Wer im Ruhestand nicht nur die Zeit, sondern auch das Einkommen flexibel gestalten möchte, findet heute zahlreiche Wege, um steuer- und abgabenfrei Geld dazuzuverdienen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Neue Freibeträge, die geplante Aktivrente und flexible Beschäftigungsmodelle machen es möglich, dass Rentnerinnen und Rentner ihre finanzielle Situation gezielt verbessern können – ohne Angst vor Abzügen oder Nachzahlungen. Doch welche Regeln gelten aktuell, und wie lassen sich die Vorteile optimal ausschöpfen?
1. Aktuelle Freibeträge und neue Regelungen
Ab 2025 profitieren Rentnerinnen und Rentner in Deutschland von deutlich höheren steuerfreien Hinzuverdienstgrenzen. Mit der geplanten Aktivrente dürfen Sie als Ruheständler bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das entspricht 24.000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben und entweder sozialversicherungspflichtig arbeiten oder selbstständig tätig sind.
Wichtige Eckpunkte:
- Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen
- Gilt für alle, die das reguläre Rentenalter erreicht haben
- Gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Selbstständigkeit
- Geplanter Start: Im Laufe des Jahres 2025
2. Minijobs: Die flexible Lösung für viele Rentner
Minijobs bleiben weiterhin eine attraktive Möglichkeit, um abgabenfrei dazuzuverdienen. Die aktuelle Verdienstgrenze liegt bei 538 Euro pro Monat. Solange Sie diese Grenze nicht überschreiten, bleibt Ihr Einkommen aus dem Minijob steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitgeber führen pauschale Beiträge ab, Sie als Arbeitnehmer profitieren von voller Flexibilität und behalten Ihren Rentenanspruch.
Vorteile von Minijobs für Rentner:
- Bis 538 Euro monatlich steuerfrei
- Keine eigenen Sozialabgaben
- Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Flexible Arbeitszeiten
3. Kombination verschiedener Zuverdienste
Wer neben einem Minijob weitere Beschäftigungen aufnimmt, kann die steuerfreien Beträge geschickt kombinieren. So lässt sich die monatliche Summe erhöhen, ohne dass Abgaben fällig werden. Wichtig ist, die jeweiligen Verdienstgrenzen einzuhalten und die Einkünfte korrekt zu deklarieren.
4. Selbstständigkeit und Online-Business
Immer mehr Rentner nutzen die Chancen der Digitalisierung, um selbstständig oder online tätig zu werden. Ob als Texter, Berater oder mit einem kleinen Online-Shop: Die neue Aktivrente eröffnet auch hier steuerfreie Spielräume bis 2.000 Euro monatlich. Wichtig ist, Einnahmen und Ausgaben sauber zu dokumentieren und die steuerlichen Freibeträge nicht zu überschreiten.
5. Steuerliche Besonderheiten und Tipps
- Steuererklärung: Auch bei steuerfreiem Hinzuverdienst kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, um Freibeträge optimal auszuschöpfen und Nachzahlungen zu vermeiden.
- Sozialversicherung: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, zahlt auf den Hinzuverdienst keine Beiträge mehr zur Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
- Kombination mit Bürgergeld: Wer Bürgergeld bezieht, muss zusätzliche Einkünfte angeben. Es gelten besondere Freibeträge, die individuell berechnet werden.
6. Fazit: Mehr Freiheit und finanzielle Sicherheit im Alter
Die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten Rentnerinnen und Rentnern ab 2025 deutlich mehr Spielraum, um steuer- und abgabenfrei das Einkommen zu steigern. Ob Minijob, Selbstständigkeit oder Aktivrente – wer die aktuellen Freibeträge nutzt und die Regeln beachtet, kann den Ruhestand finanziell sorgenfrei genießen.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen gesetzlichen Änderungen und passen Sie Ihre Zuverdienststrategie an. So sichern Sie sich langfristig steuerliche Vorteile und vermeiden unerwünschte Abzüge.