Schritt für Schritt zur höheren Rente: Die wichtigsten rentenrechtlichen Zeiten

Wer in der gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, will wissen, wie hoch seine Rente später einmal sein wird. Bei der Berechnung der Rente spielen nicht nur die Beiträge, sondern auch rentenrechtliche Zeiten eine große Rolle. Wir erklären, was darunter zu verstehen ist.

Rentenrechtliche Zeiten - was das ist und wie wichtig sie sind!
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Die gesetzliche Rente bildet für viele Menschen das Fundament ihrer Altersvorsorge. Um die Höhe dieser Rente zu bestimmen, spielen sogenannte rentenrechtliche Zeiten eine entscheidende Rolle. Wer also seine Zukunft sicher will, muss rentenrechtliche Zeiten verstehen und nutzen!

Je mehr rentenrechtliche Zeiten Sie ansammeln, desto höher fällt Ihre spätere Rente aus.

Doch welche Arten von rentenrechtlichen Zeiten gibt es eigentlich? Wie können Sie Ihre individuellen Zeiten ermitteln und welche Auswirkungen haben diese auf Ihre Rente?

In diesem Artikel erklären wir die unterschiedlichen rentenrechtlichen Zeiten eund beleuchten alle wichtigen Aspekte zu diesem komplexe Thema.

Rentenrechtliche Zeiten: Was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?

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Was sind rentenrechtliche Zeiten? Wofür sind sie wichtig? Wir erklären es hier für alle künftigen Rentner!

Einfach ausgedrückt sind rentenrechtliche Zeiten die Zeiträume, die Sie in Ihrem Leben auf dem Weg zur Rente zurücklegen und die sich auf die Berechnung Ihrer Rentenansprüche auswirken.

Rentenrechtliche Zeiten sind also Zeiträume, die sich auf die Höhe Ihrer späteren gesetzlichen Rente auswirken. Dazu zählen sowohl Zeiten, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, als auch beitragsfreie Zeiten, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden können.

Welche Arten von rentenrechtlichen Zeiten gibt es?

Die rentenrechtliche Zeiten sind in § 54 Absatz 1 SGB VI aufgeführt. Danach sind die wichtigsten Arten von rentenrechtlichen Zeiten folgende:

 Pflichtbeitragszeiten: Hierzu zählen Zeiten, in denen Sie in einem pflichtversicherten Arbeitsverhältnis gestanden haben.

 Freiwillige Beitragszeiten: Sie können freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um Ihre Rentenansprüche zu verbessern. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie nach einer längeren Familienphase wieder in den Beruf einsteigen oder selbstständig tätig sind.

 Beitragsgeminderte Zeiten: Dazu zählen zum Beispiel Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Erwerbsminderung oder der Elternzeit. In diesen Zeiten werden Ihnen Rentenbeiträge aus Steuermitteln gutgeschrieben.

 Anrechnungszeiten: Bestimmte Zeiten, in denen Sie keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlen konnten, werden Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeiten angerechnet. Hierzu zählen zum Beispiel Zeiten der Schul- und Ausbildung, Zeiten des Kindererziehens und Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Wie kann ich meine rentenrechtlichen Zeiten ermitteln?

Sie können Ihre rentenrechtlichen Zeiten in Ihrem Rentenkonto online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung abrufen. Hierzu benötigen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer und ein Bund-ID-Konto.

Welche Auswirkungen haben rentenrechtliche Zeiten auf meine Rente?

Die Anzahl und die Länge Ihrer rentenrechtlichen Zeiten haben direkten Einfluss auf die Höhe Ihrer späteren Rente. Je mehr Beitragszeiten Sie haben, desto höher fällt Ihre Rente aus.

 Im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Kalendermonatsprinzip. Das bedeutet, dass anrechenbare rentenrechtliche Zeiten als kleinste Zeiteinheit mit einem Kalendermonat erfasst. Falls der Kalendermonat nur zu einem Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, gilt dieser Kalendermonat dennoch als voller Monat – so geregelt in § 122 SGB VI.

Rentenrechtliche Zeiten haben zudem Auswirkung auf die erreichte Mindestversicherungszeit.

Die Wartezeit  von 35 Jahre kann mit allen rentenrechtlichen Zeiten erfüllt werden. Die Wartezeit von 35 Jahren ist für die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzung für den Rentenanspruch.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt eine Wartezeit von 45 Jahren voraus. Für diese Wartezeit werden jedoch nur anerkannt:

  • Pflichtbeitragszeiten für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • Ersatzzeiten,
  • Berücksichtigungszeiten und
  • gleichgestellte Zeiten entsprechend § 51 SGB VI.

Zusammenfassung zu den rentenrechtlichen Zeiten

Rentenrechtliche Zeiten haben sind in zweifacher Hinsicht wichtig:

  • Sie haben Einfluss auf die Höhe der Rente.
  • Sie haben Einfluss auf die für den Rentenanspruch notwendige Wartezeit.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung