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Ungerecht: Aktivrente kommt 2026 – aber Frührentner gehen leer aus!

Ab Januar 2026 führt die Bundesregierung die Aktivrente ein: Rentner können dann bis zu 2.000 Euro monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente steuerfrei verdienen – ein Ziel, das ältere Menschen motivieren und gleichzeitig den Arbeitsmarkt stärken soll. Doch viele empfinden dieses Modell als zutiefst ungerecht: Frührentner, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen vorzeitig in Altersrente gehen müssen, sind von der Aktivrente ausgeschlossen und profitieren nicht von den steuerlichen Vorteilen. Wir erklären die Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für Rentner, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ziel ist es, Arbeit im Alter attraktiver zu machen und Älteren zu ermöglichen, bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei neben der Rente hinzuzuverdienen. Die Regelaltersgrenze liegt aktuell zwischen 65 und 67 Jahren – abhängig vom Geburtsjahr.

Kernpunkte der neuen Aktivrente:

  • Steuerfreiheit für bis zu 2.000 Euro monatlich beim Hinzuverdienst
  • Gilt nur ab der Regelaltersgrenze (also ab frühestens 65–67 Jahre)
  • Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein (kein Minijob, keine Selbstständigkeit)
  • Steuerliche Vorteile werden direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt – kein Progressionsvorbehalt

Wer profitiert und wer nicht?

Die Aktivrente ist klar auf jene ausgerichtet, die nach Erreichen der normalen Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten. Profitieren können also:

  • Arbeitnehmer, die mit 66/67 plus weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
  • Personen mit regulärer Altersrente, die freiwillig weiterarbeiten

Ausgeschlossen von der Aktivrente sind ausdrücklich:

  • Frührentner, die schon vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter Altersrente beziehen (z. B. mit 63 Jahren oder wegen besonders langer Versicherung)
  • Erwerbsminderungsrentner
  • Minijobber (Ausnahmen bei Rentenversicherungspflicht möglich)
  • Selbstständige, Beamte, Pensionäre

Damit trifft es gerade jene hart, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen – für sie bleibt der Zuverdienst steuerpflichtig und damit deutlich weniger attraktiv.

Warum fühlen sich Frührentner benachteiligt?

Frührentner gehören oft zu denjenigen, die besonders harte Erwerbsbiografien haben. Sie scheiden vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen oder nach jahrzehntelanger Arbeit aus dem Berufsleben aus – und müssen im Zweifel mit Abschlägen bei der regulären Rente leben. Darüber hinaus ist der Zuverdienst häufig die einzige Möglichkeit, das Einkommen aufzustocken. Dass die Aktivrente hier einen klaren Schnitt macht und Frührentner pauschal ausschließt, empfinden viele Betroffene und Sozialverbände als grob ungerecht.

Beispielrechnung – Aktivrente und Frührente im Vergleich

ModellSteuerfrei bis zuAnspruch abBesonderheiten
Aktivrente (Regelaltersrente)2.000 € mtl.ab 66/67*sozialversicherungspflichtig, regulär
Frührente (ab 63)0 €ab 63Zuverdienst steuerpflichtig
Erwerbsminderungsrente0 €z. B. ab 55Zuverdienst steuerpflichtig

* je nach Geburtsjahr, für Schwerbehinderte teilweise ab 65

Kritik von Sozialverbänden und Experten

Nicht wenige Sozialverbände und Rentenexperten fordern eine umfassende Reform und beklagen, dass die Aktivrente am Kern des sozialen Problems vorbei geht:

  • Frührentner und Menschen mit Erwerbsminderung stehen ohnehin finanziell schlechter da und werden jetzt doppelt bestraft.
  • Das System begünstigt jene, die ohnehin die Möglichkeit haben, länger gesund zu arbeiten – soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.
  • Arbeitsmarktexperten warnen: Die Aktivrente löst nicht das Problem der prekären Erwerbsbiografien und der Altersarmut.

FAQ zur Aktivrente (ab 2026)

Wer bekommt die Aktivrente?

Alle, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten, können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen.

Sind Frührentner auch anspruchsberechtigt?

Nein. Wer seine Altersrente vorgezogen bezieht, bleibt außen vor und bekommt keine steuerfreien Hinzuverdienstmöglichkeiten durch die Aktivrente.

Wie wird der Freibetrag gezahlt?

Die Steuerersparnis wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt; der Netto-Mehrbetrag landet sofort im Geldbeutel.

Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige oder Minijobber?

Nein. Freiberufler, Selbstständige und Beamte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Minijobs werden nur unter bestimmten Rentenversicherungspflichten bevorzugt; ansonsten bleibt der Freibetrag außen vor.​

Kann ich die Aktivrente auch nutzen, wenn ich mit Abschlägen in Rente gehe?

Nein. Wer vorzeitig auf Rente geht und Abschläge akzeptiert, bekommt keine steuerfreien Hinzuverdienstmöglichkeiten – auch bei späterer Beschäftigung.

Was können Frührentner tun?

Viele Frührentner sehen die neue Aktivrente als klaren Nachteil – steuerfreie Zuverdienstoptionen bleiben ihnen versperrt. Zwar kann weiterhin gearbeitet werden, aber die Einkünfte müssen wie bisher regulär versteuert werden. Wer gesundheitliche oder familiäre Gründe für die Frührente hat, muss mit alten Regeln leben und sollte sich bei sozialrechtlichen Fragen unbedingt beraten lassen, um keine anderen Ansprüche zu verschenken.

Fazit

Die Aktivrente ab 2026 bringt für viele reguläre Rentner einen echten Anreiz, im Alter weiterzuarbeiten – für Frührentner jedoch bleibt die Reform ein weiteres Kapitel sozialer Ungerechtigkeit. Wer aufgrund von Krankheit, harter Arbeit oder schwierigen Lebenslagen vorzeitig in Rente geht, profitiert nicht vom steuerlichen Bonus. Die Debatte um die Aktivrente zeigt: Soziale Gerechtigkeit ist in der Alterssicherung noch lange nicht erreicht – und die Lücken treffen gerade diejenigen, die es am meisten brauchen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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