So viel mehr Rente: Zwei Jahre länger arbeiten lohnt sich!

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Warum lohnt sich das – kurz erklärt

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch zwei Jahre weiterarbeitet und den Ruhestand verschiebt, wird doppelt belohnt: Erstens durch die zusätzlichen Rentenpunkte von den Beiträgen, zweitens durch einen Zuschlag von 0,5% für jeden Monat späteren Rentenbeginn (also 12% nach zwei Jahren). Beide Effekte wirken sich auf die gesamte monatliche Rente aus und zahlen sich lebenslang aus – unabhängig vom Bruttoverdienst.

Rechenbeispiel: Wie viel mehr bringt das?

Ein Durchschnittsverdiener, der regulär nach 45 Beitragsjahren in die Rente geht, erhält laut aktueller Rentenwert-Tabelle (2025: 40,79 € pro Rentenpunkt) eine monatliche Bruttorente von etwa 1.836 €. Wird der Eintritt in die Rente um zwei Jahre hinausgeschoben, kann die Rente auf rund 2.148 € pro Monat steigen – also +312 € mehr jeden Monat. Noch deutlich höher ist der Effekt bei überdurchschnittlichem Verdienst.

Tabelle: Mehr-Rente durch zwei Jahre länger arbeiten

Im Folgenden eine Vergleichstabelle für typische Einkommensniveaus; sie zeigt die zusätzlichen Rentenpunkte durch zwei weitere Beitragsjahre sowie die daraus resultierende Bruttorente mit und ohne den gesetzlichen Zuschlag von 12%.

EinkommensniveauZusätzliche Rentenpunkte (2 Jahre)Zusätzliche Bruttorente (ohne Zuschlag)Zusätzliche Bruttorente (mit 12 % Zuschlag)
unterdurchschnittlich0,9940,39 €45,24 €
durchschnittlich2,0081,58 €91,37 €
überdurchschnittlich3,00122,37 €137,06 €
Die Werte gelten für die monatliche Bruttorente – und das ein Leben lang.

Wie funktioniert der Zuschlag konkret?

Für jeden Monat, den der Rentenbeginn nach der Regelaltersgrenze hinausgezögert wird, gibt es einen Zuschlag von 0,5%. Nach zwei Jahren sind das 12% auf die gesamte monatliche Rente – inklusive aller neu gesammelten Rentenpunkte. Beispiel: Wer statt direkt mit 67 erst mit 69 in Rente geht, erhält diesen Zuschlag auf die dann erreichte Rente.

Für wen lohnt sich längere Erwerbstätigkeit besonders?

  • Beschäftigte mit hohem Einkommen: Mehr Beitragszahlungen bedeuten schnell zusätzliche Rentenpunkte
  • Personen mit stabiler Gesundheit: Längere Berufstätigkeit sollte möglich sein
  • Menschen mit kleiner Altersrente: Auch hier sorgt der Zuschlag für eine spürbare Aufstockung
  • Versicherte, die flexible Übergänge wünschen: Teilrente oder Flexi-Rente ermöglichen individuellen Ausstieg

Neue Prämien und Perspektiven ab 2026

Ab 2026 können Arbeitnehmende nach der Regelaltersgrenze eine „Rentenaufschubprämie“ erhalten: Verzichtet man auf den frühestmöglichen Rentenbezug, winkt eine steuerfreie Einmalzahlung, die je nach Dauer und Bruttorente fünfstellige Summen betragen kann. Parallel steigt der Nettoverdienst durch Entfall von Beitragsanteilen und mögliche Steuervergünstigungen weiter an.

FAQ

Kann ich auch in Teilzeit zwei Jahre länger arbeiten und profitieren?

a, auch Teilzeitbeiträge bringen zusätzliche Entgeltpunkte, allerdings in geringerem Umfang als Vollzeitbeschäftigung.

Gibt es Begrenzungen für den Zuschlag?

Der Zuschlag gilt unbegrenzt für jeden Monat nach Regelaltersgrenze, solange keine Rente beantragt wird. Es gibt kein Limit.

Wie wirkt sich ein niedriges Einkommen aus?

Auch bei kleinen Einkommen steigt die Rente spürbar – der prozentuale Zuschlag bezieht sich immer auf die gesamte Monatsrente.

Muss ich den Antrag auf späteren Rentenbeginn stellen?

Ja, ohne Antrag beginnt die Auszahlung nicht automatisch. Beratung durch die Rentenversicherung ist zu empfehlen.

Fazit: Zwei Jahre länger schaffen ein starkes Plus

Das Zusammenspiel von zusätzlichen Beitragsjahren und gesetzlichen Zuschlägen sorgt für einen erstaunlichen Zinseffekt bei der deutschen Altersrente. Ob unterdurchschnittliches oder hohes Einkommen – wer zwei Jahre länger arbeitet, profitiert nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig ein Leben lang. Die aktuellen und geplanten gesetzlichen Regelungen machen die Arbeitsverlängerung finanziell attraktiver denn je. Nutzen lässt sich das Modell durch individuelle Beratung und frühzeitige Planung des eigenen Renteneintritts.

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