungsmitteilung zur Folge. Lediglich auf dem Kontoauszug ist erkennbar, dass ein etwas höherer Anteil von der Rente abgezogen und an die Krankenversicherung abgeführt wird

Zusatzbeitrag hat bei unterschiedlichen Krankenversicherungen unterschiedliche Höhe

Der Zusatzbeitrag wird zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz hinzu addiert und fällt  von Krankenkasse zu Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe aus. Der Grund: jede Krankenkasse kann über die Höhe des Zusatzbeitrags selbständig entscheiden. Das  Bundesgesundheitsministerium legt aufgrund einer Expertenschätzung jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das folgende Jahr fest, 1,7 Prozent für 2024. Letztendlich entscheidet jede Krankenkasse über die Höhe selbst.