1. Irrtum: Die Rente kommt automatisch aufs Konto
Der Mythos: Viele glauben, dass nach Erreichen des Rentenalters die Rente automatisch ausgezahlt wird.
Die Realität: Die gesetzliche Rente kommt niemals ohne einen Antrag! Nur wer rechtzeitig – in der Regel rund 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn – einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellt, erhält die Auszahlung. Verspätungen führen zu fehlenden Zahlungen! Ein rückwirkender Antrag ist nur beschränkte und maximal für 3 Monate möglich.
2. Irrtum: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann immer mit 63 abschlagsfrei in Rente
Der Mythos: Nach 45 Beitragsjahren ist die abschlagsfreie Rente mit 63 für jeden erreichbar.
Die Realität: Das stimmt nur für wenige Jahrgänge. Für Ältere war die abschlagsfreie Rente ab 63 möglich, etwa für Versicherte ab Jahrgang 1953. Doch mit jedem jüngeren Jahrgang steigt die Grenze: Wer 1964 geboren ist, kann erst mit 65 Jahren und 45 Jahren Versicherungszeit abschlagsfrei gehen. Für die meisten gilt: Je jünger, desto später!
3. Irrtum: Das Renteneintrittsalter ist für alle gleich – 67 oder 63
Der Mythos: Jeder muss bis 67 arbeiten oder kommt mit 63 garantiert abschlagsfrei in Rente.
Die Realität: Das Renteneintrittsalter variiert nach Geburtsjahr und Versicherungsbiografie. Für die reguläre Altersrente gilt die Anhebung auf 67 stufenweise für alle ab Geburtsjahr 1964. Die Rente mit 63 (nach 45 Jahren) gilt nur für langjährig Versicherte – alle anderen müssen länger arbeiten oder nehmen Abschläge in Kauf.
4. Irrtum: Nebeneinkünfte als Rentner sind immer voll anrechnungsfrei
Der Mythos: „Sobald ich Rente bekomme, kann ich unbegrenzt dazuverdienen.“
Die Realität: Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell rund 66-67 Jahre je nach Geburtsjahr) gibt es keine Begrenzung mehr für den Hinzuverdienst. Wer vor dieser Grenze (z. B. als „Frührentner“) arbeitet, muss strenge Hinzuverdienstgrenzen einhalten, sonst wird die Rente gekürzt.
5. Irrtum: Kindererziehung oder Pflege wird in der Rente nicht berücksichtigt
Der Mythos: Nur die klassische Erwerbsarbeit zählt für die Rente, Kindererziehungszeiten gehen leer aus.
Die Realität: Zeiten der Kindererziehung (meist für bis zu 3 Jahre pro Kind) und Pflegezeiten werden bei der Rentenberechnung als sog. Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Gerade für Frauen schützen diese Zeiten das Rentenkonto nachhaltig und können Altersarmut vermeiden helfen. Stichwort: Mütterrente
6. Irrtum: Rente ist abgabefrei – es gibt keine Steuern oder Sozialversicherung
Der Mythos: Wer Rente bekommt, braucht weder Steuern noch Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Die Realität: Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig. Je nach Gesamteinkommen (inklusive Betriebsrenten oder Vermietung) und persönlichem Freibetrag kann eine Steuererklärung fällig werden. Zudem ist die Kranken- und Pflegeversicherung meist direkt vom Rentenbetrag einzubehalten.
7. Irrtum: Die Rentenhöhe ist garantiert und wird regelmäßig deutlich erhöht
Der Mythos: Meine bisherige Hochrechnung und die Renteninformationen sind fix, und die Rente wächst jährlich kräftig.
Die Realität: Die Rentenhöhe ist nie garantiert! Sie basiert auf der aktuellen gesetzlichen Lage, Lohn- und Beitragsentwicklung und kann durch politische Beschlüsse verändert werden. Rentenanerhöhtung fällt pro Jahr unterschiedlich aus – auch Nullrunden sind möglich.
8. Irrtum: Wer nie gearbeitet hat, bekommt keine Rente
Der Mythos: Ohne eigene Einzahlungen gibt es keinerlei Altersrente.
Die Realität: Wer nie gesetzlich versicherungspflichtig war, kann keine „eigene“ Rente beziehen. ABER: Viele, z. B. über den Ehepartner (Witwenrente / Witwerrente), durch Kindererziehungszeiten oder mit Grundsicherung im Alter, erhalten dennoch staatliche Leistungen. Wichtig ist Unterscheidung zwischen Altersrente, Grundrente und Grundsicherung.
9. Irrtum: Minijob bringt keine Rentenansprüche
Der Mythos: Geringfügige Beschäftigungen sind „rentenlos“, Minijobber gehen leer aus.
Die Realität: Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – sofern man sich nicht aktiv befreien lässt. Ein Minijob kann Rentenpunkte bringen, wenn Beiträge gezahlt werden. Wichtig: Befreiung ist freiwillig, Rentenanspruch dann geringer.
10. Irrtum: Die gesetzliche Rente reicht immer für ein gutes Leben aus
Der Mythos: Mit der Standardrente ist die Altersarmut kein Problem.
Die Realität: Die meisten Rentner in Deutschland bekommen weniger als 1.400 Euro Rente im Monat. Wer heute gut leben will, muss privat vorsorgen – etwa durch Betriebsrente, private Rentenversicherung oder Immobilien.
Wer nicht allein von der Rente leben kann, kann Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen.
Extra: Besonders häufige Missverständnisse aus dem Alltag
- „Rente mit 60 gibt es für normale Versicherte.“ Nur bestimmte Übertragungen aus ehemaligen DDR-Regelungen oder Schwerbehinderte kommen früher raus.
- „Eine Scheidung halbiert meine Rente.“ Tatsächlich wird nur das während der Ehezeit erworbene Rentenversicherungsguthaben aufgeteilt (Versorgungsausgleich).
- „Erziehungszeiten zählen immer voll.“ Es werden maximal 3 Jahre pro Kind anerkannt, nicht beliebig viele.
Tipps: So vermeiden Sie Rentenirrtümer
- Nehmen Sie regelmäßig (alle 3–5 Jahre) eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung vor.
- Stellen Sie den Rentenantrag rechtzeitig (3–6 Monate vorher).
- Prüfen Sie die jährliche Renteninformation sorgfältig und lassen Sie sich auf Wunsch beraten.
- Erkundigen Sie sich nach privaten und betrieblichen Zusatzvorsorgemöglichkeiten.
Zusammenfassung: die häufigsten Irrtümer zur Rente
Die gesetzliche Rente ist komplex, die Regelungen ändern sich regelmäßig – Irrtümer können teuer werden! Wer die wichtigsten Missverständnisse kennt und sich früh informiert, vermeidet Versorgungslücken und kann entspannter in den Ruhestand blicken. Diese Mythen zu entkräften ist ein Beitrag zu mehr Altersvorsorge und finanzieller Sicherheit.