Unbefristete EM-Rente: Wann sie dennoch entzogen werden kann

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Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente kann ganz oder teilweise entzogen werden. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für den Rentenanspruch weiterhin bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung darf das auch nach einer dauerhaften Bewilligung überprüfen. Betroffene müssen eine Kürzung allerdings nicht ungeprüft hinnehmen: Vor einer Entziehung wegen gesundheitlicher Besserung können sie sich äußern.[

Was bedeutet „unbefristet“ bei der Erwerbsminderungsrente?

Unbefristet bedeutet, dass die Rente kein festgelegtes Ablaufdatum hat. Sie müssen deshalb keinen regelmäßigen Weiterzahlungsantrag stellen. Eine Garantie, dass die Leistung unabhängig von späteren Veränderungen erhalten bleibt, ist damit nicht verbunden. Auch eine dauerhaft bewilligte Rente setzt voraus, dass die anspruchsbegründende Erwerbsminderung fortbesteht.

Nach § 102 Absatz 2 SGB VI wird eine arbeitsmarktunabhängige EM-Rente unbefristet geleistet, wenn eine Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Nach insgesamt neun Jahren Befristung ist davon auszugehen. Renten, deren voller Anspruch auch auf einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt beruht, können dagegen weiterhin befristet bleiben.

Wann darf die Rentenversicherung die EM-Rente entziehen?

Eine Entziehung kommt insbesondere infrage, wenn sich das gesundheitliche Leistungsvermögen wesentlich verbessert hat. Rechtsgrundlage für die Aufhebung einer ursprünglich rechtmäßigen Bewilligung ist dann § 48 SGB X. Die Rentenversicherung muss feststellen, welche maßgeblichen Verhältnisse sich seit der Bewilligung geändert haben. Eine bloß andere Bewertung unveränderter Umstände genügt dafür nicht.

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Maßgeblich ist grundsätzlich die tägliche Einsatzfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nach § 43 SGB VI gelten folgende zeitliche Grenzen:

Gesundheitliches LeistungsvermögenGrundsätzliche Einordnung
Unter drei Stunden täglichVolle Erwerbsminderung
Drei bis unter sechs Stunden täglichTeilweise Erwerbsminderung
Mindestens sechs Stunden täglichKeine Erwerbsminderung nach dieser allgemeinen Regelung

Sonderregelungen bleiben möglich, etwa bei bestimmten Behinderungen oder beim Berufsschutz für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Eine gesundheitliche Besserung kann deshalb zur Herabsetzung auf eine teilweise EM-Rente oder zum vollständigen Wegfall führen. Nicht jede Verbesserung einzelner Beschwerden reicht dafür aus.

Kann ein Nebenjob die unbefristete EM-Rente gefährden?

Ein Nebenjob führt nicht automatisch zum Verlust der Rente. Allerdings sind zwei Fragen getrennt zu prüfen: Passt die Tätigkeit noch zum festgestellten Leistungsvermögen? Und überschreitet das anrechenbare Einkommen die Hinzuverdienstgrenze? Eine Beschäftigung kann auch bei niedrigem Verdienst Anlass geben, das Leistungsvermögen zu überprüfen.

Für 2026 beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt sie bei mindestens 41.527,50 Euro; die persönliche Grenze kann höher sein. Eine einkommensbedingte Kürzung ist von einer Entziehung wegen wiederhergestellter Erwerbsfähigkeit zu unterscheiden.

Bei einer Arbeitserprobung bleibt der Rentenanspruch nach § 43 Absatz 7 SGB VI regelmäßig sechs Monate geschützt, obwohl die Arbeitszeit das bisher zugrunde gelegte Leistungsvermögen überschreitet. Die Hinzuverdienstregeln gelten weiter. Teilen Sie der Rentenversicherung Arbeitszeit, Tätigkeit und voraussichtlichen Verdienst zeitnah mit.

Was sollten Sie bei einer Überprüfung unternehmen?

Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist und reichen Sie angeforderte Unterlagen ein. Ärztliche Befunde sollten möglichst konkret beschreiben, welche Belastungen und Arbeitszeiten weiterhin ausgeschlossen sind. Bei einer Anhörung können Sie erläutern, weshalb aus Ihrer Sicht keine anspruchserhebliche Besserung eingetreten ist.

