Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat am 28. Oktober 2026 den Endbericht seiner eigenen Rentenkommission vorgestellt. Er fordert ein höheres gesetzliches Rentenniveau, eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für alle Beschäftigten und den Erhalt bestehender Rentenzugänge. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen zusätzliche Übergänge entstehen. Die Vorschläge sind politische Forderungen und schaffen noch keine neuen Ansprüche.
Was schlägt die DGB-Rentenkommission vor?
Die Kommission will die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung gemeinsam ausbauen. Das gesetzliche Rentenniveau soll zunächst auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent vor Steuern steigen. Zusammen mit einer verpflichtenden Betriebsrente strebt sie ein Nettogesamtversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent an. Das ist ein Sicherungsziel, keine individuelle Rentengarantie.
Die Empfehlungen wurden bereits im Juni 2026 beschlossen. Der nun vorgestellte Endbericht ergänzt sie um Analysen aus vier Arbeitsgruppen. Dabei stellt der DGB ausdrücklich klar: Nicht jede dort untersuchte Möglichkeit gehört zu den gemeinsamen Forderungen. Die DGB-Kommission ist außerdem von der Rentenkommission der Bundesregierung zu unterscheiden.
Bedeutet ein Rentenniveau von 53 Prozent mehr Geld für alle?
Ein höheres Rentenniveau würde die gesetzliche Rente gegenüber den Arbeitseinkommen stärken. Es bedeutet aber nicht, dass jeder Versicherte 53 Prozent seines letzten Gehalts erhält. Die Kennzahl vergleicht eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst mit dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, jeweils nach Sozialabgaben und vor Steuern.
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Sollten alle Arbeitgeber verpflichtet werden, eine zusätzliche Betriebsrente für ihre Beschäftigten zu finanzieren?
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Die geltende Haltelinie sichert das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent. Der DGB verlangt damit einen Ausbau über diese Absicherung hinaus. Wann die Stufen von 50 und 53 Prozent erreicht werden sollen, legt die zentrale Empfehlung nicht mit konkreten Kalenderjahren fest.
Was müssten Arbeitgeber für die Betriebsrente zahlen?
Alle Arbeitgeber sollen jährlich zwei Prozent des Bruttolohns für eine tariflich geregelte Betriebsrente aufbringen. Hinzu kommt ein Mindestbeitrag: Er soll 25 Prozent der monatlichen sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße entsprechen. Der Bericht nennt dafür auf Basis der Werte von 2026 einen Jahresbetrag von 988,75 Euro.
Die Pflicht soll auch nicht tarifgebundene Unternehmen erfassen. Bestehende Versorgungssysteme könnten fortgeführt werden, wenn sie die vorgesehenen Mindestanforderungen erfüllen. Gefordert sind lebenslange Leistungen sowie eine Absicherung bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Für Beschäftigte ohne Betriebsrente wäre das eine zusätzliche, vom Arbeitgeber finanzierte Versorgung.
Soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren bleiben?
Der DGB will den vorzeitigen, abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren erhalten und lehnt eine weitere Anhebung des Rentenalters ab. Damit stellt er sich gegen entsprechende Empfehlungen der Regierungskommission. Die politische Debatte darüber ersetzt jedoch keine Gesetzesänderung; laut MDR lagen am 28. Oktober 2026 dazu noch keine Gesetzentwürfe vor.[mdr]
Die häufig verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ ist ungenau. Für vor 1964 Geborene steigen die Altersgrenzen bereits nach geltendem § 236b SGB VI. Der Jahrgang 1962 erreicht diese Grenze beispielsweise mit 64 Jahren und acht Monaten. Allein 45 Versicherungsjahre reichen deshalb nicht für einen beliebig frühen Rentenbeginn.
Wie will der DGB die zusätzlichen Leistungen finanzieren?
Die Kommission setzt auf höhere Beiträge, höhere Bundesmittel und eine breitere Versichertenbasis. Ein zusätzlicher Demografiezuschuss soll die Kosten der alternden Gesellschaft abfedern und durch zusätzliche Steuern auf hohe Vermögen finanziert werden. Zunächst sollen neue, bislang nicht abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete in die Rentenversicherung einbezogen werden.
Damit wären höhere Leistungen auch mit zusätzlichen Belastungen verbunden. Der Bericht spricht von „leicht erhöhten Beiträgen“. Daraus lässt sich jedoch noch kein verbindlicher künftiger Beitragssatz oder monatlicher Mehrbetrag für einzelne Beschäftigte ableiten.
FAQ zu den Reformforschlägen des DGB zur Rente
Sollen bestehende Betriebsrenten abgeschafft werden?
Nein. Bestehende Systeme sollen weiterlaufen können, sofern sie die vorgeschlagenen materiellen Mindestanforderungen erfüllen.
Was schlägt die Kommission beim Grundrentenzuschlag vor?
Die Kommission fordert einen einfacheren Zugang ohne Einkommensanrechnung.
Sollen pflegende Angehörige profitieren?
Ja. Pflegearbeit soll auch während des Rentenbezugs vollständig rentenrechtlich anerkannt werden. Der Bericht verlangt, bestehende Zugangshürden abzubauen.
Müssen Versicherte wegen des Berichts einen Antrag stellen oder sonstwie handeln?
Nein. Aus dem Bericht selbst entstehen weder neue Antragsfristen noch zusätzliche Leistungsansprüche. Dafür wären entsprechende gesetzliche Regelungen erforderlich.
Fazit vom Experten für Rentenrecht
Ass. jur. Peter Kosick gibt folgendes Fazit: „Der DGB schlägt einen Ausbau der Alterssicherung vor, finanziert durch Arbeitgeberbeiträge, höhere Rentenbeiträge und zusätzliche Steuermittel. – Für Ihre Rentenplanung bleiben jedoch die geltenden Regeln zunächst maßgeblich. Aus dem politischen Konzept des DGB sollten Sie weder eine zugesagte Rentenerhöhung noch einen neuen früheren Rentenbeginn ableiten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung mit den DGB Vorschlägen umgeht.“
Quellen
- DGB: Endbericht der Rentenkommission
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenpaket 2025 und Rentenniveau
- § 236b SGB VI: Altersrente für besonders langjährig Versicherte