Wer sich 2025 auf den Ruhestand vorbereitet, fragt sich oder hat sich bereits gefragt: Welche Geburtsjahrgänge können im Juni 2025 regulär oder vorzeitig in Rente gehen? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie alle wichtigen Infos zu Altersgrenzen, Abschlägen und Sonderregelungen, die für die Deutsche Rentenversicherung, also Ihre Rente, gelten!
Reguläre Altersrente: Wer ist 2025 an der Reihe?
Im Jahr 2025 gilt für die reguläre Altersrente eine gestaffelte Altersgrenze. Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1958 bei 66 Jahren, für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Wer im Zeitraum zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurde, kann im Laufe des Jahres 2025, abhängig vom individuellen Geburtstag, regulär in Rente gehen – und damit auch im Juni 2025, wenn das entsprechende Alter erreicht wird.
Beispiel:
Wer am 2. April 1959 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze am 2. Juni 2025 (66 Jahre und 2 Monate) und kann ab Juni 2025 die reguläre Altersrente beziehen.
Vorzeitige Rente mit Abschlägen
Wer mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, darf bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, muss aber lebenslange Abschläge in Kauf nehmen. Im Jahr 2025 betrifft das insbesondere Menschen, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurden. Die Abschläge betragen je nach Geburtsjahrgang beispielsweise 12,6 % (1961) oder 13,2 % (1962).
Beispiel:
Wer am 17. Mai 1962 geboren wurde, wird am 16. Mai 2025 63 Jahre alt und kann ab 1. Juni 2025 mit Abschlägen in Rente gehen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)
Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Im Jahr 2025 gilt dies für Personen, die zwischen dem 2. August 1960 und dem 1. Juni 1961 geboren wurden. Das Renteneintrittsalter liegt dann bei 64 Jahren und 4–6 Monaten, abhängig vom Geburtsdatum.
Rente für schwerbehinderte Menschen
Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 % und 35 Beitragsjahren ist ein Renteneintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten möglich. Im Juni 2025 betrifft das den Geburtszeitraum 2. Juli 1963 bis 1. August 1963. Es gelten Abschläge von bis zu 10,8 %.
Tabelle: Wer kann im Juni 2025 in Rente gehen?
Rentenart | Geburtszeitraum | Eintrittsalter | Voraussetzungen | Abschläge |
---|---|---|---|---|
Regelaltersrente | 2. Dez. 1958 – 1. Okt. 1959 | 66 Jahre – 66 Jahre + 2 Mon. | 5 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für langjährig Versicherte | 2. Dez. 1961 – 1. Dez. 1962 | 63 Jahre | 35 Beitragsjahre | 12,6–13,2 % |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 2. Aug. 1960 – 1. Juni 1961 | 64 Jahre + 4–6 Monate | 45 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 2. Juli 1963 – 1. Aug. 1963 | 61 Jahre + 10 Monate | 35 Beitragsjahre, GdB ≥ 50 % | Bis 10,8 % |
Wichtige Hinweise zum Rentenantrag
Der Rentenantrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Die Auszahlung der ersten Rente erfolgt im Monat nach Erreichen der Altersgrenze.
Für Geburtstage am 1. eines Monats beginnt die Rente bereits im Vormonat .
Wichtiger Tipp: Reicht die Rente zum Leben nicht aus? Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung stellen! Beim Sozialamt des Wohnortes!
Zusammenfassung: Wer im Juni 2025 in Rente gehen kann
Im Juni 2025 können insbesondere Personen der Geburtsjahrgänge 1958, 1959, 1961, 1962 und 1963 – je nach Rentenart und Beitragszeiten – in den Ruhestand starten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss selbstverständlich rechtzeitig den Antrag auf Rente stellen und sollte sich individuell beraten lassen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.