„Mit dem Altersvorsorgereformgesetz schafft die Bundesregierung die Riester-Rente für Neuverträge ab und führt ab 1. Januar 2027 ein gefördertes Altersvorsorgedepot ein“, heißt es im Bundesfinanzministerium. Unsere Redaktion hat die aktuellen Regierungsentwürfe und fachlichen Stellungnahmen ausgewertet.

Was sich ab 2027 konkret ändert
Ab dem 1. Januar 2027 soll die bisherige Riester-Rente für Neuabschlüsse durch ein neues Altersvorsorgedepot ersetzt werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich bestehen und können weitergeführt werden, werden aber nicht automatisch umgestellt.
Kern der Reform ist ein gefördertes Depot, in dem vor allem Fonds und ETFs genutzt werden können, zum Teil ohne strenge Beitragsgarantie. Ziel ist eine renditestärkere, kostengünstigere und flexiblere private Altersvorsorge, insbesondere für kleine und mittlere Einkommen.
Wer betroffen ist – und wie
Betroffen sind alle, die bereits einen Riester-Vertrag besparen, sowie alle, die ab 2027 erstmals staatlich gefördert privat vorsorgen wollen. Für Bestandskunden gilt: Der bisherige Vertrag behält seine Förderlogik, es gibt keine automatische Kündigung. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Systematik des Altersvorsorgedepots soll aber möglich sein, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
Neu-Einsteiger ab 2027 können keine klassischen Riester-Verträge mehr abschließen, sondern nur noch nach dem neuen Modell vorsorgen. Besonders relevant ist dies für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, Eltern mit Kinderzulagen sowie Geringverdienende, die bisher stark von pauschalen Zulagen profitierten.
Neue Förderlogik und Beispielrechnungen
Die Förderung wird künftig stärker beitragsorientiert ausgestaltet: Entscheidend ist, wie viel im Jahr selbst eingezahlt wird. Geplant ist eine Grundförderung von 30 Cent pro Euro bis zu 1.200 Euro Jahresbeitrag und weiteren 20 Cent pro Euro für zusätzliche 600 Euro – insgesamt also bis zu 480 Euro Förderung pro Jahr. Eltern erhalten zusätzlich eine beitragsabhängige Kinderzulage von 25 Cent pro Euro bis maximal 300 Euro je Kind und Jahr.
Ein einfacher Rechenvergleich zeigt die Dimension:
- Zahlt eine alleinstehende Fachangestellte 100 Euro im Monat (1.200 Euro im Jahr) in das Altersvorsorgedepot ein, kann sie künftig auf bis zu 360 Euro staatliche Zuschüsse kommen – effektiv also 1.560 Euro Anlagevolumen.bundesfinanzministerium+1
- Eine Familie mit zwei Kindern, die ebenfalls 1.200 Euro jährlich einzahlt, kann zusätzlich bis zu 600 Euro Kinderzulagen erreichen und so auf bis zu 2.160 Euro gefördertes Jahresvolumen kommen.
Im bisherigen Riester-System war die volle Zulage an einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag gekoppelt, typischerweise 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Künftig reicht ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr, um überhaupt Zulagen zu erhalten; die komplizierte prozentuale Berechnung entfällt.
Ein von unserer Redaktion konsultierter Rentenexperte eines großen Arbeitgeberverbands ordnet ein: „Wer bislang knapp an den erforderlichen 4 Prozent scheiterte, kann im neuen System mit deutlich geringeren Mindestbeiträgen einsteigen – muss aber wissen, dass die Gesamtförderung konsequent an den eigenen Sparbetrag gekoppelt ist.“
Chancen und Risiken für Riester-Bestandskunden
Für heutige Riester-Sparer stellt sich die strategische Frage: Vertrag weiterführen oder in das neue System wechseln. Vorteil des Bestandsvertrags ist die bekannte Fördersystematik mit lebenslanger Verrentung und meist hoher Beitragsgarantie. Nachteil: Häufig hohe Kosten und begrenzte Aktienquote, was in der Niedrigzinsphase zu schwachen Renditen geführt hat.
Das Altersvorsorgedepot erlaubt mehr Kapitalmarktnähe, soll mit einem Kostendeckel von maximal 1,5 Prozent Effektivkosten arbeiten und teilweise auf 100-Prozent-Garantien verzichten. Damit steigen langfristig die Renditechancen, aber auch die Schwankungsrisiken. „Wer kurz vor der Rente steht, wird die Sicherheit klassischer Garantieprodukte höher gewichten müssen als drei oder vier Prozentpunkte mehr Renditechance“, sagt ein von uns befragter Finanzplaner, der seit über 20 Jahren Altersvorsorgeportfolios begleitet.
Eine exemplarische Einordnung:
- Ein 30-jähriger Riester-Sparer mit geringen Vertragskosten und solider Fondsanlage könnte vom Wechsel profitieren, wenn im neuen Depot ein breit gestreutes ETF-Portfolio mit höheren Aktienquoten gewählt wird.
- Eine 58-jährige Sparerin mit Riester-Rentenbeginn in weniger als zehn Jahren wird dagegen tendenziell die eingebaute Sicherheit ihres Altvertrags schätzen – auch wenn die Rendite im Vergleich zum Depot begrenzt bleibt.
Juristische Details, Fristen und Insider-Aspekt
Rechtlich wird die Reform im Altersvorsorgereformgesetz verankert, das die Förderung in das System der Einkommensteuer einbettet (u. a. §§ 10a, 79 ff. EStG analog fortentwickelt). Zugleich wird der Bestandsschutz für Altverträge klargestellt: Sie bleiben steuerlich begünstigt, solange die bekannten Voraussetzungen eingehalten werden. Zuständig für die praktische Umsetzung sind insbesondere das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), während die Anbieter weiterhin die Zertifizierung der Produkte beachten müssen.
Ein Insider-Detail, das in der parlamentarischen Beratung besondere Bedeutung erhält: In einem frühen Entwurf war eine automatische Standard-Überführung ruhender Riester-Verträge in ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot mit Default-ETF vorgesehen – mit Opt-out-Möglichkeit der Sparer. Nach Kritik aus mehreren Bundesländern, die auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Vertrauensschutzprinzip verwiesen, wurde diese automatische Umschichtung jedoch abgeschwächt und auf ein reines Wahlrecht reduziert. Dieser Punkt zeigt, wie sensibel der Gesetzgeber die Schnittstelle zwischen Verbraucherschutz, Vertragsfreiheit und langfristigen Rentenzielen inzwischen austariert.
Für Verbraucher bedeutet dies: Wer nichts unternimmt, bleibt im bisherigen Riester-System. Wer die höhere Renditechance sucht und Schwankungen akzeptiert, muss den Wechsel aktiv anstoßen und seine Anlagestrategie im Depot bewusst wählen. Experten empfehlen, insbesondere zum Jahreswechsel 2026/2027 die Informationen von BMF, BMAS und der Deutschen Rentenversicherung genau zu prüfen und gegebenenfalls unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) – FAQ und Presseinformationen zur Reform der privaten Altersvorsorge.bundesfinanzministerium+1
- Bundesregierung – Fragen und Antworten zur Ablösung der Riester-Rente und Einführung des Altersvorsorgedepots.bundesregierung+1
- justetf – Hintergrundberichte zu Funktionsweise und Produktlogik des Altersvorsorgedepots.