Fehlende Mitwirkung kann nach § 66 SGB I zur vollständigen oder teilweisen Leistungsentziehung bis zur Nachholung führen. Dafür gelten Voraussetzungen: Unter anderem müssen ein schriftlicher Hinweis auf die Folgen und eine angemessene Frist vorausgehen. Das ist rechtlich etwas anderes als der Nachweis wiedergewonnener Erwerbsfähigkeit.

Gegen einen Entziehungsbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist nach § 84 SGG drei Monate. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.

Welches Urteil bestätigt den Entzug einer unbefristeten EM-Rente?

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat bestätigt, dass auch eine seit vielen Jahren unbefristet gezahlte Erwerbsminderungsrente entzogen werden kann. In seinem Urteil vom 27. Januar 2026, Az. L 13 R 3210/23 hielt es die Aufhebung einer Dauerbewilligung für rechtmäßig. Entscheidend war eine nachgewiesene wesentliche Besserung des gesundheitlichen Leistungsvermögens.

Der Kläger hatte seit Januar 2003 eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Im August 2007 bewilligte die Rentenversicherung die Leistung auf Dauer. Nach einem späteren Überprüfungsverfahren hob sie diese Bewilligung mit Bescheid vom Juni 2019 auf. Vor dem Sozialgericht Freiburg hatte der Mann zunächst Erfolg; das Landessozialgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und wies seine Klage ab.

Das Gericht verglich die medizinischen Befunde aus der Zeit der Dauerbewilligung mit den Befunden zum Zeitpunkt der Rentenaufhebung. Es war davon überzeugt, dass die damals erheblichen psychischen Einschränkungen nicht mehr in vergleichbarer Ausprägung bestanden. Auch die weiteren Erkrankungen begründeten nach seiner Bewertung keine fortdauernde rentenberechtigende Einschränkung. Der Kläger konnte nach den Feststellungen des Senats wieder mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten.

Zugleich stellte das Gericht klar: Die Rentenversicherung trägt die Beweislast für die wesentliche Besserung. Lässt sich eine solche Veränderung nicht feststellen, geht diese Unsicherheit zulasten des Versicherungsträgers. Eine neue Bewertung allein genügt daher nicht – erforderlich ist ein nachweisbarer Unterschied gegenüber dem früheren Gesundheitszustand.

FAQ zum Entzug einer unbefristeten EM Rente

Muss ich eine Arbeitserprobung beantragen?

Nein. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung sollte jedoch zeitnah über die Beschäftigung informiert werden.

Ist ein Anhörungsschreiben bereits die Rentenentziehung?

Nein. Es gibt Ihnen Gelegenheit, vor der Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Umständen Stellung zu nehmen.

Kann eine Entziehung rückwirkend erfolgen?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen ja, beispielsweise bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer maßgeblichen Mitteilungspflicht. Eine Rückwirkung tritt nicht automatisch ein.

Muss ich nach neun Jahren nochmals eine Verlängerung beantragen?

Solange Ihr Bescheid eine Befristung enthält, sollten Sie rechtzeitig die Weiterzahlung beantragen. Neun Jahre Rentenbezug ersetzen keinen unbefristeten Bewilligungsbescheid.

Fazit zum Entzug einer unbefristeten EM-Rente

Ass. jur. Peter Kosick, Experte für Rentenrecht, ordnet ein: „Eine unbefristete EM-Rente schützt vor wiederkehrenden Verlängerungsanträgen, aber nicht vor einer rechtlich begründeten Überprüfung. Entscheidend bleiben das Leistungsvermögen und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen. Nehmen Sie Schreiben der Rentenversicherung ernst und prüfen Sie bei einer Entziehung die Widerspruchsfrist.“

Quellen

  • Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2026, Az. L 13 R 3210/23 – Entziehung einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente
  • Sozialgericht Münster, Urteil vom 25. Mai 2022, Az. S 14 R 167/19 – Beweislast bei der Entziehung einer Erwerbsminderungsrente; Veröffentlichung mit Entscheidungstext

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