Wer kann im Juni 2025 in Rente gehen? – Jahrgänge, Voraussetzungen & Optionen

Wer kann im Juni 2025 in Rente gehen? Hier erfahren Sie, welche Jahrgänge und Personengruppen jetzt Anspruch auf den Renteneintritt haben. Große Tabelle!

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Wer sich 2025 auf den Ruhestand vorbereitet, fragt sich oder hat sich bereits gefragt: Welche Geburtsjahrgänge können im Juni 2025 regulär oder vorzeitig in Rente gehen? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,  finden Sie alle wichtigen Infos zu Altersgrenzen, Abschlägen und Sonderregelungen, die für die Deutsche Rentenversicherung, also Ihre Rente, gelten!

Reguläre Altersrente: Wer ist 2025 an der Reihe?

Im Jahr 2025 gilt für die reguläre Altersrente eine gestaffelte Altersgrenze. Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1958 bei 66 Jahren, für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Wer im Zeitraum zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurde, kann im Laufe des Jahres 2025, abhängig vom individuellen Geburtstag, regulär in Rente gehen – und damit auch im Juni 2025, wenn das entsprechende Alter erreicht wird.

Beispiel:

Wer am 2. April 1959 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze am 2. Juni 2025 (66 Jahre und 2 Monate) und kann ab Juni 2025 die reguläre Altersrente beziehen.

Vorzeitige Rente mit Abschlägen

Wer mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, darf bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, muss aber lebenslange Abschläge in Kauf nehmen. Im Jahr 2025 betrifft das insbesondere Menschen, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurden. Die Abschläge betragen je nach Geburtsjahrgang beispielsweise 12,6 % (1961) oder 13,2 % (1962).

Beispiel:

Wer am 17. Mai 1962 geboren wurde, wird am 16. Mai 2025 63 Jahre alt und kann ab 1. Juni 2025 mit Abschlägen in Rente gehen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)

Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Im Jahr 2025 gilt dies für Personen, die zwischen dem 2. August 1960 und dem 1. Juni 1961 geboren wurden. Das Renteneintrittsalter liegt dann bei 64 Jahren und 4–6 Monaten, abhängig vom Geburtsdatum.

Rente für schwerbehinderte Menschen

Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 % und 35 Beitragsjahren ist ein Renteneintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten möglich. Im Juni 2025 betrifft das den Geburtszeitraum 2. Juli 1963 bis 1. August 1963. Es gelten Abschläge von bis zu 10,8 %.

Tabelle: Wer kann im Juni 2025 in Rente gehen?

RentenartGeburtszeitraumEintrittsalterVoraussetzungenAbschläge
Regelaltersrente2. Dez. 1958 – 1. Okt. 195966 Jahre – 66 Jahre + 2 Mon.5 BeitragsjahreKeine
Altersrente für langjährig Versicherte2. Dez. 1961 – 1. Dez. 196263 Jahre35 Beitragsjahre12,6–13,2 %
Altersrente für besonders langjährig Versicherte2. Aug. 1960 – 1. Juni 196164 Jahre + 4–6 Monate45 BeitragsjahreKeine
Altersrente für schwerbehinderte Menschen2. Juli 1963 – 1. Aug. 196361 Jahre + 10 Monate35 Beitragsjahre, GdB ≥ 50 %Bis 10,8 %

Wichtige Hinweise zum Rentenantrag

Der Rentenantrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Die Auszahlung der ersten Rente erfolgt im Monat nach Erreichen der Altersgrenze.

Für Geburtstage am 1. eines Monats beginnt die Rente bereits im Vormonat .

Wichtiger Tipp: Reicht die Rente zum Leben nicht aus? Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung stellen! Beim Sozialamt des Wohnortes!

Zusammenfassung: Wer im Juni 2025 in Rente gehen kann

Im Juni 2025 können insbesondere Personen der Geburtsjahrgänge 1958, 1959, 1961, 1962 und 1963 – je nach Rentenart und Beitragszeiten – in den Ruhestand starten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss selbstverständlich rechtzeitig den Antrag auf Rente stellen und sollte sich individuell beraten lassen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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