Hintergrund: Warum ändert sich die Rente für Schwerbehinderte?
Der Anstieg der Altersgrenzen ist Teil einer langjährigen Reform zur Stabilisierung der deutschen Rentenversicherung. Schrittweise wurden die Rentenaltersgrenzen seit 2012 für alle Versichertengruppen nach oben angepasst. Das Ziel: Angesichts der demografischen Entwicklung und gestiegener Lebenserwartung sollen die Beitragszahler länger im Berufsleben bleiben. Für schwerbehinderte Menschen galten bislang Übergangs- und Ausnahmeregelungen, die den vorzeitigen und teilweise abschlagsfreien Ruhestand ermöglichten.
Mit dem Geburtsjahrgang 1964 endet nun die letzte Übergangsregelung. Ab 2026 müssen sich alle ab diesem Jahrgang auf neue, einheitliche Rahmenbedingungen einstellen – und damit auch auf finanzielle Nachteile beim vorgezogenen Renteneintritt.
Die wichtigsten Änderungen ab 2026
1. Wegfall des Vertrauensschutzes
Bis Ende 2025 konnten schwerbehinderte Menschen vielfach früher und mit geringen Abschlägen in Rente gehen. Für ab 1964 Geborene entfällt dieser sogenannte Vertrauensschutz vollständig. Die abschlagsfreie Altersgrenze steigt auf 65 Jahre.
2. Vorzeitige Rente nur mit Abschlägen
Ab 2026 kann die Altersrente für Schwerbehinderte frühestens ab dem 62. Lebensjahr bezogen werden – allerdings nur mit dauerhaften Rentenabschlägen von bis zu 10,8 % (0,3 % pro Monat vorgezogener Renteneintritt). Wer beispielsweise mit 62 statt mit 65 in den Ruhestand geht, muss eine um bis zu ein Zehntel gekürzte Rente lebenslang hinnehmen.
3. Gleiche Voraussetzungen für alle ab 1964 Geborenen
Mindestens 35 Versicherungsjahre und ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bleiben notwendige Voraussetzungen für die vorgezogene Rente. Zusätzliche Sonderregelungen oder individuelle Übergangsfristen gibt es ab 2026 nicht mehr.
Tabelle: Renteneintritt und Abschläge ab 2026
Renteneintrittsalter | Max. Rentenabschlag | Abschlagsfreie Rente |
---|---|---|
62 Jahre | 10,8 % | ab 65 Jahre |
63 Jahre | 7,2 % | ab 65 Jahre |
64 Jahre | 3,6 % | ab 65 Jahre |
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Menschen mit Schwerbehinderung, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden und die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllen. Für frühere Jahrgänge gelten weiterhin die alten Übergangsregelungen. Dies betrifft Millionen Versicherte in Deutschland, für die eine fundierte Rentenplanung nun besonders wichtig wird.
Praktische Folgen für Betroffene
- Es wird schwieriger und teurer, die Altersrente für Schwerbehinderte vor dem regulären Rentenalter zu beanspruchen.
- Lebenslang niedrigere Rentenzahlungen bei frühem Renteneintritt können die eigene Absicherung spürbar verschlechtern.
- Die eigene Lebensplanung, etwa zur Finanzierung der Miete oder pflegerischer Unterstützungsleistungen, muss sorgfältig geprüft werden.
Was kann man tun? Empfehlungen für Betroffene
Frühe Information und Beratung
Eine rechtzeitige Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung oder spezialisierten Beratungsstellen ist sinnvoll. So lassen sich individuelle Auswirkungen und Optionen prüfen, etwa freiwillige Ausgleichszahlungen für Abschläge oder das Flexi-Rentenmodell.
Flexi-Rente und Ausgleichszahlungen
Es besteht die Möglichkeit, freiwillig zusätzliche Beiträge zu zahlen, um Rentenabschläge teilweise auszugleichen. Auch die Flexi-Rente, die den stufenweisen Übergang in den Ruhestand erlaubt, kann eine attraktive Alternative sein.
Persönliche Rentenberechnung
Jeder sollte die eigene Renteninformation prüfen, um den tatsächlichen Rentenbeginn und mögliche Rentenhöhen individuell feststellen und planen zu können.
Rechtlicher Status und Nachweise
Die Voraussetzungen – mindestens 35 Versicherungsjahre und ein Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 GdB – sollten frühzeitig überprüft und aktualisiert werden.
Kritische Stimmen und gesellschaftliche Folgen
Viele Sozialverbände und Betroffene kritisieren den Wegfall der Übergangsregelungen scharf. Der Schritt führe zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebenssituation schwerbehinderter Menschen und gefährde deren Teilhabe am sozialen Leben. Auch finanzielle Notlagen und Armut im Alter könnten zunehmen.
Fazit
Für Menschen mit Schwerbehinderung stellt die Rentenreform ab 2026 eine Zeitenwende dar: Ein abschlagsfreier vorzeitiger Renteneintritt ist ab Jahrgang 1964 nicht mehr möglich. Frühester Ruhestand mit dauerhaften Abschlägen ab 62, reguläre Rente erst ab 65 Jahren und höhere Hürden für eine solide Lebensplanung – das bedeutet die neue Gesetzeslage. Eine rechtzeitige Beratung und sorgfältige Vorbereitung sind für alle Betroffenen jetzt wichtiger denn je.
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„Ab 2026 fällt die Sonderregel für schwerbehinderte Renten: Jahrgang 1964 und jünger erhalten eine abschlagsfreie Rente erst ab 65 Jahren, früherer Renteneintritt ist nur mit dauerhaften Kürzungen möglich. Was sich ändert, wer betroffen ist – jetzt im Artikel!“grenzinfo+1
Teasertext (ca. 60 Wörter):
Ab 2026 ändert sich die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung grundlegend: Die abschlagsfreie Frührente entfällt, vorzeitiger Ruhestand ab 62 Jahren ist nur noch mit dauerhaften Kürzungen möglich. Welche Geburtsjahrgänge betroffen sind, wie hoch die Abschläge ausfallen und welche Alternativen bestehen, erfahren Sie hier!