Vier Jahre früher in Rente: Warum das Zeitfenster für den abschlagsfreien Ausstieg jetzt kleiner wird

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Wer mit 45 Beitragsjahren vorzeitig aufhören will zu arbeiten, kann das schon heute abschlagsfrei tun, allerdings längst nicht mehr mit 63 Jahren, sondern erst deutlich später. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt zudem, das Modell komplett abzuschaffen. Für alle, die ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben planen, zählt inzwischen jeder Monat.

Wie die Frührente ohne Abzüge heute tatsächlich funktioniert

Der Name „Rente mit 63″ hält sich hartnäckig, ist aber längst überholt. Wer besonders lange gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann zwar vor der Regelaltersgrenze aufhören zu arbeiten, doch die tatsächlichen Altersgrenzen sind seit Einführung der Regelung im Jahr 2014 kontinuierlich gestiegen. Zwei Modelle sind entscheidend.

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ steht Menschen offen, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Der Geburtsjahrgang 1961 kann diese Rente aktuell erst mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei nutzen, der Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und acht Monaten. Von einem Ausstieg mit 63 kann also schon jetzt keine Rede mehr sein.

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Wer diese 45 Jahre nicht zusammenbekommt, aber immerhin 35 Beitragsjahre vorweisen kann, hat über die „Altersrente für langjährig Versicherte“ trotzdem die Möglichkeit, vorzeitig auszusteigen, allerdings mit dauerhaften Abschlägen. Für jeden Monat vor der individuellen Altersgrenze werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent bei vier Jahren Vorlauf. Diese Kürzung bleibt lebenslang bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters.

Rechenbeispiel: Was der frühere Ausstieg kostet

Angenommen, ein Arbeitnehmer hätte bei regulärem Renteneintritt Anspruch auf eine monatliche Rente von 2.150 Euro. Steigt er vier Jahre vor seiner individuellen Altersgrenze aus, greift der volle Höchstabschlag von 14,4 Prozent.

VorzeitigkeitAbschlagMonatliche Rente (Beispiel)
0 Monate (regulär)0 %2.150 Euro
24 Monate7,2 %1.995 Euro
36 Monate10,8 %1.918 Euro
48 Monate14,4 %1.840 Euro

Zusätzlich zum Abschlag fließen bei einem früheren Ausstieg weniger Beitragsjahre in die Rentenberechnung ein, was den tatsächlichen Verlust in vielen Fällen noch etwas größer macht als die reine Abschlagsrechnung zeigt.

Neuer Sachstand: Kommission will das Modell komplett kippen

Der Stand der Dinge hat sich seit den ersten Berichten über den früheren Ausstieg deutlich weiterentwickelt und geht über eine bloße Anhebung von Altersgrenzen hinaus. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit insgesamt 33 Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Der zentrale und umstrittenste Punkt betrifft nicht nur eine Anhebung, sondern die vollständige Streichung der abschlagsfreien Variante nach 45 Beitragsjahren. Wer künftig vorzeitig aussteigen möchte, müsste dies der Empfehlung zufolge frühestens mit 64 Jahren tun und dabei dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen. Zusätzlich soll die Altersgrenze für die Frührente mit Abschlägen nach 35 Beitragsjahren von derzeit 63 auf 64 Jahre steigen und ab 2031 parallel zur Regelaltersgrenze weiter angehoben werden.

Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hat den Bericht bereits am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, die Empfehlungen als geschlossenes Gesamtpaket bis Ende des Jahres in ein Gesetz zu gießen. Damit weicht die Koalition von einer Passage im eigenen Koalitionsvertrag ab, wonach ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren eigentlich erhalten bleiben sollte.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat inzwischen nachgebessert. In der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“ sicherte er zu, die Reform nicht abrupt umzusetzen. Innerhalb der Koalition wird derzeit über die Länge einer Übergangsfrist gestritten. Details zu den aktuellen Altersgrenzen und Wartezeiten stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.

Diskutierte ÜbergangsfristVertreten vonMögliche Auswirkung
2 JahreJunge Gruppe der UnionsfraktionSchnellerer Wegfall, wenige Jahrgänge profitieren noch
3 JahreKompromissvorschlagMittlere Zahl an Jahrgängen mit Bestandsschutz
5 JahreSPD-Sozialpolitik in der KommissionMehr Jahrgänge behalten die abschlagsfreie Option

Bei der Fraktionsklausur von Union und SPD Ende August in Münster stand das Thema erneut auf der Tagesordnung, ohne dass bereits eine endgültige Frist feststeht. Wer plant, den frühen Ausstieg über die 45-Jahre-Regel zu nutzen, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten, insbesondere mögliche Bestandsschutz- und Härtefallregelungen für Jahrgänge, die bereits Vorbereitungen getroffen haben, etwa über Altersteilzeit.

Hinzuverdienst bleibt großzügig geregelt

Wer sich für den vorzeitigen Ruhestand entscheidet, muss nicht zwangsläufig komplett aufs Arbeiten verzichten. Seit 2023 gibt es bei der vorzeitigen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer die reguläre Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, profitiert seit Januar 2026 zusätzlich von der neuen Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer abhängigen Beschäftigung bleiben dann steuerfrei. Ergänzend bleibt ein Minijob bis 603 Euro im Monat sozialversicherungs- und steuerfrei.

Häufige Fragen zum abschlagsfreien Ausstieg

Ab wann genau kann jemand abschlagsfrei in Rente gehen?

Wer 45 Beitragsjahre erreicht, kann abschlagsfrei aussteigen, aktuell abhängig vom Geburtsjahrgang jedoch nicht mehr mit 63, sondern erst mit 64 Jahren und mehreren Monaten. Die genaue Altersgrenze ist gestaffelt und steigt mit jedem Jahrgang weiter.

Zählen auch Ausbildungs- oder Arbeitslosenzeiten zu den 45 Jahren?

Zeiten der Berufsausbildung sowie Pflichtbeitragszeiten zählen grundsätzlich mit. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden dagegen nur in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn angerechnet, mit Ausnahme von Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Bleibt ein Abschlag von 14,4 Prozent wirklich dauerhaft bestehen?

Ja. Der Abschlag wird einmalig bei Rentenbeginn berechnet und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit bestehen. Er verringert sich auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze nicht.

Betrifft die geplante Reform auch Menschen, die schon kurz vor der Rente stehen?

Wer bereits Rente bezieht, ist von den Plänen nicht betroffen. Für Menschen kurz vor dem Ausstieg soll es nach bisherigem Diskussionsstand Bestandsschutz- und Härtefallregelungen im Rahmen der noch strittigen Übergangsfrist geben.

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