Wann wird die Rentenerhöhung 2025 ausgezahlt? – Alle Termine und Infos zur Rentenanpassung

Dieser Artikel richtet sich an alle, die sich über die Auszahlungstermine der Rentenerhöhung 2025 informieren möchten. Mit klaren Tabellen, prägnanten Informationen und praktischen Hinweisen beantwortet er, die wichtigsten Fragen rund um die Rentenanpassung 2025.

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Die Rentenerhöhung 2025 ist für viele Rentnerinnen und Rentner ein zentrales Thema. Besonders wichtig ist dabei nicht nur die Höhe der Anpassung, sondern auch der Auszahlungstermin. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, wann die Rentenerhöhung 2025 auf dem Konto ankommt, wie sich die Auszahlungstermine unterscheiden und was es mit dem Rentenzuschlag auf sich hat.

Rentenerhöhung 2025: Das Wichtigste auf einen Blick

Ab dem 1. Juli 2025 steigt die gesetzliche Rente in Deutschland um 3,74 Prozent. Diese Anpassung gilt bundesweit für alle gesetzlich Rentenversicherten. Die erhöhte Rente wird automatisch ausgezahlt – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Wann kommt die erhöhte Rente 2025 aufs Konto?

Die Auszahlung der erhöhten Rente hängt davon ab, ob Sie Ihre Rente vorschüssig oder nachschüssig erhalten:

  • Vorschüssige Rente (Rentenantritt bis März 2004):
    • Die erhöhte Rente für den Monat Juli 2025 wird bereits am 30. Juni 2025 ausgezahlt.
  • Nachschüssige Rente (Rentenantritt ab April 2004):
    • Die erhöhte Rente für den Monat Juli 2025 wird am 31. Juli 2025 überwiesen.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner erhalten ihre Rente nachschüssig, also am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats. Wenn der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, erfolgt die Auszahlung am letzten Werktag davor.

Rentenzuschlag 2025: Was gilt für betroffene Rentner?

Neben der regulären Rentenerhöhung gibt es für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner einen zusätzlichen monatlichen Rentenzuschlag nach § 307j SGB VI. Dieser wird unabhängig von der normalen Monatsrente zwischen dem 10. und 20. des jeweiligen Monats ausgezahlt. Im Juni 2025 erfolgte die Auszahlung des Zuschlags zwischen dem 10. und 20. Juni.

Wichtig:
Der Rentenzuschlag gilt nur bis zum 30. November 2025. Danach greift eine neue Rechtslage.

Übersicht: Rentenauszahlungstermine 2025

MonatVorschüssig (bis März 2004)Nachschüssig (ab April 2004)
Juni30. Mai 202530. Juni 2025
Juli30. Juni 202531. Juli 2025
August31. Juli 202529. August 2025

Die Tabelle zeigt beispielhaft die wichtigsten Monate rund um die Rentenerhöhung. Die vollständige Tabelle finden Sie hier: Rentenauszahlung 2025

Was passiert bei verspäteter Auszahlung?

Sollte die Rente einmal nicht rechtzeitig auf dem Konto eingehen, empfiehlt es sich, zunächst die Bank zu kontaktieren. In den meisten Fällen erfolgt die Gutschrift spätestens am späten Abend des Auszahlungstages.

Zusammenfassung: Rentenerhöhung 2025 – wann kommt das Geld?

Die Rentenerhöhung 2025 gilt ab dem 1. Juli und wird je nach Rentenbeginn bereits Ende Juni oder erst Ende Juli ausgezahlt. Für betroffene Rentnerinnen und Rentner gibt es zudem einen zusätzlichen Rentenzuschlag, der bis November 2025 gezahlt wird. Wer seine Rente nachschüssig erhält, bekommt das Plus ab Juli 2025 automatisch aufs Konto.

Tipp zum Schluss:
Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Renten-Auszahlungstermine und prüfen Sie Ihren Rentenbescheid, um keine wichtigen Änderungen zu verpassen.

Redakteure

  • sm e1691505063752

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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